Privatschulen. The Inter-Community School Zurich, Zumikon. Zusätzliche Schulräume. Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2006 / 10
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2005 (act. 1) ersuchen M. Matthews (Schulleiter) und M. Rosenfelder (Business Manager) von der Privatschule The Inter-Community School Zurich, die seit 1973 am Strubenacher 3 in Zumikon angesiedelt ist, um Bewilligung zur Erweiterung der Schulräume in der Liegenschaft Farlifangstrasse 1 in Zumikon.

Zur Errichtung aller Arten von Privatschulen bedarf es einer besonderen Bewilligung des Bildungsrates, die unter anderem auch die Überprüfung der Einrichtungen der Schulanstalt mit einschliesst (§ 270 Unterrichtsgesetz, § 151 Volksschulverordnung). Gemäss konstanter Praxis braucht es für jede Erweiterung oder Änderung bestehender Schulräumlichkeiten und für Neubauten ebenfalls eine Bewilligung vom Bildungsrat. Das trifft auch im vorliegend zu, da zumindest ein Teil der neuen Schulräume für Schülerinnen und Schüler im volksschulpflichtigen Alter (Sekundarstufe) benutzt werden sollen.

Laut Gutachten des Hochbauamtes vom 3. März 2006 (act. 3) beabsichtigt die Privatschule, unter anderem auch die Sekundarstufe in die Liegenschaft Farlifangstrasse 1 in Zumikon zu verlegen. Grund dafür ist die zunehmende Schülerzahl, weswegen auch schon mehrere Erweiterungen stattgefunden haben. Die neuen Schulräume werden
noch in diesem Frühjahr bezogen.
Das vorgesehene Gebäude ist rund 200 m vom Hauptsitz der ICS entfernt und unter Berücksichtigung der geplanten Anpassungen gut für den Schulbetrieb geeignet. Das Raumangebot ist sehr grosszügig; neben Unterrichtsräumen in verschiedenen Grössen stehen auch die notwendigen Aufenthalts-, Büro- und Nebenräume zur Verfügung. Der naturwissenschaftliche Unterricht findet weiterhin in Spezialräumen im Hauptsitz der Schule statt, für den Sportunterricht können Turnhallen in der Gemeinde Zumikon oder die Freiluft-Sportanlage der ICS benutzt werden. Nicht voll umfänglich erfüllt sind im Gebäude Farlifangstrasse 1 die Anforderungen des behindertengerechten Bauens; der Zugang für Rollstuhlfahrer ist nur über ein Schulzimmer möglich und ein rollstuhlgängiges WC fehlt.

Die maximal zulässigen Schülerzahlen werden gemäss den geltenden Richtlinien aufgrund der bestehenden Raumverhältnisse festgelegt. Ausgehend von den Minimalanforderungen von 2.5 - 3 m2 Bodenfläche, 6 m3 Raumvolumen und 0.5 m2 Fensterfläche pro Schüler zeigt die nachstehende Tabelle, für welche Schülerzahlen ein Klassenunterricht in den einzelnen Unterrichtsräumen zugelassen werden kann.

Anzahl Schüler in Unterrichtsräumen

  Boden (m2) Volumen (m3) Fenster (m2) max. Anzahl Schüler
Unterrichtsraum 1 (Nordwest) 40  144  14  13
Unterrichtsraum 2 39  140  14  13
Unterrichtsraum 3* 84  308  14  25
Unterrichtsraum 4* 74  275  14  25
Unterrichtsraum 5* 79  292  14  25
Unterrichtsraum 6* (Nordost) 79  292  25  25
Unterrichtsraum 7 (Südwest) 31  114  11  10
Unterrichtsraum 8 41  153  25  13
Unterrichtsraum 9 39  142  14  13
Aufenthaltsräume 
WC-Anlagen: diverse
0/45      
Total zulässige Schülerzahl        162

*Raumproportionen bzw. Raumtiefen erlauben höchstens 25 einwandfrei belichtete Schülerplätze.

Gestützt auf die geltenden Richtlinien für Privatschulen können an der Farlifangstrasse 1 maximal 162 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Bei einer Veränderung des Raumbestandes ist die zulässige Schülerzahl neu zu beurteilen. Zur Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen der Umbauarbeiten ein Behinderten- WC einzubauen sowie für einen besseren Zugang für Rollstuhlfahrer zu sorgen. Wenn diese baulichen Anpassungen gemacht worden sind, ist dies der Bildungsdirektion zu melden. Eine künstliche Beleuchtung von mind. 350 Lux in den Unterrichtszimmern ist zu gewährleisten.

Gemäss obigen Erwägungen kann die Bewilligung für die neuen Schulräume erteilt werden. Die bau- und feuerpolizeilichen Bedingungen bleiben vorbehalten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Aufgrund obiger Erwägungen werden der Privatschule The Inter-Community School Zurich die zusätzlichen Schulräume bewilligt. Somit dürfen in der Liegenschaft an der Farlifangstrasse 1 in Zumikon maximal 162 Schülerinnen und Schüler regelmässig und gleichzeitig unterrichtet werden.
  • Zur Erfüllung der Anforderungen an ein behindertengerechtes Gebäude sind im Rahmen der Umbauarbeiten ein Behinderten-WC einzubauen. Zudem ist ein besserer Zugang für Rollstuhlfahrer sicherzustellen. Wenn diese baulichen Anpassungen gemacht worden sind, ist dies der Bildungsdirektion zu melden. Jede weitere Vergrösserung oder Änderung der Schulräumlichkeiten bedarf wiederum der Bewilligung des Bildungsrates.
  • Die Kosten dieses Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 200 und den Ausfertigungsgebühren von Fr. 45, total Fr. 245, werden den Gesuchstellern auferlegt und durch die Bildungsdirektion in Rechnung gestellt.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an The Inter-Community School Zurich, Strubenacher 3, 8126 Zumikon (eingeschrieben gegen Rückschein), Schulgemeinde Zumikon, die Bezirksschulpflege Meilen, das Hochbauamt, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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