Volksschule. Biblische Geschichte. Lehrplanänderung
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Ausgangslage
Am 29. November 2004 hat der Bildungsrat die Bildungsdirektion beauftragt, einzelne Ziele und Inhalte des Lehrplans für Biblische Geschichte in die Lehrpläne obligatorischer Fächer zu verschieben und dabei folgende Vorgaben zu beachten. Die betroffenen Lehrpläne sind zeitlich nicht zu sehr zu belasten. Die Ziele und Inhalte sind so zu wählen, dass keine Kinder gestützt auf die Glaubens- und Gewissenfreiheit abgemeldet werden. Der Unterricht soll als «teaching about religion» gestaltet werden können.
Erwägungen
Bei der Verschiebung von Zielen und Inhalten wurden weitere Auswahlkriterien beachtet:
- Das Christentum steht im Vordergrund.
- Eine Ausweitung in Aspekte anderer Kulturen und anderer Religionen ist bei der Umsetzung im Unterricht möglich.
- Die gewählten Ziele und Inhalte lassen sich mit bestehenden Lehrplanzielen und -inhalten verbinden.
Die verschobenen Ziele und Inhalte können in die folgenden Themenkreise zusammengefasst werden:
- Kirchenjahr, religiöse Feiertage
- Gebote, Lebensregeln, Wertvorstellungen
- Kunstwerke und ihr biblischer Hintergrund
Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen und der Pädagogischen Hochschule Zürich wurden zu einer Stellungnahme im Rahmen eines Hearings eingeladen. Grundsätzlich wurde der Vorschlag gutgeheissen und als zeitlich umsetzbar beurteilt. Mehrfach wurde betont, dass Unterrichtsmaterialien notwendig sind, damit die Ziele und Inhalte im Unterricht wirksam werden. Es wurde auch gewünscht, mehr über andere Religionen vermitteln zu können.
Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Hearing wurde der Vorschlag der Bildungsdirektion überarbeitet.
In einem nächsten Schritt sind didaktisierte Unterrichtsmaterialien und -anregungen zu schaffen. Diese müssen auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 zur Verfügung stehen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Von der Lehrplanänderung wird in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen.
- Die Lehrplanänderungen treten auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft.
- Die kantonale Lehrmittelkommission wird beauftragt, auf der Basis der Lehrplanänderungen die Schaffung von Unterrichtsmaterialien in Auftrag zu geben.
- Publikation einschliesslich der Beilage im Internet
- Mitteilung an den Synodalvorstand (3), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV, den Verband des Personals öffentlicher Dienste vpod, Sektion Zürich, Lehrberufe, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die kantonale Lehrmittelkommission (10), das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, das Volksschulamt sowie den Lehrmittelverlag.