Volksschule. Generalisierung von «Medien und ICT» an der Primarschule

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2005 / 08
Sitzungsdatum
14. März 2005

Ausgangslage

Bund und Kantone haben sich in den letzten Jahren wiederholt für eine Stärkung der Informationsgesellschaft und eine bessere Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien im Bildungswesen ausgesprochen. Konkret sind daraus u.a. die nationale Initiative «Public Private Partnership – Schule im Netz» (PPP-SiN), der Schweizer Bildungsserver «educa», sowie diverse Erklärungen und Empfehlungen hervorgegangen, welche die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung der Medien und der Informations- und Kommunikationstechnologie betonen und dazu aufrufen, sich ihrer stärker anzunehmen.

Positive Ansätze

Entsprechend ihrem Bedeutungszuwachs in der gesamten Gesellschaft haben Medien und die Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) auch an der Volksschule des Kantons Zürich in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
An der Oberstufe ist der Unterrichtsgegenstand «Informatik» seit 1991 obligatorisch, und praktisch alle Oberstufenschulen sind entsprechend ausgerüstet und die Lehrpersonen ausgebildet.
An der Primarstufe ist die ICT-Integration seit 1998 vom Erziehungsrat empfohlen. Trotz fehlender Verbindlichkeit hat diese Empfehlung in zahlreichen Gemeinden Investitionen für die Informatikintegration ausgelöst. Allerdings war die Umsetzung in den einzelnen Schulen bisher stark von der Initiative der betreffenden Schulpflege und dem Engagement einzelner Lehrpersonen abhängig. Dies hat zu einer sehr heterogenen Entwicklung geführt, sodass heute nicht alle Schulen ihren Schülerinnen und Schülern das gleiche Bildungsangebot bieten. Derzeit ist rund die Hälfte der Primarlehrpersonen ausgebildet und bereits rund drei Viertel der Primarschulen erfüllen die Empfehlungen der Bildungsdirektion bezüglich der ICT-Infrastruktur.

Bei den Fördermassnahmen des Kantons kam der Weiterbildung der Lehrpersonen stets zentrale Bedeutung zu. Dabei konzentrierten sich die Weiterbildungsmassnahmen zunehmend auf die methodischdidaktische Schulung. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) bietet zwei sich ergänzende Kursformate an. Zum einen sind dies die Integrationskurse (IG-Kurse), die eine Grundqualifikation für die Integration von «Medien und ICT» vermitteln und in der Regel von allen Lehrpersonen einer Schuleinheit besucht werden. Zum anderen bietet sie Lehrgänge für «Projektorientierte Informatik-Animation» (PIA) an, die auf dem Multiplikatorenprinzip beruhen und die anhaltende Wirkung der IG-Kurse sichern sollen. Bei PIA wird eine Lehrperson dazu ausgebildet und während eines Jahres dabei begleitet, den Prozess der Informatikintegration im eigenen Schulhausteam anzuleiten und zu fördern. Die Evaluation der PIA-Pilotkurse in den Jahren 2001 und 2002 zeigte, dass es sich dabei um eine viel versprechende Ergänzung zu den Integrationskursen handelt. Während Lehrpersonen IG-Kurse kostenlos besuchen können, müssen sie gegenwärtig die Teilnahme an PIA selber finanzieren bzw. sich durch die Schulgemeinde bezahlen lassen.

Neben den Weiterbildungsangeboten unterstützt der Kanton die Gemeinden, Schulen und Lehrpersonen mit gezielten Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Wachsende Probleme

Trotz positiver Entwicklung sind erhebliche Probleme festzustellen, die sich weiter verschärfen.

  • Die Ausstattung der Schulen ist zunehmend ungleich. So standen Ende 2004 den Primarschulen, welche die Empfehlungen der Bildungsdirektion zur Infrastruktur erfüllen, rund zehn Prozent aller Primarschulen gegenüber, die über keinerlei ICT-Infrastruktur für den Unterricht verfügen.
  • Die Umsetzung im Unterricht ist sowohl an der Primar- als auch an der Oberstufe sehr heterogen, da die Lernziele im Lehrplan nicht für die einzelnen Schulstufen differenziert sind. Dies führt zunehmend zu einer Beliebigkeit der Informatikintegration im Unterricht und behindert einen koordinierten Aufbau der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern über die Stufen hinweg.
  • Die methodisch-didaktische Kompetenz der Lehrpersonen ist sehr unterschiedlich. Insgesamt können derzeit den Lehrpersonen bzw. den Gemeinden unentgeltlich nur IG-Kurse aber keine PIA-Lehrgänge angeboten werden. Damit wird die Weiterbildungsmassnahme nicht vom Kanton finanziert, die sich in den Pilotkursen bewährte und von der man eine nachhaltige Verbesserung der methodisch-didaktischen Kompetenz einer Schule erwarten kann

Die hauptsächliche Ursache für die genannten Mängel ist die fehlende Verbindlichkeit der Integration von «Medien und ICT» an der Primarstufe.

Konzept «Medien und ICT»

Um aufzuzeigen, wie den wachsenden Problemen zu begegnen ist, hat die Bildungsplanung in enger Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule und der bildungsrätlichen Kommission für Schulinformatik im Jahr 2004 das Konzept «Medien und ICT» erarbeitet. Es analysiert die aktuelle Situation an der Volksschule und beschreibt die Massnahmen, die nötig sind, um die Probleme bezüglich Verbindlichkeit des Unterrichtsgegenstands, Weiterbildungsmassnahmen für Lehrpersonen, Infrastruktur-Ausstattung der Schulen sowie Sicherung der Qualität zu beheben.

Das Konzept schlägt vor, aufbauend auf dem bisher Erreichten, die Integration von Medien und ICT im Unterricht aller Stufen der Volksschule zu generalisieren. Dies soll gemäss Konzept bis Ende Schuljahr 2009/10 erreicht werden. Dazu sind Massnahmen vorgesehen, die vor allem auf die Primarstufe fokussiert sind, jedoch auch die Oberstufe betreffen. Die Generalisierung ist darauf ausgerichtet, den Einsatz von ICT und Medien im Unterricht qualitativ und quantitativ zu steigern. Dies mit dem Ziel, dass alle Jugendlichen nach Abschluss der Volksschule ausreichend ICT- und medienkompetent sind, damit sie auch in diesem Bereich erfolgreich an unserer Gesellschaft partizipieren können.

Im Zentrum des Konzepts stehen folgende Massnahmen im Bereich «Medien und ICT» für die Volksschule:

  • Überarbeitung des Lehrplans mit differenzierten Stufenzielen für den Fächer übergreifenden Unterrichtsgegenstand «Medien und ICT».
  • Weiterführung der bewährten Integrationskurse (IG-Kurse) und Steigerung der Anzahl Kurse pro Jahr.
  • Ausbau des Weiterbildungsangebots «Projektorientierte Informatik-Animation» (PIA) durch Steigerung der Anzahl Lehrgänge pro Jahr und Finanzierung durch den Kanton.
  • Kantonale Empfehlungen und Beratung betreffend Planung, Beschaffung und Betrieb der ICT-Infrastruktur.
  • Stärkere Integration von «Medien und ICT» in die Lehrmittel aller Unterrichtsgegenstände.
  • Schaffung eines unterrichtsleitenden Lehrmittels zum Unterrichtsgegenstand «Medien und ICT», vorab für die Primarstufe.

Die bildungsrätliche Kommission für Schulinformatik stimmte dem Konzept am 28. Juni 2004 zu.
Am 23. August 2004 nahm der Bildungsrat Kenntnis vom Konzept. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons und der mit einer Umsetzung des Konzepts verbundenen Kostenfolge für die Schulgemeinden beschloss er, zum Konzept eine Vernehmlassung durchzuführen.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung fand von September bis Dezember 2004 statt. Von 224 angeschriebenen Gemeindeschulpflegen nahmen 90 an der Vernehmlassung teil. Bei den Lehrerorganisationen antworteten 6 von 14. Die Synode verzichtete auf eine Vernehmlassungsantwort, da sie die Anliegen der Lehrerschaft bereits in der bildungsrätlichen Kommission eingebracht hatte. Insgesamt wies die Vernehmlassung eine Rücklaufquote von 40% auf.
Die Vernehmlassungsantworten drücken eine deutliche Zustimmung zu allen Aspekten des Konzepts aus:

  • Der ICT-Einsatz auf der Primarstufe wird in 99% der Vernehmlassungsantworten befürwortet.
  • In 78% der Antworten wird dafür plädiert, dass der Unterrichtsgegenstand «Medien und ICT» für alle Primarschulen obligatorisch sein soll. Der Kanton soll das Obligatorium durch verbindliche Vorgaben regeln.
  • 66% der Antwortenden treten dafür ein, dass der Kanton nur die Lernziele (minimale Stufenziele) im Lehrplan vorschreibt und zur ICT-Infrastruktur lediglich Empfehlungen abgibt. 34% sind der Meinung, dass der Kanton zusätzlich dazu verbindliche Vorgaben für die minimale ICT-Infrastruktur machen soll.
  • 95% der Antwortenden halten es für notwendig, die Weiterbildung für Lehrpersonen im Bereich «Medien und ICT» auszubauen.
  • 76% befürworten einen Nachweis der ICT-Kompetenz für praktizierende Lehrpersonen.
  • 85% halten ein obligatorisches «Medien und ICT»-Lehrmittel für die Primarstufe für notwendig.
  • 89% würden Online-Anleitungen zur Software-Schulung begrüssen.
  • 81% halten Empfehlungen und Beratung der Bildungsdirektion zur ICT-Infrastruktur für notwendig.
  • 83% halten den finanziellen Aufwand für den Bereich «Medien und ICT» in der Volksschule für gerechtfertigt.
  • In 85% ihrer Antworten geben die Schulgemeinden an, die Vorgaben des Konzepts bezüglich der Infrastruktur weitgehend zu erfüllen, 15% weisen einen Nachholbedarf auf.
  • In 90% ihrer Antworten orten die Schulgemeinden einen mittleren bis sehr grossen Weiterbildungsbedarf bezüglich der ICT-Kompetenz ihrer Volksschullehrkräfte für die Integration von «Medien und ICT» im Unterricht.
  • 92% der Antwortenden halten das Weiterbildungsangebot «Integrationskurs» (IG-Kurs) für geeignet, 75% sehen das Weiterbildungsangebot «Projektorientierte Informatik-Animation» (PIA) für geeignet an.

Am 7. Februar nahm der Bildungsrat Kenntnis vom Auswertungsbericht zur Vernehmlassung und führte eine Aussprache zum Generalisierungsprojekt durch.

Erwägungen

Obschon sich die durchschnittliche ICT-Infrastruktur der Primarschulen gegenüber der im Konzept erwähnten Untersuchung aus dem Jahr 2002 erheblich verbessert hat, bestehen folgende Probleme weiterhin:

  • Grosse Unterschiede zwischen Schulgemeinden, Schulen und Klassen bezüglich Ausrüstung und Umsetzung im Unterricht und damit ungleiche Bildungsangebote für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.
  • Fehlende Verbindlichkeit und fehlende Differenzierung der Lernziele sowie ungenügende Integration in die Lehrmittel der anderen Unterrichtsgegenstände.
  • Sehr unterschiedliche Qualifikation der Lehrpersonen für die Integration von «Medien und ICT» und unverändert grosser Weiterbildungsbedarf.

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt eine klare Zustimmung zum Generalisierungsprojekt. Die Vernehmlassungsantworten unterstützen die im Konzept vorgeschlagenen Massnahmen und zeigen, dass die Schulgemeinden und die Lehrpersonen vom Kanton im Bereich von «Medien und ICT» Führung und Unterstützung erwarten und dass die Schulgemeinden ihrerseits dazu bereit sind, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen.

Um den Weiterbildungsbedarf zu decken und «Medien und ICT» in den Schulen zu verankern, braucht es für das Generalisierungsprojekt vorübergehend eine Steigerung der Weiterbildungsmassnahmen.

Mittelfristig ist davon auszugehen, dass der Weiterbildungsbedarf im Sinn einer Nachqualifikation mit wachsender Zahl von Absolventinnen und Absolventen der PHZH, die bereits während ihrer Ausbildung «Medien und ICT»-Kompetenz erworben haben, wieder abnimmt. Der Bedarf an Weiterbildung im Sinn von Erweiterung und Vertiefung der Kompetenz bleibt aber längerfristig bestehen.

Durch die Vernehmlassung erfährt das Generalisierungsprojekt gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan Verzögerungen von bis zu einem Jahr. Vor allem im Bereich der Weiterbildung ist es nicht möglich, bereits per Anfang Schuljahr 2005/06 neue Weiterbildungsmassnahmen anzubieten.

Massnahmen

Auf der Basis des Konzepts «Medien und ICT», der Ergebnisse der Vernehmlassung dazu, der ersten Zahlen aus der «Umfrage zum Stand der Informatikintegration an der Volksschule» (November 2004) sowie weiterer Faktoren und Begleitumstände, vor allem bezüglich der erwarteten Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes, ergeben sich folgende Massnahmen:

  • «Medien und ICT» wird an der Primarschule des Kantons Zürich mit einem Generalisierungsprojekt ab Schuljahr 2005/06 bis 2010/11 zum obligatorischen Unterrichtsgegenstand. Grundsätzlich wird nach dem Konzept «Medien und ICT» vom Juli 2004 verfahren. Gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung im Konzept dauert das Projekt infolge der Verzögerung durch die Vernehmlassung aber ein Jahr länger. Einzelne Massnahmen setzen dafür erst einige Monate bis ein Jahr später ein. Insgesamt ergibt sich so eine Streckung der Projektdauer, die Vorteile bei der Finanzierung und beim Abgleich mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes bringt.
  • Bei der Durchführung des Generalisierungsprojekts ist darauf zu achten, dass parallel dazu die Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes geplant ist. Die Koordination bei Planung und Umsetzung ist wichtig. Die Gleichzeitigkeit von Gene-ralisierungsprojekt und Umsetzungsprojekten bedeutet aber nicht, dass Projekte in direkter Konkurrenz zueinander stehen, denn nicht alle Lehrpersonen, Klassen, Schulen, Schulgemeinden und Bereiche der Weiterbildung sind im gleichen Mass und zur gleichen Zeit betroffen. Im besten Fall können «Medien und ICT» und andere Projekte sich gegenseitig sogar unterstützen und fördern, beispielsweise wenn Umsetzungsprojekte die ICT-Infrastruktur auch für ihre Zwecke nutzen.
  • Der Bildungsplanung obliegt es, geeignete Umsetzungsvarianten aufzuzeigen und Gemeinden bei der Konzeption angepasster Lösungen zu beraten. Die verlängerte Projektdauer gibt den Schulgemeinden und Schulen mehr Spielraum für die Etappierung der Generalisierung von «Medien und ICT». Der Ausbau der ICT-Infrastruktur und die Weiterbildung der Lehrpersonen lassen sich zeitlich per Schulhaus oder per Stufe staffeln.
  • Im Lehrplan werden für die verschiedenen Stufen differenzierte minimale Lernziele für «Medien und ICT» vorgegeben. Dabei werden die bestehenden Lehrpläne für «Informatik» und «Medienerziehung» zusammengeführt. Am Prinzip der Integration in die anderen Unterrichtsgegenstände wird festgehalten; ein eigenes Zeitgefäss für «Medien und ICT» ist nicht vorgesehen.
  • Zur Konkretisierung der Lernziele und um «Medien und ICT» im Unterricht zu verankern, wird ein Lehrmittel geschaffen. Vorgesehen ist ein schlankes Lehrmittel für die Schülerinnen und Schüler. Es soll direkt im Unterricht eingesetzt werden können, um die noch weitgehend fehlende Integration der Ziele von «Medien und ICT» in den Lehrmitteln der anderen Unterrichtsgegenstände zu kompensieren. Diese lässt sich erst längerfristig erreichen, wenn in allen Schulen die entsprechende ICT-Infrastruktur vorausgesetzt werden kann.
  • Wenn das bestehende Weiterbildungsangebot der PHZH bis zum Abschluss des Generalisierungsprojekts weitergeführt wird, lässt sich mit den jährlich 34 Integrationskursen (IG-Kurse) die initiale methodisch-didaktische Weiterbildung der Lehrpersonen ohne Zusatzkurse durchführen. Für die folgende nachhaltige Umsetzung von «Medien und ICT» in den Schulen braucht es insgesamt 25 Lehrgänge für «Projektorientierte Informatik-Animation» (PIA), mit denen sich infolge des Multiplikatorenprinzips insgesamt rund 3000 Lehrpersonen erreichen lassen. PIA wird über das Generalisierungsprojekt finanziert.

Finanzen

Die Generalisierung hat Kostenfolgen für die Gemeinden und den Kanton. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Gemeinden infolge der heterogenen Ausgangslage sehr unterschiedlich. Schulen, die entsprechend der Empfehlung des Erziehungsrates seit 1998 die Integration von ICT an der Primarstufe vorgenommen haben, müssen nur mit einer geringen Steigerung des finanziellen Aufwands rechnen. Für die Oberstufe und für gut ausgestattete Primarschulen hat die Generalisierung praktisch keine Kostensteigerung zur Folge.

Die grösste Kostensteigerung betrifft Schulgemeinden, die bis anhin noch keine Investitionen für die Integration von ICT an der Primarstufe getätigt oder auf eine Vernetzung der Geräte an ihren Schulen verzichtet haben. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass von diesen Gemeinden die grössten Vorbehalte gegenüber den Kosten gemacht werden. Gleichzeitig lässt sich aus den Vernehmlassungsresultaten schliessen, dass diese Gemeinden die Integration von «Medien und ICT» ohne kantonales Generalisierungs-projekt in absehbarer Zeit kaum in die Hand nehmen würden, womit die bestehende Ungleichheit noch zunähme.
Generell ist bei den Gemeindeschulpflegen die Bereitschaft, die benötigten Mittel bereit zu stellen aber gross, und die Kosten werden als gerechtfertigt beurteilt. Zudem machen mehrere Steuerausgleichsgemeinden darauf aufmerksam, dass diese nur mit einem Obligatorium als Gebundene Kosten ausgewiesen werden können.

Für den Kanton entstehen durch die Generalisierung vor allem Kosten für die Weiterbildung der Lehrpersonen, vorab der Primarstufe. Im Rahmen der Generalisierung sind voraussichtlich insgesamt 220 IG-Kurse nötig. Diese Anzahl Kurse lässt sich ohne Mehraufwand erreichen, wenn die Pädagogische Hochschule Zürich weiterhin wie bisher 34 IG-Kurse jährlich durchführt.
Als zweites Standbein der Weiterbildungsmassnahmen sind insgesamt 25 PIA-Kurse und die damit verbundenen Entschädigungen für Animatorinnen und Animatoren zu finanzieren.

Zudem muss für die Projektbegleitung mit Personalkosten und damit verbundenen Betriebsmitteln gerechnet werden. Schliesslich sind Mittel für die Finanzierung von Entwicklungsarbeiten und Publikationen bereitzustellen.
Gegenüber dem Konzept wurde die Projektdauer infolge der Verzögerung durch die Vernehmlassung um ein Jahr verlängert. Dadurch ergeben sich geringere jährliche Kosten. Zudem wird die Kapazität aller Beteiligten entlastet: Die PHZH hat keine massive Steigerung der Anzahl Kurse zu bewältigen, die Gemeinden können ihre Investitionen besser staffeln, die Lehrpersonen können ihre Weiterbildung und die Integration im Unterricht mit den absehbaren Weiterbildungsmassnahmen und Veränderungen des Unterrichts infolge der Umsetzung des Volksschulgesetzes besser koordinieren.

Zusätzlich zur Senkung der jährlichen Projektkosten wurden auch die Gesamtkosten reduziert. Die erforderlichen Mittel für die Generalisierung sind im KEF 2005 bis 2008 eingestellt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Bildungsplanung wird vorbehältlich der Bewilligung der entsprechenden Kredite durch den Regierungsrat damit beauftragt, von Schuljahr 2005/06 bis Schuljahr 2010/11 an der Volksschule ein Generalisierungsprojekt auf der Basis des Konzepts «Medien und ICT» durchzuführen.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bildungsplanung dem Bildungsrat bis Oktober 2005 einen Vorschlag für den Lehrplan des aus «Informatik» und «Medienerziehung» zusammengeführten Unterrichtsgegenstands «Medien und ICT» zu unterbreiten.
  • Die Pädagogische Hochschule wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit der Bildungsplanung und dem Hochschulamt entsprechend dem Konzept «Medien und ICT» die Kurskonzepte den neuen Erfordernissen anzupassen und das erforderliche Kursvolumen einzuplanen.
  • Die Bildungsplanung wird beauftragt, die Gemeinden und die Schulen in geeigneter Form über das Konzept «Medien und ICT» zu informieren, insbesondere über die kantonalen Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur, die Weiterbildungsmassnahmen sowie die unterstützenden Angebote des Kantons.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, die Konzeption eines obligatorischen Lehrmittels für den Unterrichtsgegenstand «Medien und ICT» zu veranlassen und das Konzept bis Ende 2005 der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission zu unterbreiten.
  • Die Bildungsplanung wird beauftragt, das Generalisierungsprojekt mit regelmässigen Überprüfungen der Situation, Beobachtungen der technischen und pädagogischen Entwicklung, gezielten Fördermassnahmen sowie Koordination auf kantonaler und nationaler Ebene zu steuern.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, beim Regierungsrat die für das Generalisierungsprojekt erforderlichen Mittel zu beantragen.
  • Publikation im Schulblatt des Kantons Zürich.
  • Mitteilung an die Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission für Schulinformatik (12), die Mitglieder der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission (11), die Gemeindeschulpflegen des Kantons Zürich (222), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich (1), das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur (1), die Vereinigung der Präsidenten und Aktuare der Bezirksschulpflegen des Kantons Zürich VPA-BSP (1), den Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten VSZ (1), den Synodalvorstand (3), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV (3), die Elementarlehrerinnen- und Elementarlehrerkonferenz ELK (1), die Zürcher Kantonale Mittelstufenkonferenz ZKM (1), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich Sek ZH (1), die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich VSLZH, den Mittelschullehrerverband Zürich MVZ (1), den Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe (1), die Konferenz der schulischen Heilpädagogen und Heilpädagoginnen (1), die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich vez (1), die Elternorganisation Schule und Elternhaus S&E (1), die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (3), und an die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Hochschulamt, Lehrmittelverlag und Generalsekretariat, Bildungsplanung.

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