Volksschule. Blockzeiten. Lektionentafeln. Vereinheitlichung

Beschluss Bildungsrat
2005 / 60
Sitzungsdatum
21. November 2005

Ausgangslage

Seit dem Schuljahr 1991/92 können die Schulgemeinden Blockzeiten an der Primarschule erproben. Der Bildungsrat hat seither mehrfach Rahmenbedingungen und Lektionentafeln für Blockzeiten beschlossen, die unterschiedliche Umsetzungsformen ermöglichen.

Am 15. März 2004 hat der Bildungsrat die Einführung von obligatorischem Englischunterricht ab der 2. Klasse beschlossen und die Gemeinden verpflichtet, gleichzeitig Blockzeiten einzuführen.

Das neue Volksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden zu einer Vormittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler.

Die verschiedenen Lektionentafeln führten zu relativ stark abweichenden Lektionenzahlen für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse.

Erwägungen

Die derzeit gültigen Lektionentafeln für Blockzeiten enthalten in einzelnen Fächern und bei der Gesamtlektionenzahl Von-bis-Zahlen. Dies führt zu ungleichen Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse je nach Schulort. Der Änderungsvorschlag hat zum Ziel, innerhalb des Kantons wieder Einheitlichkeit zu schaffen.

Die Von-bis-Zahlen in den Lektionentafeln werden ersetzt durch feste Angaben, wie sie bei der Erarbeitung des Lehrplans von 1991 eingeführt wurden. Bei der Festlegung des zeitlichen Umfangs der verschiedenen Unterrichtsgegenstände wurde darauf geachtet, dass dieser mindestens gleich hoch ist wie im Lehrplan von 1991 und somit die verbindlichen Lehrplanziele erreicht werden können. Als einzige Ausnahme gilt Mathematik der 1. Klasse. Die Ergebnisse der Lernstandserhebung am Anfang der Schulzeit, wonach viele Schülerinnen und Schüler bereits mit einem gefestigten Zahlbegriff und erheblichen Rechenfähigkeiten in die 1. Klasse eintreten, rechtfertigen diese durch den Bildungsrat bereits früher vorgenommene Kürzung.

Sollte die Wiedereinführung von Biblischer Geschichte bzw. Religion und Kultur entschieden werden, könnte eine Wochenlektion im Rahmen von Realien dafür verwendet werden. Auch in diesem Falle wäre der Zeitumfang Realien noch so hoch, wie es für die Erfüllung des Lehrplans vorgesehen war.

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist ein Schwergewicht beim Musikunterricht erwünscht. Daher wird den Schulgemeinden empfohlen, zur Gewährleistung des Halbklassenunterrichts, zusätzlich zum schulischen Unterricht die musikalische Grundausbildung anzubieten und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Musikschulen zu organisieren.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die neuen Lektionentafeln nicht in allen Fällen ein Vollpensum der Lehrpersonen ermöglichen. Da jedoch bereits heute an der Unterstufe oft in Teilpensen gearbeitet wird, sollte dies nicht zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Das Volksschulamt stellt den Behörden und Schulhäusern eine Planungshilfe mit vielen Stundenplanbeispielen zur Verfügung.

Einführung

Die Lektionentafeln treten gestaffelt in Kraft. Im Schuljahr 2006/07 wird der Unterricht in allen 1. und 2. Klassen gemäss der neuen Lektionentafel organisiert. In den Gemeinden, die ab dem Schuljahr 2004/05 oder 2005/06 den Englischunterricht ab der 2. Klasse eingeführt haben, gilt auch für die dritte Klasse die neue Lektionentafel. In den Gemeinden, die erst im Schuljahr 2006/07 mit dem Englischunterricht ab der Unterstufe starten, gilt für die dritte Klasse die Übergangslösung ohne Englisch und gemäss den Angaben in Klammern die Gesamtlektionenzahl von 24. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird der gesamte Unterricht an der Unterstufe nach der neuen Lektionentafel organisiert.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die geänderten Lektionentafeln treten auf das Schuljahr 2006/07 in Kraft.
  • Die Gemeinden, die erst 2006/07 mit der Einführung von Englisch beginnen, können in den dritten Klassen im Schuljahr 2006/07 den Unterricht gemäss der Übergangslösung organisieren.
  • Alle früher beschlossenen Lektionentafeln für die 1.-3. Klasse werden aufgehoben.
  • Publikation im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, die Vereinigung der SchulleiterInnen des Kantons Zürich, die Bezirksschulpflegen (12), die Primar- und Gemeindeschulpflegen (165), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Zürcher Patronatsschulen im Ausland, das Volksschulamt sowie den Lehrmittelverlag.

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