Volksschule. Neues Zeugnis für die Primarschule. Begutachtung und Vernehmlassung

Beschluss Bildungsrat
2005 / 55
Sitzungsdatum
31. Oktober 2005

Ausgangslage

Allgemeine Bestimmungen zur Leistungsbeurteilung und zur Notengebung

Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) wurde durch den damaligen Erziehungsrat am 30. Mai 1989 erlassen und auf den 15. August 1989 in Kraft gesetzt. Das Zeugnis erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Es dokumentiert den Schulbesuch und die in jeder Klasse besuchten Fächer und es ist ein Ausweis über die erbrachten Gesamtleistungen in einem bestimmten Fach. In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (§ 4 Zeugnisreglement). Entweder wird eine Note eingetragen oder der Vermerk «nicht benotet» gemacht. In jedem Schuljahr werden zwei Zeugnisse (Semesterzeugnisse) ausgestellt. Dabei sind die von der Bildungsdirektion erstellten Formulare zu verwenden (§1 und §12 Zeugnisreglement).

Einführung des Französischunterrichts an der Primarschule

Mit Beschluss vom 11. März 1986 verfügte der Erziehungsrat, den Französischunterricht ab Schuljahr 1989/90 in die 5. Klasse der Primarschule vorzuverlegen. Damals sahen sowohl
das Reglement über das Promotionsverfahren an der Primarschule (Promotionsreglement) als auch die Verordnung über den Übertritt in die Oberstufe der Volksschule (Übertrittsordnung) ein Selektions- bzw. ein Übertrittsverfahren vor, das auf Notendurchschnitten basierte.
Bei der Einführung von Französisch an der Primarschule übernahm der Kanton Zürich die Empfehlungen der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), wonach «anzustreben sei, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Französisch an der Primarschule weder für die Promotion, noch für die Selektion zu werten». Entsprechend verzichtete man auf eine Benotung von Französisch an der Primarschule. Es sollten insbesondere keine Französischnoten in den für die Selektion massgebenden Durchschnitt an der Nahtstelle zur Oberstufe einbezogen und keine Französischprüfung durchgeführt werden.

Leitgedanken für eine Zürcher Sprachenpolitik

In seinem Beschluss «Leitgedanken für eine Zürcher Sprachenpolitik» vom 5. Dezember 2000 stellte der Bildungsrat die Fremdsprachen formal den andern Unterrichtsgegenständen der Primarschule gleich. Er vertrat die Ansicht, die Leistungsbeurteilung habe anhand der Lehrplanvorgaben in der Form von Noten zu erfolgen. Es sei allerdings zu vermeiden, dass allein leicht messbare oder nur sprachproduktive Fertigkeiten zur Notengebung herangezogen würden.

Englisch an der Primarschule

Mit Beschluss vom 25. Oktober 2004 legte der Bildungsrat fest, dass der Besuch des Englischunterrichts an der Unterstufe der Primarschule im Sinne einer Übergangslösung mit einem vorgedruckten Kleber im Zeugnis bestätigt, aber nicht benotet werde. Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, dem Bildungsrat bis Mitte 2005 einen Vorschlag für die Benotung des Fremdsprachenunterrichts an der Primarschule vorzulegen.

Neues Zeugnis für die Oberstufe der Volksschule

An seiner Sitzung vom 11. Juli 2005 hat der Bildungsrat ein neues Oberstufenzeugnis verabschiedet, das ab Schuljahr 2005/06 allen Schülerinnen und Schülern der ersten Sekundarklassen abgegeben wird.
Wie bis anhin orientiert sich auf der Oberstufe die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler an den Lernzielen des Lehrplans. In allen Fächern werden Noten erteilt. Neu werden in Mathematik zwei Noten erteilt (Algebra, Geometrie). In Mensch und Umwelt werden die Leistungen in Geschichte, Geographie und Naturwissenschaften einzeln benotet. In Deutsch und im Fremdsprachenunterricht (Französisch, Englisch) wird wie bis anhin eine Gesamtnote erteilt; zusätzlich aber werden die Schülerleistungen in den vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben im Zeugnisformular auf einer Skala abgebildet.
Die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler wurden bis anhin in den Rubriken Fleiss, Ordnung und Betragen mit «Gut», «Genügend» und «Ungenügend» aufgeführt. Diese Abbildung wird einer modernen Leistungsbeurteilung nicht mehr gerecht. Neu werden deshalb das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten in acht Kriterien erfasst.
Das Zeugnisformular wurde neu gestaltet und durch eine Dokumentenmappe im A4-Format abgelöst, die von den Lehrpersonen elektronisch bearbeitet werden kann.

Erwägungen

Grundsätzliche Überlegungen

Die Auswirkung von Noten auf die Lernleistungen oder die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler wird kontrovers beurteilt. Befürworter eines möglichst notenfreien Unterrichts stellen den angstfreien Zugang zum Lernen in den Vordergrund. Sie sind überzeugt, dass Kinder grundsätzlich neugierig sind und über eine generelle Leistungsbereitschaft und Lernfreude verfügen, die durch Noten – insbesondere natürlich ungenügende – beeinträchtigt werden kann. Auf der andern Seite sind Notenbefürworter der Ansicht, dass Noten zum Lernen anspornen, da jedes Kind gerne gute Noten haben möchte und sich gerne misst und vergleicht.
Unbestritten gehören die Beurteilung der Lernleistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler zwingend zum Unterricht. Der Lehrplan der Volksschule verlangt, dass die Beurteilung vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden soll. Diese hilft aber nicht nur den Lernenden selber, ihre Lernprozesse zu beurteilen, sondern ist auch eine wichtige Information für Eltern, Anschlussschulen und Lehrbetriebe, um sich über die erbrachten Leistungen ein Bild machen zu können.

Die Beurteilung der Leistungen im Fremdsprachenunterricht an der Primarschule

Dass im Französischunterricht keine Noten erteilt werden, hat die Einführung der ersten Fremdsprache an der Primarschule erleichtert. Dies führte aber auch zu verschiedenen unerwünschten Nebeneffekten. Anfänglich wurde fälschlicherweise der Verzicht auf Noten gleichgesetzt mit einer Lernzielbefreiung. Schülerinnen und Schüler der Primarschule traten mit teilweise sehr unterschiedlichen Kenntnissen und Vorleistungen in Französisch in die Oberstufe über. In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass einem nichtbenoteten Fach seitens der Schülerinnen und Schüler und der Eltern teilweise nicht der gleiche Stellenwert beigemessen wird wie anderen Fächern.
Die heute geltenden Promotions- und Übertrittsbestimmungen gehen von einer Gesamtbeurteilung aus. Sie basieren nicht mehr auf Entscheiden, die sich auf Notendurchschnitte in einzelnen Fächern abstützen. Für den Übertritt in die Oberstufe hat der Primarlehrer bzw. die Primarlehrerin eine prognostische Einschätzung darüber abzugeben, in welcher Abteilung der Oberstufe ein Schüler oder eine Schülerin mit Erfolg die Sekundarstufe durchlaufen kann. In diese Überlegungen müssen alle Schulleistungen einbezogen werden, auch diejenigen in Französisch. In der Praxis bewährt sich diese Regelung weitgehend. Der Grundsatz der formalen Gleichstellung aller Fächer und die oben skizzierten Gedanken führen konsequenterweise dazu, die Leistungen im Fremdsprachenunterricht an der Primarschule, mindestens in der Mittelstufe, zu benoten.

Zeugnisreglement. Änderungen von einzelnen Bestimmungen

Es ist nicht bestritten, dass die Notengebung auch inskünftig in den Fächern des Lehrplans erfolgt. Für alle Fächer gilt entweder ein Noteneintrag oder der Vermerk «nicht benotet». Bereits bei der Neuschaffung der Zeugnisformulare für die Oberstufe hat der Bildungsrat betont, dass der Entscheid in Teilbereichen Auswirkungen auf die Primarschule habe. Explizit führte er hierbei die Bewertung des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens und die Form des Zeugnisformulars an. Die oben erwähnten Neuerungen machen primarschulspezifische Anpassungen des Zeugnisreglements in folgenden Punkten notwendig:

Benotete Fächer (§ 4 Zeugnisreglement)

Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch)

Analog der Darstellung im neuen Oberstufenzeugnis wird auch in der Primarschule eine differenzierte Darstellungsform für die Bewertung der Schülerleistungen in Deutsch gewählt. Es wird eine Gesamtnote erteilt und es werden grundsätzlich die vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben gemäss Lehrplan abgebildet. Damit soll gewährleistet werden, dass nicht allein sprachproduktive Fertigkeiten beurteilt werden. Die Verstehenskompetenzen werden aufgewertet, da sie beim Sprachenlernen am Anfang stehen und bisher in der Schule zu wenig beachtet oder als selbstverständlich vorausgesetzt wurden.

Biblische Geschichte

Der Besuch des Freifaches Biblische Geschichte wird wie bis anhin im Zeugnisformular mit «besucht» bestätigt.

Schülerverhalten (§ 9 Zeugnisreglement)

Bis anhin wird die Bewertung von Fleiss, Ordnung und Betragen im Zeugnis mit den Begriffen «gut», «genügend» und «ungenügend» ausgedrückt. Analog der Neuregelung auf der Oberstufe soll diese Regelung durch eine differenziertere Abbildung von überfachlichen Kompetenzen ersetzt und die Aspekte des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens in eine vierstufige Beurteilung einbezogen werden. Dabei wird der für die Oberstufe geltende Kriterienkatalog übernommen. Für die Unterstufe und die Mittelstufe gelten je unterschiedliche Kriterien. Um allfällige Diskriminierungen zu vermeiden, wird das Verhalten auf einer Skala von «Trifft zu» bis «Trifft nicht zu» abgebildet.

Zeugnisform (§ 12 Zeugnisreglement)

Die Lehrerschaft fordert seit längerer Zeit, Schülerzeugnisse auch auf elektronischem Weg erstellen zu können. Der Bildungsrat hat bei seinem Beschluss über die Neugestaltung der Zeugnisse der Oberstufe diesem Wunsch entsprochen. Entsprechend soll auch das Zeugnis der Primarschule in der gleichen Art neu gestaltet und in Form einer elektronisch zu bearbeitenden Dokumentenmappe aufgelegt werden.

Reihenfolge der Fächer in den Zeugnisformularen

Die Reihenfolge der Fächer in den bisherigen Zeugnissen der Primarschule entspricht derjenigen der Auflistung im Lehrplan. Im Zeugnisformular der Oberstufe hat der Bildungsrat dem Wunsch der Lehrerschaft entsprochen und die Reihenfolge geändert. Es ist sinnvoll, diese für die ganze Volksschule zu übernehmen. Durch die Voranstellung von Mathematik soll die gleichwertige Bedeutung des Unterrichtsbereichs gegenüber den Sprachfächern betont werden.

Neue Zeugnisformulare. Vernehmlassungsvorschläge

Unterstufe

Der Vorschlag für die Unterstufe hält sich an die bisherigen Formulierungen des Zeugnisreglements. In der ersten Klasse werden zugunsten von zwei Elterngesprächen keine Noten erteilt. In der gesamten Primarschule werden Lebenskunde und in der 1.- 3. Klasse Realien, Englisch, Handarbeit, Zeichnen, Musik und Sport nicht benotet. Neben einer Gesamtnote werden in Deutsch neu auch die Leistungen in den vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben erfasst und abgebildet. Englisch wird wie bis anhin nicht benotet.

Mittelstufe

Variante 1

Der Vernehmlassungsvorschlag (Variante 1) basiert auf dem bestehenden Zeugnisreglement bzw. den Aussagen bei der Einführung des Französischunterrichts von 1986, wonach Französisch nicht benotet wird. Englisch wird gleich behandelt wie Französisch. Durch eine Skalierung werden die Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler aber zusätzlich erfasst und sichtbar gemacht.Analog der Unterstufe wird in Deutsch eine Note erteilt und werden zusätzlich die Teilleistungen erfasst.

Variante 2

Der Vernehmlassungsvorschlag (Variante 2) basiert auf dem bestehenden Zeugnisreglement. Neben Deutsch werden aber neu auch für die Fremdsprachen Noten erteilt. Französisch und Englisch werden benotet. Durch eine Skalierung werden die Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler aber zusätzlich erfasst und sichtbar gemacht. Analog der Unterstufe wird in Deutsch eine Note erteilt und werden zusätzlich die Teil-leistungen erfasst.

Zeugnisse für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Die Lernbeurteilung bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen orientiert sich grundsätzlich an den im Lehrplan festgeschriebenen Kriterien, die für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gültigkeit haben. Bis zur Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes und der dazu gehörenden Sonderpädagogischen Verordnung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen C und D (Sonderklassen C und D): Die Schülerinnen und Schüler erhalten das neue Zeugnis.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die integriert gefördert werden: Innerhalb der Integrativen Schulungsform (ISF) erhalten alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit erheblichen Lern- und Leistungsproblemen (Sonder B Status), das reguläre Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Rahmen der Gesamtbeurteilung mit Noten. Ist die Benotung eines Schülers oder einer Schülerin in einem Fach aus besonderen Gründen nicht möglich, kann wie bis anhin auf eine Notengebung verzichtet und durch einen Bericht ersetzt werden. Der Verzicht ist im Zeugnis unter «Bemerkungen» zu begründen.
  • Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen B (Sonderklassen B): Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden wie bisher in das Zeugnisformular (Sonder B-Zeugnis) eingetragen oder in einem halbjährlich abgefassten Bericht festgehalten. Dieser macht auch Aussagen über die Lernfortschritte, das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes ist die Zeugnisfrage für alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen definitiv zu regeln.

Einführung der neuen Zeugnisse

Ab Schuljahr 2006/2007 werden die neuen Zeugnisse jeweils den Schülerinnen und Schülern der ersten und der vierten Klassen abgegeben. Im Schuljahr 2008/2009 sind alle Primarschülerinnen und -schüler im Besitze eines neuen Zeugnisformulars.

Generelle Überprüfung der Leistungsbeurteilung an der Volksschule

Es ist zu erwarten, dass sich aus den gesamtschweizerischen Diskussionen um eine neue Form der Schülerbeurteilung in den nächsten Jahren generelle Konsequenzen für das Beurteilungssystem der Volksschule ergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird deshalb allfällig ein grundsätzliches Überdenken der Schülerbeurteilung notwendig sein. Entsprechend kann das neu gestaltete Zeugnis für die Primarschule nur eine Übergangslösung darstellen.

Begutachtung Vernehmlassung

Gemäss § 7 Synodalverordnung nimmt die Lehrerschaft an den Schulkapiteln Stellung zu wichtigen schulischen Fragen, insbesondere zu Lehrmitteln, zu wesentlichen Änderungen des Lehrplans sowie zu Änderungen wesentlicher Rechtserlasse, welche die Volksschule betreffen.
Der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird beauftragt, die Begutachtung durch die Schulkapitel anzuordnen. Zudem wird eine Vernehmlassung angesetzt. Nachdem geplant ist, die Änderungen bereits auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft zu setzen, wird die Begutachtungs- und Vernehmlassungsfrist auf den 31. Mai 2006 festgesetzt.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf die geänderten §§ 4 und 9 Zeugnisreglement werden für die Primarschule neue Zeugnisformulare geschaffen. Diese sollen allen Schülerinnen und Schülern der ersten und der vierten Klassen im Schuljahr 2006/2007 abgegeben werden, ein erstes Mal Ende Januar 2007.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Zum Entwurf der geänderten Paragrafen 4 und 9 des Reglements über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) an der Volksschule und den Vorschlag für ein neues Zeugnisformular der Primarschule wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
  • Die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird beauftragt, das geänderte Zeugnisreglement und den Vorschlag für ein neues Zeugnisformular der Primarschule bis 31. Mai 2006 zu begutachten.
  • Zur Vernehmlassung bzw. zur Begutachtung mit Frist vom 31. Mai 2006 werden eingeladen der Synodalvorstand (3), der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, der Verband Zürcherischer Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen (VZS), die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik Zürich, der Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden, der Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (für sich und die Stufenorganisationen), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe, der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, der Verband Zürcher Privatschulen, der Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich sowie die Ämter der Bildungsdirektion.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt bzw. im Internet.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: