Volksschule. Lehrpläne «Französisch» und «Italienisch»

Beschluss Bildungsrat
2005 / 54
Sitzungsdatum
31. Oktober 2005

Ausgangslage

Am 3. Oktober 2000 hat der Bildungsrat die überarbeiteten Lehrpläne für die Fremdsprachen in Kraft gesetzt. Sie wurden auf den Referenzrahmen des Europarats ausgerichtet. Da die neuen Lehrpläne sich inhaltlich von den bisherigen wesentlich unterschieden, erhielt die Lehrerschaft gleichzeitig die Möglichkeit, die Lehrpläne spätestens im Schuljahr 2005/06 zu begutachten. Der Lehrplan Französisch wurde wesentlich durch das neue Lehrwerk envol geprägt, dessen Schülerbücher für die 5. und 7. Klassen in erster Auflage auf das Schuljahr
2000/01 erschienen.

Am 8. Juni 2005 reichte die Schulsynode (Lehrpersonenkonferenz der Volksschule) das entsprechende Gutachten der Bildungsdirektion zuhanden des Bildungsrates ein. Auf eine Begutachtung des Englisch-Lehrplans wurde verzichtet, da die Einführung dieser Sprache an der Primarschule einen neuen Lehrplan bedingt. Im Zentrum der Begutachtung steht das Fach Französisch.

Erwägungen

Die schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat im Juni 2002 dem Projekt «Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS) zugestimmt. HarmoS umfasst die Entwicklung von verbindlichen Kompetenzvorgaben in zentralen Bildungsbereichen am Ende des 2., 6. und 9. Schuljahrs. Vor diesem Hintergrund soll der Lehrplan in Französisch erst überarbeitet werden, wenn die Standards von HarmoS vorliegen. Die im Rahmen der Begutachtung erfolgte Arbeit soll in die weitere Projektarbeit im Rahmen von HarmoS einfliessen.

Lehrplanergänzung für den Bereich des Jugendaustauschs zwischen den Sprachregionen

Die Erkenntnis, dass der Jugendaustausch zwischen den Sprachregionen das nachhaltige Erlernen einer Fremdsprache unterstützen kann, ist unbestritten. Das Volksschulamt beantragt deshalb dem Bildungsrat, den Lehrplan Fremdsprachen, Hinweise zur Planung und Gestaltung des Unterrichts, um einen Abschnitt zu ergänzen, der Aussagen macht zum Fremdsprachenlernen ausserhalb des Fremdsprachenunterrichts.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Synodalgutachten zu den Lehrplänen «Französisch» und «Italienisch» wird zur Kenntnis genommen und verdankt.
  • Auf eine Überarbeitung des Lehrplans Französisch wird im gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.
  • Der Lehrplan Fremdsprachen wird im Teil «Hinweise zur Planung und Gestaltung des Unterrichts», um einen Abschnitt ergänzt, der Aussagen zum Jugendaustausch macht.
  • Publikation in geeigneter Form im Internet und im Schulblatt des Kantons Zürich.

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