Volksschule; Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK); Anerkennung des Vereins «Associação Brasileira de Educação e Cultura (ABEC)», des Vereins «Korea-nische Schule Zürich» und der Sprachschule «Tang Ren Chinesische Schule (Kinder-kurse)» in Winterthur als Trägerschaft. Weiterführungen.

Beschluss Bildungsrat
2005 / 37
Sitzungsdatum
29. August 2005

Ausgangslage

Die oben erwähnten Vereine stellen ein Gesuch um eine Fortführung der Anerkennung als Trägerschaft von Kursen HSK in portugiesischer Sprache und brasilianischer Kultur, in koreanischer sowie in chinesischer Sprache und Kultur. Für den Verein ABEC (vormals CEBRAC) erfolgte die erstmalige Anerkennung mit Bildungsratsbeschluss vom 8. November 1999 und eine Weiterführung am 21. Mai 2002. Den Verein «Koreanische Schule Zürich» anerkannte der Bildungsrat erstmals am 9. Juli 2002, die Sprachschule Tang Ren Chinesische Schule (Kinderkurse) erstmals am 21. Mai 2002.

Das Angebot der drei Trägerschaften umfasst zurzeit:
 

Angebot der drei Trägerschaften

  Klassen Schülerinnen/Schüler Kindergarten Lehrpersonen
Portugiesisch/Brasilianisch 14 115 23 12
Koreanisch 4 32 19 8
Chinesisch 10 81 43 15

Erwägungen

Der Bildungsrat anerkennt grundsätzlich das Recht der fremd- oder zweisprachigen Kinder, ihre Muttersprache weiter zu pflegen, und hält die Kurse HSK für einen wichtigen Beitrag zur Sprachförderung dieser Kinder.

Grundlage für die Anerkennung ist das «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)», erlassen vom Erziehungsrat am 11. Juni 1992. In § 2 ist aufgeführt, dass der Bildungsrat andere Träger als die Konsulate und Botschaften der Herkunftsländer fremd- oder zweisprachiger Schülerinnen und Schüler auf Gesuch anerken-nen kann.
Der damalige Erziehungsrat hat am 28. Januar 1997 Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit er einen Kursträger anerkennt. Die Bildungsdirektion hat die Gesuche auf-grund der eingereichten Unterlagen geprüft. Die Gesuche erfüllen die Kriterien:

  • Die Lehrpläne der drei Trägerschaften entsprechen dem Rahmenlehrplan für Kurse HSK, den der Bildungsrat am 3. Dezember 2002 erlassen hat. Ziel aller drei Trägerschaften ist es, die Schülerinnen und Schüler in der Erweiterung ihrer Sprachkenntnisse, beim Aufbau ihrer Identität und an ihrer Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.
  • Alle drei Trägerschaften haben einen Leistungsausweis in der Durchführung und Organisation von Kursen HSK. Die Lehrpersonen verfügen über eine pädagogische Ausbildung oder über mehrjährige Unterrichtserfahrung. Die Lehrpersonen haben ausreichende Deutschkenntnisse und nehmen regelmässig an Weiterbildungsveranstaltungen teil.
  • Die Trägerschaften sind in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe des Kantons Zürich gut verankert. Sie sind politisch und konfessionell neutral. Die Kurse stehen grundsätzlich allen Kindern mit entsprechender Muttersprache offen. Falls in einer dieser Sprachgruppen weitere Anbieter von Kursen HSK auftreten sollten, wird von allen Trägern von Kursen HSK einer gleichen Sprache erwartet, dass sie untereinander eine Zusammenarbeit suchen. Gemäss einem Gutachten von Prof. Dr. R. Gassmann, Universität Zürich, Abteilung Sinologie ist ein einheitliches Angebot in modernem Chinesisch sinnvoll. Der chinesischen Trägerschaft, Tang Ren Schule, wird empfohlen, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, beide Schrifttypen (Kurz- oder Langzeichen) zu erlernen, damit die Bedürfnisse verschiedener chinesischer Gruppen berücksichtigt werden.
  • Die Trägerschaften sind nicht gewinnorientiert. Von den Eltern wird ein Schulgeld verlangt. Die portugiesische/brasilianische Trägerschaft ABEC verlangt als Schulgeld Fr. 200.- pro Semester und Kind, ab zweitem Kind Fr. 150.-. Zusätzlich kommen noch Fr. 20.- Materialkosten dazu. Bei der chinesischen Trägerschaft Tang Ren Schule beträgt das Schulgeld Fr. 7.- pro Lektion, für weitere Geschwister Fr. 5.-/Lektion. Bei der koreani-schen Trägerschaft beträgt das Schulgeld Fr. 300.- pro Jahr und Kind, bei zwei oder mehr Kindern Fr. 450.-.
  • Die Trägerschaften haben folgende Person als verantwortliche Koordinatorin für den Kanton Zürich bezeichnet:
    Arlete de Castro Baumann, ABEC, portugiesisch/brasilianischer Verein
    Yiwen Dong, Chinesische Schule Tang Ren
    Yun-Hi Sin-Cho, Koreanische Schule
    Die bezeichneten Koordinatorinnen haben sich gegenüber der Bildungsdirektion sehr kooperativ gezeigt und den Kontakt und den Austausch mit der Volksschule gesucht. Die Trägerschaften sind weiterhin bereit, sich gemäss Reglement der Aufsicht der Schulpflege zu unterziehen.

Aufgrund der obigen Erwägungen sollen der Verein «Associação Brasileira de Educação e Cultura (ABEC)» als Träger der Kurse in portugiesischer Sprache und brasilianischer Kultur, die «Tang Ren Chinesische Schule für Sprache und Kultur (Kinderkurse)» als Träger der Kurse in chinesischer Sprache und der Verein «Koreanische Schule Zürich» als Träger der Kurse in koreanischer Sprache für die Schuljahre 2005/06 bis 2007/08 weiterhin anerkannt werden. Mit der Anerkennung erhalten die Trägerschaften die Rechte und Pflichten, die im «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» formuliert sind.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Verein «Associação Brasileira de Educação e Cultura (ABEC)» wird als Trägerschaft der Kurse in portugiesischer Sprache und brasilianischer Kultur, die «Tang Ren Chinesische Schule für Sprache und Kultur (Kinderkurse)» als Trägerschaft von Kursen in chinesischer Sprache und Kultur und der Verein «Koreanische Schule Zürich» als Träger der Kurse in koreanischer Sprache anerkannt. Die Anerkennung ist auf drei Jahre befristet (Schuljahre 2005/06 bis 2007/08).
  • Mit der Anerkennung erhalten die Trägerschaften die Rechte und Pflichten, die im «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» formuliert sind.
  • Geeignete Publikation im Schulblatt.
  • Mitteilung an: «Associação Brasileira de Educação e Cultura (ABEC)», «Tang Ren Chinesische Schule für Sprache und Kultur», «Koreanische Schule Zürich», Forum Migration und Integration (40), Schuldepartemente der Städte Zürich und Winterthur, Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), Synodalvorstand, Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV), VPOD (Sektion Zürich, Lehrberufe), Verein Zürcher Lehrpersonen, Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ), Verband Kindergärtnerinnen Zürich (VKZ), PHZH (Prorektorat Weiterbildung, Abteilung Sprachen), Vereinigung der Schulsekretäre (VPZS), Vereinigung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Kanton Zürich (VSKZ), EDK (Sekretariat und Beauftragte für Migrationsfragen, IDES), Volksschulamt.

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