Volksschule. Neues Zeugnis Oberstufe

Beschluss Bildungsrat
2005 / 35
Sitzungsdatum
11. Juli 2005

Ausgangslage

Allgemeine Bestimmungen zur Leistungsbeurteilung und zur Notengebung

Gemäss den Rahmenbedingungen des Lehrplans vom 9. April 1991 gehören die Beobachtung und Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler zwingend zum Unterricht. Die Beurteilung soll vom Kind als Unterstützung seines Lernens empfunden werden und steht im Dienst seiner Förderung.
Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Ziele hilft die Beurteilung den Lehrkräften und den Lernenden, die Lernprozesse so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreichen können. Sie verschafft den Lehrpersonen die Informationen, um den Leistungsstand sowohl der einzelnen Schülerinnen und Schüler als auch der ganzen Klasse zu überprüfen. Zudem ist die Beurteilung eine wichtige Information im Gespräch mit Eltern und zukünftigen Arbeitgebern. Dabei hilft sie bei Entscheiden betreffend die weiteren schulischen und beruflichen Ausbildungswege sowie bei der Berufswahl. Dabei stützt sie sich nicht nur auf messbare Leistungen, sondern berücksichtigt als Gesamtbeurteilung auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie eine allfällige Mehrsprachigkeit eines Kindes, dessen Neigungen, Begabungen und den persönlichen Entwicklungsstand.
Gemäss dem Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) vom 30. Mai 1989 sind zweimal jährlich Schulzeugnisse zu erstellen (§ 1). Grundsätzlich erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (§ 4). Die Gesamtleistungen zu den einzelnen Fächern werden mit den Noten 6 - 1 ausgedrückt ( § 6), das Schülerverhalten (Fleiss, Ordnung, Betragen) in den Worten «gut», «genügend» und «ungenügend» (§ 9). Ausserordentliche Bemerkungen zum Verhalten können in einem separaten Bericht festgehalten werden. Die Zeugnisnoten sind für eine allfällige Rekonstruktion eines Zeugnisses in die Absenzenliste einzutragen (§ 11).

Kritik an den Zeugnisformularen der Oberstufe

Die bestehenden Oberstufenzeugnisse werden von den Lehrbetrieben und den Unternehmen heute nicht mehr als alleiniger schulischer Leistungsnachweis der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen. Gründe hierfür sind u.a. die Verschiedenartigkeit der Zeugnisformulare und die Benotung nur eines Teils der unterrichteten Fächer. Nicht erst in jüngerer Vergangenheit erging deshalb die Forderung nach einer besseren Verständlichkeit und einer differenzierteren Beurteilung der Schülerleistungen und des Schülerverhaltens.
Am 29. November 2004 überwies der Kantonsrat zudem ein Postulat, das eine erhöhte Aussagekraft und eine Neuausrichtung der Zeugnisse der Sekundarschule verlangt (KR-Nr. 93/2004).

Hearing zu einem neuen Zeugnis Oberstufe

Am 8. September 2004 führte das Volksschulamt mit Vertretungen der Lehrerorganisationen, den Elternverbänden und den Arbeitgeberorganisationen, dem kantonalen Gewerbeverband und dem Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten ein Hearing zu einem neuen Oberstufenzeugnis durch.
Im Grundsatz befürworteten die Teilnehmenden mehrheitlich eine lernzielorientierte und differenzierte Beurteilung der Schülerleistungen mit Teilkategorien gegenüber nur einer Gesamtnote im bisherigen Zeugnis. Die Beurteilung sollte den Vorgaben des Lehrplans und den obligatorisch verwendeten Lehrmitteln entsprechen und eine differenziertere Aussage über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Die Abbildung des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens im Zeugnis wurde unterstützt, ebenso eine Vereinheitlichung aller Zeugnisformulare. Die Möglichkeit der elektronischen Bearbeitung des Zeugnisformulars und die Abgabe in einer Dokumentenmappe wurden als sinnvoll und nützlich erachtet.

Begutachtung und Vernehmlassung. Ergebnisse

Am 25. Oktober 2004 nahm der Bildungsrat den Entwurf für ein neues einheitliches Zeugnisformular zur Kenntnis und beschloss, über das Zeugnisformular und die damit verbunden Änderungen des Zeugnisreglements eine Vernehmlassung bzw. Begutachtung durchzuführen. Innert der Frist bis zum 31. Mai 2005 gingen 82 Stellungnahmen ein.

Sowohl Schulpflegen als auch die Lehrerschaft begrüssen grossmehrheitlich die vorgeschlagene Neugestaltung der Oberstufenzeugnisse und deren Umgestaltung zu einem einheitlichen und aussagekräftigeren Leistungsnachweis. Viele der Vorschläge des Bildungsrates werden im Grundsatz nicht oder kaum bestritten. Durchwegs positiv beurteilt wird die neue Form mit Einzelblättern und einer Dokumentenmappe, die es ermöglicht, die Zeugnisformulare elektronisch auszustellen.

Auch die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen und der Mittelschullehrerverband Zürich stimmen als Vertretungen der abnehmenden Schulen der Stossrichtung der Zeugnisreform grundsätzlich zu. Es wird aber auch die Frage gestellt, inwieweit die heutige ungenügende Differenzierung der Notengebung überhaupt dafür verantwortlich sei, dass die Oberstufenzeugnisse nicht mehr als aussagekräftige Leistungsausweise wahrgenommen würden. Im Rahmen der Aufnahmeverfahren der Mittelschulen beobachte man mit Sorge einen Trend zu immer höheren Erfahrungsnoten, was deren Aussagekraft in Frage stelle. Deshalb gehe es auch darum, das Verfahren der Notengebung zu überprüfen.

Kontrovers sind die Rückmeldungen insbesondere in folgenden Punkten:

  • Gewichtung der einzelnen Fächer. Reihenfolge auf dem Zeugnisformular;
  • Bewertungsform der Leistungen in Sprachen. Gewichtung zu den anderen Fächern im Zeugnis, insbesondere zu Mathematik;
  • Abbildung des Schülerverhaltens; Kriterien zur Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen.

Zudem verlangt die Lehrerschaft, die Absenzen im Zeugnisformular seien als «entschuldigt» oder «unentschuldigt» festzuhalten.

Der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SeKZH hat ein alternatives Zeugnisformular ausgearbeitet. Auf dieses stützen sich auch die Thesen der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule ab.

Erwägungen

Aussagekraft der Zeugnisse

Die Aussagekraft eines Leistungsausweises ist nur zum Teil abhängig von seiner äusseren Form. Noten in Schulzeugnissen beziehen sich vorwiegend auf «klasseninterne Systeme», beanspruchen aber eigentlich Allgemeingültigkeit. Schülerinnen und Schüler kennen oft die lehrerspezifischen Beurteilungsstrategien nicht, wissen nicht, was in einem bestimmten Beurteilungszeitraum auf sie zukommt. Ausserdem fehlen vielerorts übergeordnete fachliche Standards und damit verbundene Leistungsniveaus, auf die sich Noten abstützen könnten. Zudem ist Arbeitnehmern und Unternehmungen oft im Einzelnen nicht bekannt, welche Lernleistungen von einer Oberstufenschülerin bzw. einem -schüler realistisch erwartet werden können. Nicht zuletzt aus diesen Überlegungen wird auch ein neu gestaltetes Oberstufenzeugnis nicht alle Forderungen hinsichtlich einer verstärkten Aussagekraft befriedigen können.

Mit einer differenzierteren Benotung der Leistungen in einzelnen Fächern wird jedoch der berechtigten Forderung nach mehr Transparenz Rechnung getragen. Zugleich wird dadurch die Aussagekraft verstärkt.

Bei der Ausgestaltung der neuen Zeugnisformulare ist aber auch darauf zu achten, dass Aufwand und Ertrag bei der Leistungsbeurteilung und Notengebung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Eine detailliertere Abbildung der überfachlichen Kompetenzen verlangt auch eine differenzierte Dokumentation der Lern- und Verhaltensweisen einer Schülerin bzw. eines Schülers, was für die einzelne Lehrperson zu einem Mehraufwand führen kann.

Neues Zeugnisformular Oberstufe

Unbestrittene Anliegen

  • In der Begutachtungs- und Vernehmlassung waren folgende Änderungsvorschläge weitgehend unbestritten:
  • die Vereinheitlichung aller Zeugnisformulare auf der Oberstufe,
  • die differenzierte Erfassung der Leistungsbeurteilung in Mathematik mit Einzelnoten in «Arithmetik und Algebra» und «Geometrie»,
  • die differenziertere Erfassung der Leistungsbeurteilung in Mensch und Umwelt/Realien mit Einzelnoten in «Geschichte», «Geographie» und «Naturwissenschaften»,
  • im Grundsatz die Benotung aller im Zeugnis aufgelisteten Fächer, auch der Wahlfächer der dritten Oberstufenklassen, und
  • die Neugestaltung des Zeugnisformulars in Form einer elektronisch zu bearbeitenden Dokumentenmappe.

In der Begutachtung und Vernehmlassung kontrovers diskutierte Punkte

Bewertung der Leistungen im Sprachenunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch)

In Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch (Freifach) werden an der Oberstufe nur je eine Gesamtnote erteilt. Einzig in Französisch ist ab der 2. Klasse der Sekundarschule je eine Note für die mündlichen und schriftlichen Leistungen möglich.

Der Vernehmlassungsvorschlag bildet in Sprachen den Lehrplan ab mit den vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Wie bis anhin soll in den Sprachen eine Gesamtnote erteilt werden, die Differenzierung der vier Kompetenzen aber mittels entsprechender Kategorien erfolgen.

Die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule lehnt diese Bewertungsform ab. Verlangt wird je eine Note für die mündlichen und die schriftlichen Leistungen. Eine Auffächerung in die vier Lehrplanbereiche sei, so die Lehrerschaft, von der Sprachbetrachtung her wohl richtig, führe aber in der Unterrichtspraxis zu Problemen.

Ein moderner Sprachenunterricht zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass das Hör- und Leseverständnis und das Sprechen ebenso wesentlich sind wie das Schriftliche. Mündlich und schriftlich sind als alleinige Kategorien für eine Leistungsbeurteilung nicht tauglich und entsprechen nicht dem Lehrplan. Im Übrigen ist bei der Notengebung zu beachten, dass auf sämtliche Leistungen in einem Fach abgestellt werden muss und nicht beispielsweise ausschliesslich auf Prüfungsergebnisse.

Am Vernehmlassungsvorschlag wird deshalb festgehalten. Im Sprachenunterricht werden die verschiedenen Kompetenzen differenziert erfasst und im Zeugnis die vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben abgebildet. Die Differenzierung erfolgt mittels Kategorien. Es wird je eine Gesamtnote in Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch (Freifach) erteilt.

Einer allfälligen Überbewertung der sprachlichen Fächer gegenüber den anderen Fächern des Lehrplans wird insofern Rechnung getragen, als dass im Zeugnisformular die Noten in Mathematik (Arithmetik und Algebra und Geometrie) vor den Sprachnoten aufgelistet werden.

Umfassendere Abbildung des Schülerverhalten (überfachlichen Kompetenzen) anstelle der Beurteilung von «Fleiss», «Ordnung» und «Betragen»

Bis anhin wird in den Zeugnissen der Volksschule das Arbeits-, das Lern- und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler durch die Begriffe «Fleiss», «Ordnung» und «Betragen» abgebildet und mit «gut», «genügend» und «ungenügend» bewertet. Der Vernehmlassungsvorschlag sieht die Beurteilung von zwölf Kriterien von überfachlichen Kompetenzen mit einer vierstufigen Bewertungsskala vor («Trifft zu» – «Trifft nicht zu»).

Der Handlungsbedarf, die überfachlichen Kompetenzen differenzierter abzubilden, wird seitens der Begutachtungs- und Vernehmlassungspartner nicht bestritten. Allerdings wird kritisiert, dass der Vorschlag des Bildungsrates zu wenig aussagekräftig und zu komplex sei. Das Verhalten eines Schülers bzw. einer Schülerin müsse rasch und gründlich erfasst werden können. Hierfür sei die vorliegende Kriterienliste zu lang und könne nur mit einem grossen Aufwand erstellt werden. Zudem seien verschiedene Bewertungskriterien schwierig zu beurteilen.

Der in der Vernehmlassung vorgebrachten Kritik ist Rechnung zu tragen, indem die Liste der zu beurteilenden Verhaltenskriterien von zwölf auch acht verringert und vereinfacht wird.

Regelung der Absenzen

In verschiedenen Vernehmlassungsantworten wird darauf hingewiesen, dass man an der Oberstufe vielerorts mit häufigen Absenzen von Schülerinnen und Schülern zu kämpfen habe, was sich unvorteilhaft auf deren schulische Leistungen auswirke. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, sei man der Überzeugung, die Absenzen müssten als «entschuldigt» bzw. «unentschuldigt» im Zeugnis vermerkt werden können.

Die Hauptaufgabe des Zeugnisses ist es, die erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren. Mit dem Eintrag von Absenzen in das Zeugnisformular würde zumindest die Gefahr bestehen, dass die Rolle des Dokuments missbraucht und im Schulalltag als verstecktes Disziplinierungsmittel eingesetzt werden könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass eine Schülerin oder ein Schüler im Zeugnis für eine Absenz «bestraft» würde, für die nicht sie oder er, sondern die Eltern verantwortlich sind (z.B. Missachtung der Dispensationsbestimmungen in Zusammenhang mit verlängerten Ferien). Schliesslich würde die gewünschte Auflistung der Absenzen auch noch in den Zeugnisformularen die Administrationsaufgaben der Lehrpersonen in unnötigem Ausmass erschweren.

Die bestehende Regelung, wonach die Absenzen weiterhin nur in der Absenzenliste aufzuführen sind, soll daher weitergeführt werden. Allerdings soll dem Umstand, dass eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern bleibt, beim Arbeits- und Sozialverhalten unter dem Kriterium «Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss zum Unterricht» Rechnung getragen werden können. Zudem soll es auch in Zukunft möglich sein, ausserordentliche Bemerkungen zum Verhalten eines Schülers bzw. einer Schülerin in einem separaten Bericht festzuhalten, der dem Zeugnisformular beigelegt werden kann.

Reihenfolge der Fächer in den Zeugnisformularen

Bis anhin entspricht die abgebildete Reihenfolge der Fächer in den Zeugnissen der Volksschule derjenigen der Auflistung im Lehrplan. In der Vernehmlasssung wurde verschiedentlich gewünscht, die Reihenfolge der Fächer solle ihrer Bedeutung entsprechend gegliedert werden.

Dieser vornehmlich aus Lehrerkreisen gestellte Forderung soll im neuen Zeugnisformular entsprochen werden. Durch die Voranstellung von Mathematik im Zeugnisformular soll zudem die gleichwertige Bedeutung des Unterrichtsbereichs gegenüber den Sprachfächern noch betont werden.

Zeugnisreglement. Änderungen

Die oben erwähnten Neuerungen machen eine Anpassung des Zeugnisreglements in folgenden Punkten notwendig:

§ 4 Benotete Fächer

Wie bis anhin erfolgt die Notengebung an der Volksschule in den Fächern des Lehrplans. Neu werden an der Oberstufe auch die Wahlfächer in den dritten Klassen benotet, welche ein Fach vertiefen. Eine Ausnahme bildet der Religionsunterricht bei dem die Bewertung «besucht» eingetragen wird. Neu wird in Mathematik und Realien die Notengebung differenziert. In den Sprachen wird je eine Gesamtnote erteilt, die auf der Beurteilung der Kompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben beruht.

§ 9 Schülerverhalten

An der Primarschule wird weiterhin Fleiss, Betragen und Ordnung bewertet (Abs. 1). An der Oberstufe gilt neu eine spezifizierte Regelung mit der Abbildung des Arbeits- und Leitungsverhaltens einerseits, des Sozialverhaltens andrerseits (Abs. 2). Wie bisher gehören Anmerkungen zu den Charaktereigenschaften eines Schülers bzw. einer Schülerin oder zusätzliche Bemerkungen nicht ins Zeugnis, sondern in einen separaten Bericht, der dem Zeugnis beigelegt werden kann.

§ 11 Abs. 2 Zeugniseintrag (in die Absenzenliste)

Bisher wurden die Zeugnisnoten in die Absenzenliste eingetragen, um ein verloren gegangenes Zeugnis rekonstruieren zu können. Dieser Noteneintrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unproblematisch und das Verfahren ist deshalb zu ändern.
Neu sind gesonderte Notenlisten zu erstellen bzw. die Zeugnisformulare sind zu kopieren. Am Ende des Schuljahres sind Absenzenliste und separate Notenliste gemeinsam zu archivieren.

Generelle Überprüfung der Leistungsbeurteilung an der Volksschule

Es ist zu erwarten, dass sich in nächster Zeit aus Projekten wie «Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS) der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz/EDK neue, generelle Konsequenzen für das Beurteilungssystem der Volksschule ergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird deshalb ein grundsätzliches Überdenken der Schülerbeurteilung notwendig sein.

Weiteres Vorgehen

Gemäss den Erwägungen und gestützt auf die geänderten §§ 4,9 und 11 des Zeugnisreglements sind für die Oberstufe neue Zeugnisformulare zu schaffen. Diese werden allen Schülerinnen und Schülern der ersten Sekundarklassen ein erstes Mal am 31. Januar 2006 abgegeben. Zur Umsetzung des neuen Zeugnisses soll bis Ende Oktober 2005 ein Leitfaden geschaffen werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt die Begutachtungs- und Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis.
  • Das Zeugnisreglement wird im Sinne der Erwägungen geändert. Die Änderungen treten auf den 15. August 2005 in Kraft (Veröffentlichung in der Gesetzessammlung).
  • An der Oberstufe der Volksschule wird ein neues Zeugnis im Sinne der Erwägungen geschaffen. Der Lehrmittelverlag wird beauftragt, die Zeugnisformulare bereit zu stellen.
  • Das neue Zeugnis Oberstufe wird am 31. Januar 2006 allen Schülerinnen und Schülern der ersten Sekundarklassen abgegeben.
  • Die Bildungsdirektion, Volksschulamt, erstellt einen Leitfaden für die Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen den Kantonalen Gewerbeverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Abteilung Bildungsplanung des Generalsekretariats, den Lehrmittelverlag und sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

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