Volksschule. Europäisches Sprachenportfolio für die 11 - 15-Jährigen (ESP II). Zugelassenes Lehrmittel

Beschluss Bildungsrat
2005 / 32
Sitzungsdatum
11. Juli 2005

Ausgangslage

Mit der wachsenden Mobilität in Bildung und Beruf sind in der Schweiz und in Europa das Sprachenlernen und die Frage nach der Vergleichbarkeit und Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen in diesem Bereich immer dringender geworden.

In den vergangenen Jahren sind in Europa diesbezüglich verschiedene Anstrengungen unternommen worden. Dazu gehört die Ausarbeitung von Kompetenzniveaus für den «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen» durch den Europarat. In den Sprachenportfolios, die in den vergangenen Jahren europaweit entwickelt wurden, bezieht man sich bei der Beschreibung von Sprachkompetenzen auf diese gemeinsame europäische Skala. Dies ermöglicht die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen im Bereich des Sprachenlernens. Diese Skala wurde auch bei der Entwicklung der Fremdsprachenlehrpläne des Kantons Zürich aus dem Jahr 2000 und bei der Schaffung von »envol» berücksichtigt. Das Gleiche gilt bei der Schaffung des neuen Englischlehrmittels für die Mittelstufe «explorers».

Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) ist ein persönliches Dokument. Es gibt Auskunft über die Sprachkenntnisse seiner Inhaberin oder seines Inhabers. Andererseits hat es aber auch eine pädagogische Funktion, trägt zu einer erweiterten Leistungsbeurteilung bei und fördert die Autonomie der Lernenden.

Im Europäischen Jahr der Sprachen 2000 wurde das ESP III (für Lernende ab dem 9. Schuljahr und vor allem für die Sekundarstufe II gedacht) lanciert.

Inzwischen ist das ESP II entstanden und bereits mit 1650 Schülerinnen und Schülern in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz erprobt worden. Diese überarbeitete Fassung ging im Schuljahr 2004/05 nochmals in einer Pilotphase durch weitere Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Klassen. Aus dem Kanton Zürich nahmen 40 Klassen der Mittel- und Oberstufe daran teil. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die definitive Fassung des ESP II erstellt, welche durch die Validierungskommission des Europarates im Mai 2005 genehmigt wurde. Die validierte erste Auflage des ESP II ist ab erstem Quartal des Schuljahres 2005/06 verfügbar.

Am 25. März 2004 hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonale Erziehungsdirektoren (EDK) die Strategie der EDK und den Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule festgelegt. Unter Punkt 5.2 wird folgendes Ziel festgehalten: «Alle Schülerinnen und Schüler verwenden während der gesamten Schulzeit ein Europäisches Sprachenportfolio in einer für das entsprechende Alter angepassten Fassung (Portfolios I, II und III)». Die Etappen der gesamtschweizerischen Koordination sehen vor, dass die Verwendung der ESP I und II bis spätestens 2010 generalisiert wird.

Begleitmassnahmen zur Implementierung im Kanton Zürich

Im Hinblick auf die Implementierung in den Kantonen führte die EDK-Steuergruppe Sprachenportfolio mit der Schweizerischen Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ) und der Berner Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung am 9./10. Mai in Köniz einen Pilotkaderkurs für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch. Ein dritter Kurstag folgt am 19. November 2005 in Bern. Aus dem Kanton Zürich haben 6 Lehrkräfte diese Kaderausbildung absolviert. Viele der 40 Lehrkräfte, die am Pilotversuch aktiv teilgenommen haben, möchten das definitive ESP II auch im nächsten Schuljahr wieder im Unterricht einsetzen. Die Rückmeldungen über die gemachten Erfahrungen zeigen aber, dass die Lehrkräfte nicht nur in die praktische Verwendung des ESP eingeführt werden wollen, sondern dass vielmehr auch eine sprachwissenschaftliche Grundlage notwendig ist. Das Volksschulamt hat Ende Juni 2005 die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) angefragt, ob sie bereit ist, ein entsprechendes Konzept für eine Weiterbildung zum ESP II auszuarbeiten.

Die kantonale Lehrmittelkommission (KLK) hat sich an ihrer Sitzung vom 14. Juni 2005 für die Verwendung des ESP II im Unterricht an den 5. - 8. Klassen ab Schuljahr 2005/06 auf freiwilliger Basis ausgesprochen, und sie beantragt dem Bildungsrat, das ESP II als zugelassenes Lehrmittel zu erklären.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Verwendung des Europäischen Sprachenportfolios II für 11 - 15-jährige Lernende ab Schuljahr 2005/06 auf freiwilliger Basis wird unterstützt.
  • Die PHZH wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt ein Konzept für eine Weiterbildung ESP II auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Das ESP II wird als zugelassenes Lehrmittel erklärt.
  • Veröffentlichung in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (223), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulpräsidenten, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich , den Zürcher Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband zuhanden der Stufenorganisationen, die Vereinigung der Schulleiter und Schulleiterinnen des Kantons Zürich, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband des Personals öffentlicher Dienste der Sektion Zürich (Lehrberufe), den Mittelschullehrerverband, den Verband Zürcher Privatschulen, die Vereinigung der Eltern-Organisationen im Kanton Zürich, die interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz), die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission (10), das Generalsekretariat der EDK, die Regionalsekretariate der D-EDK (3), die Präsidenten der Sprachenkommissionen NWEDK und EDK-Ost, die Bildungsplanung Zentralschweiz, die Bildungsdirektion, das Generalsekretariat der Bildungsdirektion / Abteilung Bildungsplanung, das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, den Lehrmittelverlag, die Direktion der Justiz und des Innern, Gemeindeamt.

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