Volksschule. Liste der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel. Ergänzungen und Änderungen auf das Schuljahr 2005/2006

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Beschluss Bildungsrat
2005 / 18
Sitzungsdatum
4. April 2005

Nach § 42 Absatz des Volksschulgesetzes werden die Lehrmittel vom Bildungsrat bestimmt. Der Bildungsrat erklärt die zur Durchführung des Lehrplans notwendigen individuellen und auch, sofern nötig, die allgemeinen Lehrmittel obligatorisch.

Die obligatorischen Lehrmittel müssen von den Gemeinden angeschafft und von den Lehrkräften im Unterricht verwendet werden. Die zugelassenen Lehrmittel können von den Lehrkräften im Unterricht verwendet werden. Sie werden auf deren Wunsch von den Gemeinden angeschafft.

Am 4. April 1995 hat der Bildungsrat die Liste der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel für die Volksschule in Kraft gesetzt. Dabei wurde festgelegt, dass die Liste ungefähr alle zwei Jahre aktualisiert wird. Eine letztmalige Anpassung erfolgte am 8. April 2003, das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel erschien im Juli 2003.

Die kantonale Lehrmittelkommission beantragt dem Bildungsrat die in Beilage 2 aufgeführten Lehrmittel neu in die Liste aufzunehmen und den Status auf Schuljahr 2005/2006 festzulegen. Gleichzeitig werden die Lehrmittel mit geändertem Status aufgelistet.

Die kantonale Lehrmittelkommission beantragt im Weiteren, die durch neu ersetzte provisorisch-obligatorische und zugelassene Lehrmittel in Beilage 3 aufgeführten Artikel zu streichen. Auf Grund mangelnder Nachfrage und teils veralteter Inhalte sollen zudem die Artikel in Beilage 4 aus dem Sortiment genommen werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Ergänzungen und Änderungen zur Liste der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel gemäss Beilage 2, 3 und 4 werden auf das Schuljahr 2005/2006 in Kraft gesetzt.
  • Der Lehrmittelverlag wird beauftragt, die Liste der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel neu zu drucken.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Synodalvorstand (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV z.H. der Stufenorganisationen, die Vereinigung der Schulleiter und Schulleiterinnen des Kantons Zürich, den vpod, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, die Pädagogische Hochschule Zürich (5), den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Schulleiterkonferenz der Berufsschulen , den Verband Zürcher Privatschulen, die kantonale Lehrmittelkommission (10), die Direktion der Justiz und des Innern: Gemeindeamt, Abt. Gemeindefinanzen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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