PISA-2000-Folgemassnahmen

Beschluss Bildungsrat
2005 / 11
Sitzungsdatum
14. März 2005

Ausgangslage

Die erste Durchführung der internationalen Schulleistungsstudie PISA (Programme for International Student Assessment) im Jahre 2000 brachte für die Schweiz und den Kanton Zürich zum Teil unbefriedigende Ergebnisse. In der Folge hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 12. Juni 2003 einen umfassenden Aktionsplan «PISA-2000-Folgemassnahmen» verabschiedet. Ausgehend vom EDK-Aktionsplan und gestützt auf die zahlreichen Berichte zu PISA 2000 auf internationalem, nationalem und kantonalem Niveau hat die Bildungsdirektion eine Planungsgrundlage (Konsequenzen aus PISA 2000: Eine Planungsgrundlage für den Kanton Zürich) erstellt. In der Planungsgrundlage werden Massnahmen empfohlen, die geeignet sind, auf die PISA-2000-Ergebnisse zu reagieren. In den Bereichen, in denen auf der Basis von PISA 2000 Handlungsbedarf lokalisiert wird, sollen mit den empfohlenen Massnahmen Verbesserungen erzielt werden. Der Bildungsrat führte am 7. Juni 2004 eine Aussprache zur Planungsgrundlage und beauftragte die Bildungsdirektion, auf deren Basis konkrete Massnahmen auszuarbeiten und sie dem Bildungsrat zum Entscheid vorzulegen.

Bei der Ausarbeitung konkreter Massnahmen gilt es zunächst, die eingeleitete Weiterentwicklung der Volksschule im Kanton Zürich zu berücksichtigen. Zu dieser gehören vorab Neuerungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005. Dabei zeigt sich, dass diese weitgehend mit den Empfehlungen der Planungsgrundlage übereinstimmen, sodass ein Grossteil derselben damit abgedeckt ist. Es bleibt zu prüfen, inwiefern weitere Massnahmen eingeleitet werden sollen.

Im Jahr 2003 wurde die PISA-Studie zum zweiten Mal durchgeführt. Die ersten Ergebnisse der PISA-Studie 2003 wurden im Dezember 2004 in einem internationalen und in einem nationalen Schweizer Bericht publiziert. 2005 werden weitere Berichte folgen, die eine genauere Analyse der nationalen, regionalen und kantonalen Ergebnisse erlauben werden. Eine erste Beurteilung der PISA-2003-Ergebnisse ergibt für die Schweiz ein besseres Bild als bei PISA 2000. In PISA 2003 konnten die Schweizer 15-Jährigen ihre Leistungen im Bereich Naturwissenschaften steigern, und sie schnitten auch im erstmals geprüften Bereich Problemlösen gut ab. Hingegen hat sich in der Mathematik und im Lesen zwischen PISA 2000 und 2003 wenig verändert: Beide Male erreichten die Schweizer Jugendlichen in der Mathematik international überdurchschnittliche und im Lesen durchschnittliche Leistungen.

Durchschnittliche Lesekompetenzen sind in einem Land, das im Wettbewerb mit anderen hoch entwickelten Ländern steht, unbefriedigend. Besonders bedenklich ist die grosse Gruppe Jugendlicher, die über so schwache Lesekompetenzen verfügt, dass dadurch ihre weitere schulische und berufliche Laufbahn gefährdet ist. In PISA 2000 waren es in der Schweiz 20 Prozent, in PISA 2003 17 Prozent. PISA 2003 bestätigte den starken Einfluss der sozialen Herkunft auf die Schülerleistungen. Auch die in PISA 2000 festgestellten Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern wurden in PISA 2003 bestätigt. Noch deutlicher als in PISA 2000 zeigte sich in PISA 2003 der Einfluss des Schultyps.

Da PISA 2003 weitgehend auf die gleichen Schwachpunkte hinweist, drängen sich vorläufig keine Kurskorrekturen auf. Es ist nach wie vor richtig, die Verbesserung der Lesekompetenz – und damit generell die Sprachförderung – sowie den Ausgleich ungleicher Startbedingungen ins Zentrum der Bemühungen zu stellen.

Eingeleitete Weiterentwicklungen der Volksschule

Nach der Ablehnung des Volksschulgesetzes im November 2002 stimmte der Kantonsrat am 7. Februar 2005 einer neuen Fassung zu. Über das neue Volksschulgesetz wird am 5. Juni 2005 abgestimmt. Im Falle der Annahme wird es ab Schuljahr 2006/2007 bis Ende Schuljahr 2010/2011 etappenweise eingeführt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Volksschulgesetzes wird ein Grossteil der in der Planungsgrundlage empfohlenen Massnahmen realisiert.

Ausdehnung der Schulpflicht auf den Kindergarten und Erprobung der Grundstufe

Gemäss neuem Volksschulgesetz (§ 3) werden die Kinder künftig mit vier Jahren schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein, der neu zur Volksschule gehört. Der Bildungsrat erlässt neu einen Lehrplan für die Kindergartenstufe (§ 21). Das neue Volksschulgesetz eröffnet zudem die Möglichkeit, auf die individuell unterschiedlichen Entwicklungsverläufe der Kinder Rücksicht zu nehmen, indem die reguläre Kindergartendauer von zwei Jahren ausnahmsweise auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden kann (§ 5). Insgesamt werden durch diese Änderungen die Möglichkeiten zur frühen und individuellen Förderung der Kinder verbessert.

Frühe Förderung und flexible Anpassung an die individuellen Entwicklungsverläufe sind auch Ziele der Grundstufe, in der die zwei Kindergartenjahre und das erste Schuljahr zusammengefasst werden. Im neuen Volksschulgesetz ist die Grundstufe nicht mehr vorgesehen. Vorerst wird die Grundstufe im Rahmen eines Schulversuchs erprobt (Regierungsratsbeschluss vom 10. September 2003). Der Versuch ist beschränkt auf fünf Jahre und umfasst maximal 40 Grundstufeneinheiten. Der Versuch wird im Rahmen des Entwicklungsprojekts «Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe» der EDK-Ost sowie weiterer kantonalzürcherischer Untersuchungen evaluiert.

Teilautonome Schulen

Die geleitete Schule (TaV) wird seit 1997 als Projekt erprobt. Das Projektziel, die Verbesserung der Schulqualität, soll durch die Einführung von Schulleitungen, durch vermehrte Zusammenarbeit unter den Lehrkräften sowie durch einen erweiterten Gestaltungsraum für die Schulen erreicht werden. So erlässt jede Schule ein Schulprogramm, in dessen Rahmen sie eigene pädagogische Schwerpunkte setzen kann. Von den insgesamt rund 700 Schuleinheiten im Kanton nehmen 186 Schuleinheiten, die rund einen Drittel aller Schulklassen umfassen, am Projekt teil.

Der Regierungsrat hat die Weiterführung des TaV-Projekts bis August 2005 bewilligt; allerdings wurden keine weiteren Schulen mehr in das Projekt aufgenommen. Mit dem neuen Volksschulgesetz werden die teilautonomen Schulen im ganzen Kanton rechtlich verankert (§ 41 ff.).

Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern

Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern zur Schulqualität und damit zu besseren Schulleistungen beiträgt. Dementsprechend bildet die Zusammenarbeit Schule-Eltern eines der zentralen Elemente der bisherigen Projekte «Teilautonome Volksschulen» (TaV) und «Qualität in multikulturellen Schulen» (QUIMS).

Im neuen Volksschulgesetz wird die Zusammenarbeit Schule-Eltern verbindlich geregelt. Zum einen werden die Schulbehörden, die Lehrkräfte und die Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 54). Zu dieser Zusammenarbeit gehört unter anderem eine gegenseitige Informationspflicht über die Leistungen und das Verhalten der Kinder (§ 54) sowie das Recht der Eltern, bei wichtigen Entscheidungen, die ihre Kinder betreffen, mitzuwirken (§ 56). Darüber hinaus muss die Schule im Rahmen ihres Organisationsstatuts festhalten, in welcher Form die Eltern bei Fragen, welche die ganze Schule betreffen, mitwirken können (§ 55).

Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuung

Eine familien- und schulergänzende Betreuung ist zum einen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sie gehört zum anderen aber auch zur Praxis einiger Länder, die in PISA 2000 besonders erfolgreich waren. Schon heute bieten die Gemeinden aus eigener Initiative und mit eigenen finanziellen Mitteln verschiedene Betreuungsformen an. Von den Blockzeiten profitieren bereits knapp zwei Drittel der Unterstufenschülerinnen und Schüler im Kanton Zürich.

Der im Auftrag der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann erstmals für das Jahr 2003 erstellte Kinderbetreuungsindex zeigt auf, dass die Gemeinden neben Blockzeiten weitere Formen von Betreuung anbieten. Allerdings geschieht dies in recht unterschiedlichem Mass: Auf einer Notenskala von 1 bis 6 erhalten 48 der 171 politischen Gemeinden im Kanton Zürich eine Gesamtnote von 4 oder darüber. Auf dem anderen Ende der Skala befinden sich 40 politische Gemeinden mit der Gesamtnote 1.

Das neue Volksschulgesetz sieht Blockzeiten, weiter gehende Tagesstrukturen und Aufgabenhilfe vor (§ 17 und § 27). Die Schulgemeinden sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler während des ganzen Vormittags zu unterrichten oder anderweitig zu betreuen (Blockzeiten). Weitergehende Tagesstrukturen müssen die Gemeinden anbieten, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt. Dagegen bleibt es weitgehend dem Ermessen der Schulgemeinden überlassen, Aufgabenhilfen anzubieten.

Zusätzliche Unterstützung von Schulen mit hohen Fremdsprachigenanteilen

Im Rahmen des 1997 laufenden QUIMS-Projektes erhalten zurzeit 21 Schulen mit hohen Anteilen von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft zusätzliche fachliche und finanzielle Unterstützung. Das Volkschulgesetz legt fest, dass Angebote, die bisher QUIMS-Schulen vorbehalten waren, allen Schulen mit hohen Fremdsprachigenanteilen zur Verfügung stehen. Die Zielsetzung dieser zusätzlichen Angebote besteht in einer Anhebung des Leistungsniveaus aller Schülerinnen und Schüler. Dieses Ziel soll insbesondere durch eine Verbesserung der Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler, durch Integration sowie durch Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern erreicht werden.

Das QUIMS-Projekt wurde 2001/2002 extern evaluiert. Die externe Evaluation kam aufgrund von Fallstudien zum Schluss, dass positive Auswirkungen auf die Schülerleistungen zu erwarten sind. Indessen wurden wegen der damals noch kurzen Laufzeit des QUIMS-Projekts und dessen unterschiedlicher Ausgestaltung an den einzelnen QUIMS-Schulen noch keine Leistungen gemessen. Künftig werden die Auswirkungen der zusätzlichen Angebote für Schulen mit hohen Fremdsprachigenanteilen auf die schulischen Leistungen im Rahmen des kantonalen Qualitätsmanagements, unter anderem durch Lernstandserhebungen, beobachtet. Die QUIMS-Schulen sind in die Längsschnittsstudie, die 2003 mit der Lernstandserhebung in ersten Klassen begonnen wurde, einbezogen. Erste gesicherte Ergebnisse werden nach der Lernstandserhebung in dritten Klassen 2006 erwartet.

Einführung eines sonderpädagogischen Diagnoseverfahrens

Mit dem Beschluss «Revision der rechtlichen Grundlagen des sonderpädagogischen Angebots im Kanton Zürich (Projekt RESA)» vom 19. August 1999 löste der Bildungsrat unter anderem die Erarbeitung eines Diagnoseverfahrens für die sonderpädagogische Diagnostik aus.

Ein im Auftrag der Bildungsdirektion von der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) und der Hochschule für Heilpädagogik erstelltes Diagnoseverfahren liegt bereits vor und wurde vom Bildungsrat am 29. November 2004 zur Erprobung freigegeben. Auf die im Januar 2005 erfolgte Einladung zur Teilnahme an der Erprobung haben bereits über 100 Schulen Interesse bekundet und die notwendigen Unterlagen bestellt. Die Erprobung dauert bis Frühling 2006.

Die Rechtsgrundlage für die Einführung des Diagnoseverfahrens schafft das neue Volksschulgesetz, indem es festhält, dass schulpsychologische Abklärungen im Rahmen eines von der Direktion bezeichneten Klassifikationssystems durchgeführt werden (§ 38).

Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der Volksschule

Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der Volksschule erfolgt im Rahmen eines kantonalen Konzepts, das der Bildungsrat am 19. September 2000 beschlossen hat. Das neue Volksschulgesetz schafft die Voraussetzung für die Einführung von Bildungsstandards (§ 47). Weiter regelt das Volksschulgesetz die Qualitätssicherung auf Schulebene und schafft die Grundlage für die Einführung einer Fachstelle für Schulbeurteilung (§ 47 ff.).

Bildungsmonitoring

Eines der wichtigen Ziele der Volksschule besteht darin, die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten. Inwieweit dies gelingt und in welchen Bereichen allenfalls Nachholbedarf besteht, wird im Rahmen des kantonalen Bildungsmonitorings durch Lernstandserhebungen überprüft.

Im Kanton Zürich wurden zwischen 1996 und 2001 bereits drei Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik an repräsentativen Stichproben der achten, sechsten und dritten Klassen durchgeführt. Dabei handelte es sich um Querschnittsstudien. 2003 wurde beschlossen, eine Längsschnittstudie durchzuführen, um zuverlässige Aussagen zur Entwicklung schulischer Leistungen zu erhalten. Die Längsschnittstudie wurde 2003 mit der Lernstandserhebung einer repräsentativen Stichprobe der ersten Klassen begonnen. Die Stichprobe wird weiterverfolgt und in der dritten, sechsten und neunten Klasse erneut getestet.

Die Lernstandserhebungen liefern wertvolle Informationen, die für die Weiterentwicklung der Volksschule genutzt werden. Allerdings ist es in den bisherigen Studien nicht möglich, den erfassten Leistungsstand verbindlich zu bewerten, da entsprechende Massstäbe fehlen. Solche Massstäbe, so genannte Bildungsstandards, werden derzeit auf nationaler Ebene im Projekt «Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS) der EDK entwickelt. Das Ziel ist, überprüfbar festzulegen, welches Wissen und Können die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten der obligatorischen Schule mindestens erreicht haben sollten. Dazu werden vorgängig Kompetenzmodelle entwickelt, welche grundsätzlich sämtliche Kompetenzstufen umfassen, die von Schülerinnen und Schülern während der obligatorischen Schulzeit erreicht werden können.

Im HarmoS-Projekt werden bis Ende 2006/2007 Kompetenzmodelle für die Fachbereiche Erstsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entwickelt und Vorschläge erarbeitet, über welche Mindestkompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende des zweiten, sechsten und neunten Schuljahres verfügen sollten. Anschliessend wird die EDK ab 2007 über die Einführung der Bildungsstandards entscheiden. Angestrebt wird eine landesweite, verbindliche Einführung.

Die Arbeiten im nationalen HarmoS-Projekt werden im Kanton Zürich durch die am 7. Juni 2004 vom Bildungsrat ins Leben gerufene bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards begleitet. Die Kommission informiert die betroffenen Kreise über die Entwicklungen in diesem wichtigen nationalen Projekt und bezieht sie in die Diskussion ein.

Gemäss neuem Volksschulgesetz erlässt der Bildungsrat wie bisher den Lehrplan (§ 21 ff.). Falls nationale Bildungsstandards eingeführt werden, ist es Aufgabe des Bildungsrates, daran anknüpfend Bildungsstandards für den Kanton Zürich zu erlassen sowie die notwendigen Anpassungen im Bereich der Lehrpläne, Lehrmittel sowie der Instrumente zur Beurteilung von Schülerleistungen zu beschliessen.

Schulinternes Qualitätsmanagement

Für das schulinterne Qualitätsmanagement werden Lehrpersonen verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt: Ein solches Instrument ist das Klassencockpit, das bereits verwendet wird. In Entwicklung stehen Instrumente für die Evaluation von Fremdsprachenkompetenzen (IEF) sowie ein Instrument zur Beurteilung der Unterrichtsqualität.

Das Klassencockpit ist ein Schulleistungstest in Deutsch und Mathematik, den Lehrkräfte durchführen können, um die Leistungen ihrer Klasse mit den Leistungen anderer Klassen gleichen Jahrgangs zu vergleichen. Die Testergebnisse werden nicht weitergegeben, sondern dienen ausschliesslich der Standortbestimmung für die Lehrpersonen. Das Instrument kann seit 2003/2004 von den Lehrkräften der sechsten und seit 2004/2005 zusätzlich von den Lehrkräften der dritten und achten Klassen auf freiwilliger Basis verwendet werden – und es wird rege benutzt. Der Einsatz des Klassencockpits ist vorläufig bis Ende 2005/2006 befristet. Das Klassencockpit oder allenfalls weitere Instrumente zur Lernstandsbestimmung werden an die Bildungsstandards gekoppelt, sobald diese vorliegen. Damit werden die Lehrkräfte den Leistungsstand ihrer Klasse nicht nur im Vergleich zu demjenigen anderer Klassen, sondern auch in Bezug auf die geforderten Mindestkompetenzen bestimmen können.

Instrumente für die Evaluation von Fremdsprachenkompetenzen (IEF) werden zurzeit an der Universität Freiburg entwickelt. Mit den IEF wird der Lernstand, den Schülerinnen und Schü-ler der fünften bis neunten Klassen in Englisch und Französisch erreicht haben, bestimmt werden können. Um einen Massstab für die Beurteilung der Fremdsprachenkompetenzen zu erhalten, werden Kompetenzmodelle entwickelt, mit denen die ansteigenden Grade der Sprachbeherrschung erfasst werden können. Diese Kompetenzmodelle werden in Anleh-nung an den «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen» des Europarats entwickelt. Es ist geplant, das Projekt IEF im September 2005 abzuschliessen. Die IEF-Kompetenzmodelle werden in die Entwicklung der Kompetenzmodelle im Projekt HarmoS einfliessen, sodass die notwendige Koordination gewährleistet ist.

Die Entwicklung eines dritten Instruments für das schulinterne Qualitätsmanagement löste der Bildungsrat mit seinem Beschluss «Evaluation der dritten Primarschulklassen. Ergebnisse und Massnahmen» vom 8. April 2003 aus. Beschlossen wurde, ein Instrument zur Erfassung und Entwicklung von Unterrichtsqualität erarbeiten zu lassen. Konkret wird ein Unterrichtsjournal entwickelt, das die Lehrkräfte bei der systematischen Beobachtung ihres Unterrichts unterstützt. Die Beobachtungsergebnisse sollen dann für die weitere Planung und Verbesserung des Unterrichts genutzt werden. Das in einer ersten Version erstellte Instrument wird zurzeit in acht Schulen erprobt; die definitive Fassung wird auf Herbst 2005 erwartet.

Externe Beurteilung der Schulen und der Lehrkräfte

Eine weitere Komponente des kantonalen Schulqualitätsmanagements bildet die Fremdbeurteilung der Schulen und der Lehrkräfte. Die Fremdbeurteilung der Schulen wird seit 1999 im Projekt «Neue Schulaufsicht» entwickelt und erprobt. Die Weiterführung ist befristet bis Ende des Schuljahres 2005/2006. Bis dahin werden sich rund 90 Schulen aus rund 50 Schulgemeinden freiwillig einer Beurteilung durch ein Team von externen Fachleuten unterzogen haben. Die Beurteilung erfolgt nach einem einheitlichen, verbindlichen Verfahren, das im Handbuch «Verfahrensschritte der Externen Schulevaluation» festgehalten ist.

Im neuen Volksschulgesetz wird eine Fachstelle für Schulbeurteilung nach dem Modell der Neuen Schulaufsicht eingeführt. Der Bildungsrat legt die Anforderungen an die Schulqualität in Qualitätsstandards fest. Für deren Einhaltung sind in erster Linie die Schulen zusammen mit den Schulpflegen verantwortlich. Zusätzlich wird die Schulqualität mindestens alle vier Jahre durch eine Fachstelle für Schulbeurteilung überprüft. Der Evaluationsbericht der Fachstelle geht in der Regel nur an die Schulen und die Schulpflege, und unterstützt diese bei ihren Massnahmen, die Schulqualität zu sichern und zu verbessern.

Die Fremdbeurteilung der einzelnen Lehrperson (Mitarbeiterbeurteilung, kurz: MAB) ist bereits eingeführt. Seit 1999/2000 werden die Lehrkräfte der Volksschule nach dem MAB-Modell beurteilt. Das MAB-Modell wurde 2002 wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation bestätigte die grundsätzliche Praxistauglichkeit des MAB-Modells, zeigte jedoch auch einige Schwachstellen auf. Um diesen Rechnung zu tragen, wird das MAB-Modell derzeit von der Bildungsdirektion überarbeitet. Es ist vorgesehen, das neue MAB-Modell gemeinsam mit der flächendeckenden Einrichtung von Schulleitungen auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft zu setzen.

Verwendung der Standardsprache im Unterricht

Der EDK-Aktionsplan empfiehlt, die Standardsprache im Unterricht aller Schulstufen konsequent zu verwenden, um damit die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Der Bildungsrat hat sich seit 2000 in mehreren Beschlüssen für die Verwendung der Standardsprache im Unterricht als wichtiges Mittel der Sprachförderung ausgesprochen. Am 7. Februar 2005 genehmigte er einen im Fachbereich Deutsch überarbeiteten Lehrplan, der zur konsequenten Verwendung der Standardsprache in allen Fächern und Klassen der Volksschule verpflichtet. Das Volksschulgesetz hält fest, dass im Kindergarten teilweise und in der Primar- sowie Sekundarstufe grundsätzlich in der Standardsprache unterrichtet wird (§ 24).

Sicherung der Geschlechter-Fairness

Sowohl in PISA 2000 als auch in PISA 2003 zeigten sich in einigen Bereichen Leistungsdifferenzen zwischen Knaben und Mädchen. Diese Leistungsunterschiede sind zwar nicht besonders gross, doch gelingt es einigen Ländern, sie zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Im Sinne der Gleichwertigkeit der Geschlechter ist deshalb eine Verminderung der geschlechtsspezifischen Leistungsunterschiede anzustreben.

Der Bildungsrat fördert die Geschlechter-Fairness durch zehn Qualitätsstandards, die am 9. Juli 2002 in Kraft setzte. Diese Qualitätsstandards gelten für die Verwaltungstätigkeit der Bildungsdirektion, für die Lehrmittelproduktion sowie für die Schulführung und Unterrichtsgestaltung. Die Koordinationsgruppe «Gender», zusammengesetzt aus Vertretungen der PHZH, der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen, der Ämter der Bildungsdirektion und des Lehrmittelverlags, verfolgt die Entwicklung und wird dem Bildungsrat bis Ende 2006 Bericht erstatten.

Überprüfung der strukturellen Differenzierung der Sekundarstufe

PISA 2000 zeigte den grossen Einfluss des Schultyps auf die Schülerleistungen auf. In ihren individuellen Merkmalen vergleichbare Schülerinnen und Schüler erbringen beim Besuch von Schultypen mit hohen Anforderungen erheblich bessere Leistungen als wenn sie Schultypen mit Grundanforderungen besuchen. Zudem wurde deutlich, dass die Selektion in die Schultypen mit unterschiedlichen Anforderungen nicht optimal funktioniert, indem viele Schülerinnen und Schüler nicht dem Schultyp zugeteilt werden, der ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Diese Befunde werfen Fragen bezüglich Chancengleichheit auf. Weiter besteht ein Zusammenhang zwischen der strukturellen Differenzierung der Sekundarstufe mit den Schwierigkeiten, mit denen eine wachsende Zahl von Jugendlichen beim Übertritt in die Berufsbildung konfrontiert ist, indem insbesondere die Abgängerinnen und Abgänger der Schultypen mit Grundanforderungen Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden.

Der Bildungsrat hat mit dem Grundsatzbeschluss «Volksschule. Oberstufe. Massnahmen» vom 5. Juli 2004 eine Weiterentwicklung der Sekundarstufe eingeleitet. Kurzfristig sollen die bislang unterschiedlichen Zeugnisse der gegliederten und der dreiteiligen Sekundarschule durch ein einheitliches und umfassenderes Zeugnis ersetzt werden, das von den Lehrbetrieben als aussagekräftig akzeptiert wird, und so die Lehrstellensuche erleichtert. Der Entwurf für ein neues Oberstufenzeugnis wurde inzwischen erarbeitet und vom Bildungsrat am 25. Oktober 2004 mit Frist bis zum bis 31. Mai 2005 in Begutachtung und Vernehmlassung gegeben. Als weitere kurz- bis mittelfristige Massnahme soll das neunte Schuljahr so umgestaltet werden, dass das Potential der Jugendlichen optimal ausgeschöpft wird und damit ihre Chancen auf dem Lehrstellenmarkt verbessert werden. Ein Rahmenkonzept für die Neugestaltung des neunten Schuljahrs wurde vom Bildungsrat am 7. Februar 2005 verabschiedet. Es beruht im Wesentlichen auf einer individuellen Standortbestimmung im achten Schuljahr, auf deren Basis im neunten Schuljahr gezielt Lücken geschlossen und Stärken weiter ausgebaut werden. Das Konzept wird ab 2005/2006 an zehn Oberstufenschulen während zwei Jahren erprobt. Als dritte Massnahme wurde die Bildungsdirektion beauftragt, dem Bildungsrat ein Thesenpapier zur Aussprache vorzulegen, das Möglichkeiten für eine langfristige Weiterentwicklung der Sekundarstufe aufzeigt.

Noch einzuleitende Massnahmen

Verstärkung der Leseförderung

PISA 2000 wie auch PISA 2003 zeigen, dass im Bereich der Lesekompetenzen der grösste Handlungsbedarf besteht. Zur Verbesserung der Lesekompetenzen legt die EDK in ihrem Aktionsplan ein Schwergewicht auf Massnahmen zur Sprachförderung. In der Planungsgrundlage werden ebenfalls Massnahmen zur Sprachförderung empfohlen. Mit den bereits eingeleiteten Weiterentwicklungen der Volksschule wird die Sprachförderung verstärkt.

PISA 2000 sowie eine neue Studie zu Leseverhalten und Leseförderung von Jugendlichen im Kanton Zürich (Bucher, 2004) legen indessen eine zusätzliche Massnahme zur Steigerung der Lesekompetenz nahe. In PISA 2000 gaben 42 Prozent der Neuntklässlerinnen und Neuntklässler im Kanton Zürich an, in ihrer Freizeit nie zu lesen. Diese Jugendlichen verfügen über eine erheblich schlechtere Lesekompetenz als ihre Altersgenossen, die wenigstens eine halbe Stunde täglich mit Lesen verbringen. Die Ergebnisse der im Kanton Zürich durchgeführten Studie deuten darauf hin, dass Deutschlehrkräfte der Oberstufe Bibliotheken zum Teil wenig nutzen und auch andere Formen der Leseförderung in unterschiedlichem Mass einsetzen. Deshalb wird in der Planungsgrundlage vorgeschlagen, ein Leseförderungsprogramm zu entwickeln und umzusetzen, das direkt bei der täglichen Lesezeit der Schülerinnen und Schüler ansetzt. Mit dem Programm sollte erreicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler täglich während einer gewissen Zeit lesen. Dieses Programm liegt als Skizze unter dem Titel «Altersgerechte Leseförderung» inzwischen vor.

Das Volksschulamt soll beauftragt werden, unter Beizug der Skizze, eine verstärkte Leseförderung in die Umsetzungsarbeiten zum neuen Volksschulgesetz einzubeziehen. Dabei ist unter anderem der Beitrag, den die einzelnen Schulen durch eine gute Lesekultur und den Einbezug der Eltern leisten können, zu beachten.

Verstärkung der Förderung des Deutschen als Zweitsprache

Dass der Weg zu einer Verbesserung der Lesekompetenz über Sprachförderung führt, gilt ganz besonders für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache. Gemäss PISA-2000-Ergebnissen verfügen sie über eine wesentlich schwächere Lesekompetenz als ihre in der Unterrichtssprache aufgewachsenen Altersgenossen, sie gehören häufig zur Risikogruppe sehr schwacher Leserinnen und Leser, und sie erreichen auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften erheblich schwächere Leistungen. Deshalb gilt es, Massnahmen zu ergreifen, mit denen Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache so rasch und effektiv wie möglich zu einer guten Deutschkompetenz geführt werden können.

Zurzeit stehen für die Förderung des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) mehrere Angebote zur Auswahl, die zum Teil auch anderen Zielen dienen. Zu diesen Angeboten zählen die Sonderklassen E, die Sonderklassen E/Mischform, Deutsch für Fremdsprachige (DfF) und Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). Letztere dienen der DaZ-Förderung, weil eine gute Beherrschung der Erstsprache das Erlernen des Deutschen als Zweitsprache erleichtert. Weitere Angebote zur DaZ-Förderung bestehen an QUIMS- und TaV-Schulen, die im Rahmen ihrer Schulprogramme einen Schwerpunkt auf Sprachförderung legen können. Darüber hinaus stehen dem aktuellen Stand der DaZ-Didaktik entsprechende Lehrmittel («Pipapo» für die dritte bis sechste Klasse und «Kontakt» für die siebte bis neunte Klasse) sowie Weiterbildungsangebote der PHZH zur Verfügung.

Diese Angebote kommen jedoch unterschiedlich zum Einsatz. Weil DaZ-Förderung bisher nicht verbindlich geregelt ist, und weil die Gemeinden – und zunehmend die Schulen – entscheiden, welche dieser Angebote geführt, wie stark sie ausgebaut und im Einzelnen ausgestaltet werden, bestehen in qualitativer und quantitativer Hinsicht innerhalb des Kantons erhebliche Angebotsunterschiede.

Deshalb soll das Volksschulamt beauftragt werden, eine ausreichende und qualitativ hochwertige DaZ-Förderung an allen Schulen durch geeignete Massnahmen im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zum neuen Volksschulgesetz sicherzustellen.

Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungstands der Lehrpersonen in zwei wichtigen Bereichen

Zentrale Ziele der PISA-2000-Folgemassnahmen sind die Verbesserung der Leseleistungen und der Abbau des starken Einflusses sozialer, kultureller und sprachlicher Unterschiede auf die Schülerleistungen. Der Erfolg der Massnahmen hängt unter anderem massgeblich vom Ausbildungsstand der Lehrkräfte in den Bereichen Sprachförderung und Umgang mit Heterogenität ab. Deshalb gilt es, den erforderlichen Ausbildungsstand der Lehrerschaft in diesen zwei Bereichen sicherzustellen.

Um eine Grundlage zur Beurteilung der Notwendigkeit von Anpassungen in der Aus- oder Weiterbildung der Lehrpersonen zu erhalten, soll die PHZH dazu Bericht erstatten. Darin soll der aktuelle Ausbildungsstand der Studienabgängerinnen und -abgänger der PHZH sowie der aktiven Lehrerschaft in den Bereichen Sprachförderung (Deutsch als Erst- und Zweitsprache, Leseförderung) und Umgang mit Heterogenität (sozial, kulturell, sprachlich, «sonderpädagogisch») dargestellt werden. Es ist zu beurteilen, inwiefern der aktuelle Ausbildungsstand genügt, um die Leseleistungen zu verbessern und den Einfluss des familiären Hintergrunds abzubauen, oder ob Anpassungen in der Aus- oder Weiterbildung der Lehrpersonen zu prüfen sind.

Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebots

Der EDK-Aktionsplan erwähnt Beratung der Lehrpersonen als Mittel, die Lehrkräfte beim Umgang mit Heterogenität zu unterstützen. Die Planungsgrundlage geht weiter und empfiehlt ein Beratungsangebot für Lehrkräfte und Schulen, das alle relevanten Themen abdeckt und in ausreichendem Mass zur Verfügung steht. Mit Beratung soll die Volksschule bei der Bewältigung der bevorstehenden Entwicklungen unterstützt und langfristig ein Beitrag zur Schulqualität geleistet werden.

Der Bildungsrat unterstützt grundsätzlich den Ansatz, Lehrkräften, Schulen und Schulbehörden das notwendige Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen. Um beurteilen zu können, ob die bestehenden Beratungsangebote die Volksschule ausreichend unterstützen oder ob Anpassungen notwendig sind, bedarf es eines Überblicks über die aktuelle Situation. Deshalb soll die Bildungsdirektion, Bildungsplanung, beauftragt werden, zuhanden des Bildungsrats einen Überblick über die bestehenden Beratungsangebote sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung auszuarbeiten.

Massnahmen, auf die vorläufig verzichtet wird

Auf die Prüfung einer früheren Einschulung und einer Erhöhung der Unterrichtszeit wird vorläufig verzichtet, weil die Volksschule mit den bevorstehenden Reformen ausgelastet ist und weil eine allfällige Realisierung beider Massnahmen jährlich erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel erfordern würde, die derzeit nicht zur Verfügung stehen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Planungsgrundlage (Konsequenzen aus PISA 2000: Eine Planungsgrundlage für den Kanton Zürich vom 7. Juni 2004) wird zur Kenntnis genommen.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, eine verstärkte Leseförderung und die Förde-rung von Deutsch als Zweitsprache in die Umsetzungsarbeiten zum neuen Volks-schulgesetz einzubeziehen und dem Bildungsrat darüber bis Ende 2006 Bericht zu erstatten.
  • Die Pädagogische Hochschule Zürich wird eingeladen, zuhanden des Bildungsrates über den Ausbildungsstand der Lehrerschaft in Bezug auf Sprachförderung und Umgang mit Heterogenität sowie die allenfalls notwendigen Anpassungen in der Aus- und Weiterbildung Bericht zu erstatten. Der Bericht ist dem Bildungsrat bis An-fang 2006 vorzulegen.
  • Die Abteilung Bildungsplanung der Bildungsdirektion wird beauftragt, einen Über-blick über die bestehenden Beratungsangebote und Vorschläge zur Weiterentwick-lung auszuarbeiten. Der Bericht ist dem Bildungsrat bis Frühjahr 2006 vorzulegen.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt.
  • Publikation des Beschlusses und einer aktualisieren Fassung der Planungsgrundla-ge im Internet.
  • Mitteilung an: die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, Generalsekretariat (3), die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkon-ferenz NW EDK, Regionalsekretariat (1), die Ostschweizerische Erziehungsdirekto-renkonferenz EDK Ost, Regionalsekretariat (1), das Präsidium des wissenschaftli-chen Beirats von HarmoS (1), die kantonale Lehrmittelkommission (11), den Ver-band Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten VSZ (1), die Verei-nigung der Präsidenten und Aktuare der Bezirksschulpflegen des Kantons Zürich VPA-BSP (1), die Vereinigung Zürcherischer Kindergartenbehörden VZKB (1), die Vereinigung der Präsidentinnen der Kindergartenkapitel des Kantons Zürich VPKKZ (1), die Bezirksschulpflegen des Kantons Zürich (12), die Schulpflegen des Kantons Zürich (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich (1), das Departe-ment Schule und Sport der Stadt Winterthur (1), den Synodalvorstand (3), Vereini-gung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich VSLZH (3), den Zür-cher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV (3), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SekZH (1), den Mittelschullehrerverband Zürich MVZ (1), den Ver-band des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe (1), die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich vez (1), die Elternorganisati-on Schule und Elternhaus S&E (1), die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (3), das Pädagogische Institut der Universität Zürich (1), die Kommission für Bildung und Kultur (15), die Bildungsdirektion: Volks-schulamt (3), Mittelschul- und Berufsbildungsamt (3), Hochschulamt (3), Amt für Ju-gend und Berufsberatung (3) und Abt. Bildungsplanung (3).

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