Volksschule. Bericht der Bezirksschulpflegen über das Schuljahr 2003/2004

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2005 / 10
Sitzungsdatum
14. März 2005

Gedanken zum Schuljahr 2003/2004

Weiterentwicklung und Qualitätssicherung an der Schule sind Herausforderungen, die von allen Schulgemeinden motiviert angegangen werden. Mit grossem Engagement erarbeiten Schulpflegen und Lehrerschaft optimale Voraussetzungen für ein gutes Lernumfeld der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit wird intensiviert, die Strukturen werden hinterfragt, die Kommunikationsfähigkeit wird verbessert. Man arbeitet an Themen wie «Kritik und Konfliktfähigkeit», «Feedbackkultur» und an vielem mehr. Die Schule ist in Bewegung: Geleitete Schulen, Blockzeiten, QUIMS, Elternmitarbeit - typische Elemente der gescheiterten Volksschulreform - sind bereits heute vielerorts erfolgreich eingeführt.

Qualitätssteigerung an der Schule kann aber nur durch seriöse Arbeit von engagierten Lehrkräften erreicht werden. Geeignete Strukturen können zwar eine hilfreiche Voraussetzung sein, entscheidenden Einfluss auf die Unterrichtsqualität haben sie kaum. Dazu besteht immer die Gefahr, dass das Schaffen von Strukturen übermässig viel Energie bindet und zum Selbstzweck wird. Es ist deshalb sicher kein Zufall, dass im abgelaufenen Schuljahr der «Ruf nach dem Kerngeschäft» einmal mehr hörbar wurde. Nicht wenige Lehrkräfte und Behördenmitglieder wünschen sich nichts anderes, als sich vermehrt auf das Unterrichten konzentrieren zu können.

Die Rahmenbedingungen für die Schule haben sich weiter verändert. Die Anforderungen sind zusätzlich gestiegen und die Signale, dass einzelne Schulgemeinden bis ans Limit gefordert sind, mehren sich. Eine bessere Kommunikation mit der Bildungsdirektion und eine breitere Unterstützung durch diese Instanz werden vermehrt gewünscht. Zudem besteht eine grosse Unsicherheit über das «Wie weiter in der Volksschule». Dies ist für alle Beteiligten äusserst belastend, zumal die geplanten Sanierungsmassnahmen die Situation zusätzlich verschärfen, und zwar sehr negativ. Die Bezirksschulpflegen erkennen diese Probleme und versuchen - wo immer möglich - zu unterstützen.

Stand der Schule

Unterricht

Beeindruckend ist nach wie vor die in den meisten Klassenzimmern herrschende freundliche und lernintensive Atmosphäre. Die Unterrichtsführung und die Arbeit im Klassenverband erfolgt mit Professionalität, Kompetenz, Umsicht und überwiegend vorbildlichem Einsatz. Das grosse Engagement aller Beteiligten bewirkt ein phantasievolles und abwechslungsreiches Schulleben, das durch vielfältige Projekte angereichert wird. Die verwendeten Unterrichtsmittel sind den Anforderungen einer modernen Schule angepasst. Die Lehrpersonen arbeiten verantwortungsbewusst, definieren Ziele für ihren Unterricht und sind bestrebt, eine ganzheitliche Bildung zu vermitteln. Unsere Visitatorinnen und Visitatoren konnten an vielen Schulen beobachten, dass die Kinder als Partner ernst genommen werden, abwechslungsreiche und interessante Arbeitsaufträge erhalten und so zur Selbständigkeit erzogen werden. Es sind vor allem die guten Schülerinnen und Schüler, die dieses Ziel rasch erreichen. Im Sinne eines gesamtschulischen Zieles sind die Lehrpersonen gefordert, immer wieder neue Wege zu suchen, damit auch die übrigen Kinder dorthin geführt werden können. 

Sprache

Wie bereits in früheren Jahren haben die Lehrkräfte zusammen mit den Bezirksschulpflegen mehrfach Beobachtungsschwerpunkte gewählt, die sich unter dem Stichwort «Sprache» zusammenfassen lassen. Der Lehrplan legt Hochdeutsch als Unterrichtssprache an unseren Schulen verbindlich fest. Fragen und Diskussionen um den Gebrauch von Hochdeutsch und das Verhältnis von Hochdeutsch und Mundart begleiten unsere Schulen seit ihrem Bestehen. Hochdeutsch wird oft verbunden mit Leistung, Noten, Disziplin; Dialekt hingegen mit Spontaneität und Gefühlen. Viele Mitglieder der Bezirksschulpflegen konnten während ihren Besuchen in den Klassenzimmern feststellen, dass im Unterricht und speziell in den kognitiven Fächern die Standardsprache mehrheitlich verwendet wird. Die Lehrkräfte verfügen weitgehend über eine gute Sprachkompetenz und können so ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Der Anteil der Lehrperson am gesamten Sprachvolumen einer Lektion ist aber immer noch zu hoch. Zu oft konsumieren die Schülerinnen und Schüler nur Sprache und werden selber zu wenig aktiv. Werden die Kinder und Jugendlichen aufgefordert, Erlebtes zu erzählen, dann fehlen ihnen die entsprechenden Worte in der Standardsprache. Die Lehrpersonen müssen hier geduldig, aber konsequent mehr sprachliche Arbeit von ihren Schülern verlangen. Es gilt, die Standardsprache konsequent anzuwenden und so das Wechselbad von Mundart und Standardsprache minimal zu halten, damit das Denken in der Hochsprache zur Selbstverständlichkeit wird.
Der Auftrag an die Schule zur Förderung der Sprachfähigkeit ist dringend und von grosser Priorität. Beobachtungen und Umfragen zeigen grosse Unterschiede, wie die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler anhalten, vermehrt in der Standardsprache zu kommunizieren. Von Vorteil wären ganzheitliche Konzepte zur Sprachförderung, angepasst an die verschiedenen Stufen.

Elternmitarbeit

Die Schule als Ort der Bildung und das Elternhaus als Ort der Erziehung sind überlappende Bereiche. Eine vertiefte Zusammenarbeit stärkt beide Bereiche in ihrer Aufgabe, Kinder im Heranwachsen zu begleiten. Dabei sind gewisse Regeln zu beachten: Offenheit, Ehrlichkeit, Höflichkeit und gegenseitiger Respekt gehören dazu. Probleme ergeben sich, wenn die Eltern emotional reagieren und sich zum Beispiel die Meinungen und Bedürfnisse der Eltern («mein Kind») nicht mit denen der Lehrperson («die Kinder meiner Klasse») decken. Das Interesse von Eltern an Bildungsfragen und die verstärkte Förderung ihres Kindes führt zum Teil zu einer kritischen Einstellung gegenüber der Lehrkraft. Vereinzelt liegen dann die Begriffe «Zusammenarbeit» und «Einmischung» nahe beieinander. Die Abgrenzung muss deutlich formuliert werden.
Für verschiedene Schulen liegt mit der institutionalisierten Elternmitwirkung (wie beispielsweise Elternräte, Elternforen und Elternvereine) ein Instrument für eine transparente Schule vor. Mit mehr Einblick entsteht weniger ungefilterte Kritik und das Verständnis für die Schulorganisation steigt.
Um Spannungsfelder zu verhindern, ist der Mitwirkungsbereich der Eltern klar zu definieren und immer wieder zu kommunizieren. Lehrpersonen sollen die Sicherheit haben, dass die Eltern die gegebenen Grenzen einhalten und keine Einzelinteressen vertreten.
Die Erfahrungen mit der institutionalisiertenElternmitarbeit fallen meistens erfreulich aus. In vielen Schulprojekten leisten Eltern aktive Unterstützung und das Engagement von Müttern und Vätern kann die Schule in verschiedenen Bereichen stark entlasten. Eine verbesserte Zusammenarbeit und eine intensivere Kommunikation wirken sich ebenfalls positiv auf den Schulalltag aus. Für die Eltern werden Informationsabende über Erziehung und Gesundheit angeboten und festliche Anlässe organisiert. Nicht jedem Vorschlag von Elternseite kann aber stattgegeben werden. Das löst nicht selten bei engagierten Eltern grosse Enttäuschung und das Gefühl mangelnder Unterstützung aus. Bei aktiven Eltern mag sich auch Ernüchterung einstellen, wenn sie feststellen, dass ihre Arbeit wenig konkrete Veränderung bewirkt. Längst nicht alle Eltern beteiligen sich aktiv. Aus Mangel an Zeit und/oder an Interesse ist es teilweise schwierig, genügend Elternvertreter zu finden. Wichtig zu klären ist auch die Form der Anerkennung, welche die Eltern für ihr engagiertes Mitarbeiten erhalten sollen. Im gesellschaftlichen Bereich formulieren Eltern und Schule unterschiedliche Bedürfnisse und Forderungen. Eltern wünschen sich vermehrt Familien entlastende Massnahmen wie Blockzeiten, Mittagstische, Aufgabenhilfen, Tagesschulen; Lehrpersonen möchten sich dagegen vermehrt auf die Kernaufgabe Bildung konzentrieren und Eltern für die Erziehung verantwortlich zeichnen lassen.

Unterrichtssprache Englisch im Fach «Mensch und Umwelt»

Die Bezirksschulpflegen haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die vorgesehene Einführung von Englisch im Fach «Mensch und Umwelt» fallen gelassen worden ist. Die vorgegebenen Ziele in diesem Fach können nur in der Muttersprache bzw. in der Standardsprache erreicht werden. In diesem alles umfassenden Fach ist es nicht möglich, die Fremdsprache Englisch einzuführen. Verschiedene Visitationen haben gezeigt, dass gedankliche und gefühlsorientierte Beziehungen zu einem Thema an der Primarschule nur in der Muttersprache/Standardsprache stattfinden können. Selbst der sachlich eher nüchterne Unterricht in «Mensch und Umwelt» auf der Oberstufe verlangt für das Erreichen der fachlichen Zielvorgaben ein breites, präzises Fachvokabular und einen reichen Wortschatz. In englischer Sprache können weder Fachinhalte noch eigene menschliche Bezüge zum Geschehen gelehrt und ausgetauscht werden.
Das Fach «Mensch und Umwelt» ist immer auch Lebenskunde. Die Schülerinnen und Schüler lernen über die Auseinandersetzung mit dem Leben für das Leben. In verschiedenen Arbeits- und Sozialformen üben die Kinder und Jugendlichen Regeln des Zusammenlebens, sie erproben vielfältige Strategien der gemeinsamen Konflikt- und Problemlösung und lernen den Wert von gemeinsamen Erlebnissen wie beispielsweise Exkursionen, Projektwochen, Klassenlager kennen.

Handarbeit

Handarbeit ist eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Unterricht. Handwerkliche Tätigkeiten fördern die Motorik unserer Kinder. Doch nicht nur die manuellen Fähigkeiten werden in diesem Fachunterricht gestärkt. Die Geschichte, Entstehung und Verwertung von Rohstoffen, die richtige und geschickte Handhabung von Maschinen und Werkzeugen sowie der sorgfältige Umgang mit den verschiedensten Materialien erfordert die volle Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler. Zudem wird das Vorstellungsvermögen gefördert, denn das Kind muss durch logisches Denken und mit einer gewissen Portion Fantasie herausfinden, wie das Endprodukt seiner Werkarbeit auszusehen hat. Die Planung und Umsetzung von realen Arbeitsabläufen ist ein hervorragendes Mittel, um theoretische Überlegungen und Zusammenhänge sichtbar zu machen und die Kinder und Jugendlichen im wahrsten Sinne des Wortes zum Begreifen zu führen. Auf völlig natürliche Art und Weise werden gedankliche, mathematische und sprachliche Aufgabenstellungen bewältigt, wobei immer wieder der praktische Bezug hergestellt werden kann. Oft ist es notwendig, dass sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen, was die Sozialkompetenz fördert.
Es liegt auf der Hand, dass eine gute Arbeitshaltung am wirkungsvollsten durch praktische Arbeit zu entwickeln ist. Sichtbare Erfolgserlebnisse stärken das Selbstwertgefühl von schwächeren oder mehr praktisch begabten Jugendlichen und tragen damit zu einer positiven Entwicklung bei. Die Bezirksschulpflegen finden es wichtig, dass die Handarbeit weiterhin als Unterrichtsfach Gewicht hat. Die geplante Reduktion des Handarbeitsunterrichtes in den 5. und 6. Klassen ist deshalb kurzsichtig.

Kindergärten

Die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit auf der Primarschulstufe wird bereits vor der obligatorischen Schulzeit mit der Integration der Kinder in die Kindergartengemeinschaft gelegt. Der Unterricht im Kindergarten besteht in der Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt. Durch die Beziehung zu andern Kindern und die Beschäftigung mit erweiterten Spielmöglichkeiten ausserhalb seines privaten Umfeldes muss das Kind seinen Platz in der Gesellschaft Gleichaltriger kennenlernen und festigen. Im Kindergarten übt das Kind Toleranz und Ausdauer, es lernt Frustrationen auszuhalten, Konflikte zu formulieren und Probleme zu lösen. Es entwickelt einen Sinn für Neues und Schönes, aber auch für Gefahren. Der respektvolle Umgang mit Anderen und die Freude am gemeinsamen Lernen bilden die Basis für ein lebenslanges, motiviertes Lernen.

Nicht erst seit der PISA-Studie ist bekannt, dass die Sprachkompetenz eines Kindes grundlegend ist für dessen schulischen Erfolg. Deshalb sollte die Sprachförderung möglichst früh und systematisch erfolgen. Diese wird auch von den Kindergärtnerinnen als wichtiger Teil ihres Berufsalltages angesehen. Auf vielfältige Art und Weise wird der Wortschatz aufgebaut und erweitert. Die Kinder werden immer wieder angehalten, deutlich zu sprechen und ganze Sätze zu bilden. Dabei wird der Pflege der Mundart als kulturellem Gut viel Bedeutung zugemessen. Die Kindergärtnerinnen achten darauf, dass die Kinder einander zuhören und ausreden lassen und sie unterstützen die Kinder dabei, Streitigkeiten vermehrt verbal und nicht per Faustrecht auszutragen.

Der Grossteil der Kindergärtnerinnen bietet eine vielfältige Kindergartenkultur. Feste Regeln und Rituale geben den multikulturellen Klassen einen klaren Rahmen und erleichtern das Zusammenleben der Kinder in einer Gemeinschaft. Die Kindergärtnerinnen erziehen die Kinder zu sozial kompetenten und konzentrationsfähigen Menschen und bereiten sie damit optimal für den Schuleintritt vor. Elternkontakte werden praktisch überall gepflegt, sei es im persönlichen Gespräch oder durch Besuche im Unterricht. Gemeinsame Bastelarbeiten zusammen mit den Kindern oder Theater- und Zirkusaufführungen gehören auch dazu. Die Kindergärtnerinnen reflektieren regelmässig ihre Arbeit im Team. Erfreulicherweise wurde in letzter Zeit auch die Zusammenarbeit mit der Primarstufe stark ausgebaut.

Privat- und Heim- und Sonderschulen

Die Besuche der Visitationsteams in den Sonder-, Privat- und Heimschulen zeigen, dass die Kinder und Jugendlichen in diesen Institutionen wiederum mit Einsatz, Engagement, Fach- und Sachkompetenz unterrichtet und betreut worden sind. Jede Schule verfügt über eigene Schwerpunkte, angepasst an die Situation ihrer Kinder. Gearbeitet wird oft mit Wochenplänen und individuellen Aufträgen, was ein grosses Engagement und viel Geduld von den Lehrpersonen verlangt. Grundsätzlich darf angeführt werden, dass die Arbeit in den Teams sehr gut organisiert ist und vorbildlich funktioniert. Therapien und medizinische Massnahmen werden mit dem Unterricht koordiniert. Der Umgang der Kinder und Lehrpersonen untereinander drückt die gute Atmosphäre in den einzelnen Heimen und Sonderschulen aus.

Vor eine besonders anspruchsvolle Aufgabe gestellt sehen sich sozialpädagogische Schulen und Heime. Diese nehmen Kinder und Jugendliche auf, die sich im Leben nicht mehr zurechtfinden. Die Lehrkräfte sind herausgefordert, die jungen Menschen aus ihrer Lethargie und Resignation herauszuholen. Eine kurze Zeit, drei bis maximal sechs Monate, muss genügen, um Lücken im Schulstoff zu schliessen, damit ein eventueller Schulabschluss doch noch möglich ist. Ferner müssen die Zukunftsperspektiven abgeklärt werden. Eines dieser Heime ist eine «offene Interventionsstelle». Die Jugendlichen werden hier nicht eingesperrt, sie können jederzeit gehen. Wichtig ist, dass die Betreuerinnen und Betreuer eine Vertrauensbasis aufbauen können. Andernorts bietet eine heimeigene Kleinklasse Jugendlichen, die keine externe Schule besuchen können, Unterricht und eine betreute Werkstätte an. Ziel dieser Schule ist es, den jungen Menschen in diesem Umfeld eine Art «Zuhause» anzubieten, und zwar mit einer klaren Tagesstruktur.

Tätigkeiten der Gemeindeschulpflegen

Verhaltensprobleme

Gewalt, Vandalismus und Disziplinarprobleme, vor allem in Sekundarklassen B und C respektive Niveau G, beschäftigen sehr viele Schulgemeinden. Immer mehr übernehmen die Lehrkräfte in diesen Klassen Erziehungsaufgaben, die eigentlich ins Elternhaus gehörten; im Wissen, dass Schulabgänger ohne Sozialkompetenz auf dem Lehrstellenmarkt wenig Chancen haben. Unter Einbezug von Fachleuten handeln die Lehrkräfte mit den verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern Verhaltensregeln und eigentliche Verträge aus. Nützen diese und auch andere Massnahmen nichts, bleibt nur noch die vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht.

Mobbing gegen Lehrkräfte

Verschiedene Schulgemeinden müssen sich vermehrt mit Mobbing auseinandersetzen. Immer mehr Eltern bekunden Mühe, Entscheidungen zu akzeptieren und schrecken nicht vor Beschuldigungen und Vorwürfen zurück. Oftmals erkennen die Beteiligten erst zu spät, welche Folgen diese Angriffe haben. Die Schulbehörden sind oft verunsichert und haben zwischen berechtigten Elternanliegen und egoistischen Forderungen zu unterscheiden. Lehrkräfte beginnen an ihren Fähigkeiten zu zweifeln und müssen beurlaubt werden. Die Lehrkräfte sind in derartigen Situationen dringend auf eine Unterstützung von Seiten der Schulpflege angewiesen und können so vielleicht vor Resignation bewahrt werden.

Sparmassnahmen

Die von der Regierung beschlossenen Sparmassnahmen gehen auch am Bildungswesen nicht spurlos vorüber. Fragwürdig ist das Sparen dann, wenn auf kantonaler Ebene gespart wird und die Kosten einfach auf die Gemeinden überwälzt werden. Als Beispiel dafür sei die Abschaffung des Unterrichts in Biblischer Geschichte erwähnt, der nun von fast allen Gemeinden auf eigene Kosten angeboten wird. Weiter mussten Stunden der integrativen Schulungsform (ISF) und die Begabtenförderung gekürzt werden. An der Oberstufe ist die ursprünglich vorgesehene Dreiteilung teilweise nicht mehr möglich und es müssen gemischte B- und C-Klassen geführt werden. Bei der gegliederten Sekundarschule ist es insbesondere in kleinen Gemeinden schwierig, weiterhin alle Niveaugruppen anbieten zu können.
Die Sanierungsmassnahmen 04 wirken sich negativ aus auf die Zusammenarbeit unter den Lehrpersonen sowie zwischen den Lehrpersonen und der Schulpflege: Die Schulpflegen, welche die Sparmassnahmen zu vollziehen haben, geraten einerseits unter teils massiven Druck der Eltern und der Öffentlichkeit, andererseits gerät das Vertrauen der Lehrpersonen in die Schulpflege ins Wanken. Die Reduktion des Handarbeitsunterrichtes an der Mittelstufe und die Erhöhung der Klassenbestände bewirkten Entlassungen und Kürzungen von Pensen. Unter den Lehrpersonen machen sich Angst und Konkurrenzdenken breit. Auch in den nächsten Jahren stehen vermehrt Entlassungen von Lehrkräften in nahezu allen Gemeinden bevor. Für eine positive Stimmung in den Lehrerzimmern ist diese Situation nicht förderlich. Als Folge davon müssen die Schulpflegen vermehrt Personalgespräche durchführen. Die Verunsicherung nimmt zu und geht soweit, dass sich bestens bewährte Lehrpersonen nach neuen Aufgaben umsehen und schliesslich die Schule für immer verlassen.
Aufgrund dieser rigiden Sparmassnahmen besteht grosse Gefahr, dass in einem Bezirk der Schulzweckverband (Führung von Sonderklassen auf Bezirksebene) aufgelöst werden muss. Besonders schwierige Schüler werden in diesem Fall noch mehr Mühe haben, eine geeignete Anschlusslösung zu finden.
Neue Sparpakete werden folgen und die Schule nicht verschonen. Die Bezirksschulpflegen hoffen deshalb, dass es gelingt, die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, dass neue Modelle der Kooperation unter den Gemeinden und neue Organisationsformen möglich sein wer£den und dass das Bewusstsein der Bedeutung einer qualitativ hochstehenden Volksschule für Staat und Gesellschaft die Sparwut etwas dämpfen wird.

Geleitete Schulen

In allen Bezirken laufen Versuche mit geleiteten Schulen. Diese werden häufig eingeführt, ohne genügend gründlich die hoch aktuelle und brisante Frage des Führungsstils zu diskutieren und dazu Leitlinien festzulegen. Daraus resultieren teilweise tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten, die den Beizug von kostspieligen externen Fachleuten erfordert. Die rechtlichen Grundlagen umreissen zwar die Kompetenzen von Schulleitungen und Schulpflege, aber über die Führungskultur unserer Volksschule wird dort nichts ausgesagt.
In Gemeinden, die schon länger Erfahrung mit geleiteten Schulen im TaV-Projekt haben, wird eine merkliche Entlastung der Schulpflege festgestellt. Dagegen ist der Arbeitsaufwand für Schulen, die neu in das Projekt einsteigen, sehr gross. Am meisten zu reden gibt im Moment noch die Abgrenzung zwischen operativen und strategischen Aufgaben, und somit die Aufgabenteilung zwischen Schulleitung und Schulpflege. Eine Lösung zu finden ist nicht immer einfach. Es kann vorkommen, dass Beschlossenes nach kurzer Zeit wieder überarbeitet wird. Erfreulicherweise hat sich die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Lehrerschaft, Schulleitungen und Behörden verbessert. Klar dürfte sein, dass eine gewisse Bereitschaft für persönliches Engagement im Team Grundvoraussetzung für die Arbeit als Lehrerin und Lehrer ist. Vereinzelte kritische Stimmen fragen sich jedoch, ob mit geleiteten Schulen die Mitsprache der Lehrkräfte nun ganz verloren gehe oder ob eine hierarchisch aufgebaute Organisation erstellt werde, dessen Leitung die Lehrpersonen kontrolliere und mitbeurteile.

Unterstützende Massnahmen

Die integrative Schulungsform (ISF) ist in den Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Bisher hatte die Bildungsdirektion die Schulen dazu angehalten, die Integration von Kindern mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zu fördern. Zurzeit werden jedoch aufgrund des Spardrucks - zunehmend Mittel für die Erreichung dieses Zieles gestrichen. Schulen, welche ISF eingeführt hatten, haben viel Arbeit, Idealismus und Energie in dieses Projekt gesteckt. Die Sparmassnahmen treffen diese Schulen hart: Statt dass ihre besonderen Anstrengungen honoriert werden, kommen die Sparmassnahmen einer Bestrafung gleich.

Als unabdingbar für die Zukunft ist der Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern. Probleme wie Suchtverhalten, verschiedene Formen von Gewalt, Schulverweigerung etc. erfordern den Einsatz von Spezialisten, damit die Lehrkräfte sich vermehrt ihrer Hauptaufgabe - dem Unterricht - widmen können. Die Schulsozialarbeit hat ihren Arbeitsplatz im Schulhaus und agiert in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrpersonen. Wichtig ist die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, die für jede Schule - je nach Bedürfnis - angepasst werden können.
Positiv ist, dass in einigen Gemeinden die Seniorenmithilfe in den Schulen lanciert und gefördert wird. Es ist erfreulich, wie begeistert die Seniorinnen und Senioren mit den Kindern in der Klasse arbeiten und die Lehrpersonen im Schulalltag unterstützen. Eine Idee, die zur Nachahmung empfohlen wird.

Weiterbildung

Die Anforderungen an die Lehrkräfte sind hoch und die Grundausbildung kann dazu nicht soviel vermitteln wie wünschenswert wäre. Sie kann die zum Teil sehr schwierigen Situationen, die sich immer wieder anders gestalten, nicht vorausahnend aufgreifen. Dies ist allen an der Schule Beteiligten bewusst. Viele Schulgemeinden organisieren deshalb Kurse, Workshops und Arbeitstagungen für die Schulpflegemitglieder, die Lehrerschaft und die Hauswarte. Leider gibt es auch Lehrpersonen, die der Ansicht sind, sie müssten sich nicht mehr weiterbilden. Dadurch verlieren sie die Vorbildfunktion für ihre Schülerinnen und Schüler.

Tätigkeit der Bezirksschulpflegen

Allgemeines

Schulbesuche sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil unserer Behördentätigkeit. Die Lehrkräfte schätzen den persönlichen Kontakt mit den Mitgliedern der Bezirksschulpflegen und nehmen diese weniger als Aufsichtspersonen wahr, sondern als Ansprechpartner für die verschiedensten Probleme des Schulalltages. Die regelmässige Präsenz in den Schulhäusern schafft Vertrauen und gibt die Möglichkeit, die Entwicklung einer Schule ständig mitzuverfolgen.

Stark gefordert war im vergangenen Schuljahr die Bezirksschulpflege eines Bezirks, als während einer Krisensituation der Umgang mit den Betroffenen und den Medien bewältigt werden musste. An dieser Stelle empfehlen wir den Schulgemeinden dringend, ein Konzept für Krisensituationen auszuarbeiten. Andererseits muss aber festgestellt werden, dass in derartigen Situationen die Bezirksschulpflegen öfters von der Bildungsdirektion nicht kontaktiert werden.

In verschiedenen Gemeinden konnte die Erprobung der professionellen Schulaufsicht (durchgeführt von der Fachstelle für Schulbeurteilung) begleitet werden. Wie weit eine Schule die angeregten Weiterentwicklungen in Angriff nimmt und auch umsetzt, erfährt die Fachstelle frühestens bei der nächsten Beurteilung in 4 Jahren. Die Visitatorinnen und Visitatoren der Bezirksschulpflege hingegen, die ihre Schulhäuser durchgehend betreuen, können die Entwicklung aus der Nähe mitverfolgen und begleiten.

Rekurse und Beschwerden

Wie bereits in den letzten Jahren betraf ein Grossteil der eingereichten Rekurse die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu einer bestimmten Lehrperson oder in ein bestimmtes Schulhaus. Die Bezirksschulpflege hat bei diesen Rekursen nur eine beschränkte Überprüfungsbefugnis und musste daher die meisten Eltern enttäuschen. Oft erfolglos blieben auch Rekursen bei denen die Eltern der Ansicht waren, die Schulgemeinde habe die Kosten der privaten Schulung ihrer Kinder zu übernehmen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht nur, wenn ein ausreichendes und zumutbares Schulungsangebot in der öffentlichen Schule fehlt, denn es besteht lediglich ein Anspruch auf ausreichenden und nicht auf optimalen Unterricht. Die Volksschulgesetzgebung kennt die Übernahme der Kosten für die private Schulung nur im Bereich der von der Schulgemeinde angeordneten Sonderschulung. Auch eine bereits erfolgte, notwendige Heimplatzierung durch die Eltern ohne Rücksprache mit der Schulpflege löst nicht automatisch eine Kostenübernahme aus.
Die Vorbereitung (Aktenstudium, Abklärungen) und die Behandlung der Rekurse (Diskussionen, Lösungsfindung, Begründung für den Entscheid) beschäftigt die Mitglieder der Rekurskommissionen stark. Die Vertrautheit mit allgemeinen und lokalen Verhältnissen ermöglicht situationsgerechte Entscheide.
Vermehrt nutzen die Schulpflegen externe Angebote zur Bearbeitung rechtlicher Probleme.

Neues Aufsichtsmodell

Die Vereinigung der Präsidenten und Aktuare der Bezirksschulpflegen haben der Kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur ein Aufsichtsmodell vorgeschlagen, das drei Ebenen vorsieht: Kanton (Kantonale Fachstelle für Qualitätssicherung, Evaluation einer Schuleinheit alle 4 Jahre), Bezirk (Bezirksaufsicht; Organ zur Sicherung der Qualität; Kontrolle der von der Fachstelle vorgeschlagenen Massnahmen; Rekurse) und Gemeinde (bisherige Schulpflege). Die Bezirksschulpflege soll eine unabhängige, objektive und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraute Anlaufstelle für Eltern, Lehrer und Schulpflegen sein. Unserer Meinung nach kann diese Funktion nicht durch die Schulleitungen neutral ausgeübt werden, weil sie Teil der Organisation und/oder des Lehrkörpers ist. Auch die Arbeit als Rekursbehörde kann nur sinnvoll wahrgenommen werden, wenn der Kontakt zu den Schulen und Schulpflegen erhalten bleibt.

Dank

Die Bezirksschulpflegen danken der Lehrerschaft, den Behördenmitgliedern und allen weiteren Personen, die sich den zahlreichen Herausforderungen im Schulalltag stellen und mit viel Initiative, Engagement und Kompetenz mithelfen, die Schule weiter zu entwickeln. Wir hoffen, dass allen die Freude an ihrer Arbeit auch in Zukunft erhalten bleibt.

FÜR DIE BEZIRKSSCHULPFLEGEN DES KANTONS ZÜRICH...

Rekursstatistik

Im Schuljahr 2003/2004 gingen bei den Bezirksschulpflegen 542 Rekurse ein (2002/03: 509). Aus dem Vorjahr waren noch 49 (28) pendente Fälle zu behandeln, während bis zum Stichtag 15. August 2004 42 (37) unerledigt blieben.
Die Bezirksschulpflegen behandelten demnach im Berichtsjahr 537 (501) Rekurse, was einer Zunahme von 36 Rekursen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf 37 (54) Rekurse wurde nicht eingetreten oder es erfolgte eine Überweisung an eine andere Behörde. In 105 (92) Fällen erfolgte ein Rückzug durch die Rekurrenten und durch Wiedererwägungsentscheide der Schulpflegen wurden 53 (59) Rekurse, gegenstandslos. 240 (224) Rekurse wurden abgewiesen, 95 (80) Rekurse ganz oder teilweise gutgeheissen. Die Art der Erledigung von Rekursfällen entspricht wiederum dem langjährigen Mittel.
Auch in diesem Berichtsjahr bilden die Einsprachen gegen Zuteilungsentscheide der Gemeindeschulpflegen wegen unzumutbarer Schulwege oder nicht genehmer Lehrpersonen den häufigsten Rekursgrund. Mit 244 (189) Einsprachen erfolgte gegenüber dem Vorjahr eine massive Zunahme.
Der bisherige Stand von 509 eingegangenen Rekursen bei den Bezirksschulpflegen im letzten Jahr, erfolgte im Berichtsjahr mit 542 Rekursen eine Zunahme von 41 Rekursen. Im Schuljahr 2003/2004 gingen bei der Schulrekurskommission/Bildungsrat 55 (47) Rekurse ein. 1 (3) Rekurs wurde ganz, 1 (3) teilweise gutgeheissen, deren 10 (23) abgewiesen. 4 Rekurse (2) wurden zurückgezogen, auf 1 (1) wurde nicht eingetreten. Ende des Schuljahres 2003/2004 waren bei der Bildungsdirektion 38 (14) Rekurse noch unerledigt.

Wünsche und Anregungen der Bezirksschulpflegen 2003/2004 sowie Stellungnahmen des Bildungsrates

Einführung der ersten Fremdsprache

Der Sprachenfreiheit stehen wir recht offen gegenüber. Doch sind wir der Meinung, die Einführung der ersten Fremdsprache sollte erst in der 3. Klasse erfolgen. Das Erlernen von Lesen und Schreiben muss zuerst gefestigt werden. Lehrkräfte erklären, dass die anders tönende Fremdsprache die Kinder verunsichert und den Schreiblernprozess stören und behindern wird. Auch die Koordination mit den umliegenden Kantonen betrachten wir angesichts der heutigen Mobilität von Familien als wichtig. Fachleute weisen zudem darauf hin, dass wenn zwischen dem Erwerb der ersten und der zweiten Fremdsprache höchstens zwei Jahre liegen, erhebliche Synergien im Hirn entstehen und das Erlernen der 2. Fremdsprache erheblich erleichtern. Solche Erkenntnisse sind bei der Festlegung unbedingt zu berücksichtigen
(Affoltern)

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im März 2004 zum Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule einen Strategie- und Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination verabschiedet. Darin wird als Ziel festgehalten: Die erste Fremdsprache beginnt spätestens ab dem 3. Schuljahr. Folgende Gründe haben den Entscheid des Bildungsrates beeinflusst, Englisch ab der 2. Klasse einzuführen. Die günstigen Lernvoraussetzungen bei jüngeren Schülerinnen und Schülern sollen genutzt werden. Der Einbau von Englisch in die Lektionentafel der zweiten Klasse ist ohne bzw. mit nur ganz geringen Abstrichen bei andern Fächern möglich. Je länger die Lernzeit dauert, desto bessere Ergebnisse können am Ende der Schulzeit erwartet werden.
Mit der Erhöhung der Lektionenzahl für Deutsch im ersten Schuljahr setzt der Bildungsrat einen Schwerpunkt bei der deutschen Standardsprache. Diese muss während der gesamten Schulzeit in allen Fächern kontinuierlich gefördert werden.
Die Lektionentafeln der Primarschulen verschiedener Kantone unterscheiden sich in vielen Fächern und zum Teil erheblich. Eine vollumfängliche Harmonisierung durch eine für alle Kantone gleiche Lektionentafel konnte bisher nicht erreicht werden und hätte erhebliche gewerkschaftliche Auseinandersetzungen zur Folge.

Exkursionen

Im Zusammenhang mit dem Beobachtungsschwerpunkt «Mensch und Umwelt» haben wir festgestellt, dass die Lehrerschaft ungleich viele Exkursionen durchführt. Die unterschiedlichen Budgets der verschiedenen Gemeinden bewirken, dass ein Teil der Lehrerschaft zusätzlich bei den Eltern um Kostenübernahme (ausserhalb des üblichen Verpflegungskostenbeitrages) nachsucht. Dazu werden auch Sponsorenläufe durchgeführt, um Lager oder Abschlussreisen verwirklichen zu können. Solche Elternbeiträge sind auch für Wintersporttage weit verbreitet.
Gibt es konkrete Empfehlungen des Bildungsrates für den Umfang an Exkursionen, Theaterbesuchen, Wintersporttagen etc. und deren Kostenübernahme?
(Horgen)

Gestützt auf Art. 19 Bundesverfassung, Art. 62 Kantonsverfassung und § 2 Volksschulgesetz besteht an der öffentlichen Volksschule Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Die an einigen Orten praktizierte Regelung für Ausflüge und Exkursionen zusätzlich Beiträge bei den Eltern zu erheben, ist nicht legal und kann nicht toleriert werden.
Die Erschliessung von zusätzlichen Einnahmequellen durch Klassenaktivitäten kann in Einzelfällen dann durchaus sinnvoll sein, wenn er in Bezug zu den Lehrplanzielen steht oder wenn zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks beispielsweise ein Sponsorenlauf durchgeführt wird.
Der Lehrplan Sport empfiehlt, zu den drei wöchentlichen, obligatorischen Sportlektionen zusätzlich Sporttage und Sportlager durchzuführen. Damit wird auf die Bedeutung der Aktivitäten hingewiesen, welche den obligatorischen Unterricht ergänzen und vertiefen sollen. Weitere kantonale Empfehlungen betreffend den Umfang von Exkursionen existieren nicht.

Fristen

Die Fristen zur Behandlung von Rekursen und Einsprachen sind grundsätzlich gesetzlich geregelt. Können sie Angaben machen, in welchem Zeitrahmen solche Eingaben auf Stufe Bildungsdirektion durchschnittlich behandelt werden?
Dazu möchten wir wissen, was der Bildungsrat als gehörige Antwortfrist für eine einfache, schriftliche Anfrage einer Privatperson (Eltern) an eine Schulpflege betrachtet.
(Horgen)

Für die Behandlung von Rekursen ist § 27a Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) zu beachten, wonach ein Rekurs innert 60 Tagen seit Abschluss der Sachverhaltsermittlungen zu entscheiden ist (Abs. 1). Kann diese Frist nicht eingehalten werden, teilt die Rekursinstanz den Parteien unter Angabe der Gründe mit, wann der Entscheid vorliegt. Diese kantonale Regelung konkretisiert das in Art. 29 Abs. 1 Bundesverfassung verankerte Beschleunigungsgebot, nach welchem innert angemessener Frist zu entscheiden ist.
Die Bildungsdirektion bemüht sich, Rekurse möglichst schnell zu erledigen. Über die durchschnittliche Behandlungsdauer wurden bis anhin keine statistischen Angaben erhoben. Wenn eine Rekurspartei das Beschleunigungsgebot verletzt sieht, kann sie eine Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde, also beim Regierungsrat, erheben.
Für die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage gibt es keine verbindlichen Vorschriften für eine Schulpflege. Eine förderliche und pflichtgemässe Beantwortung eines Schreibens hängt von den jeweiligen Umständen, der Komplexität und der Dringlichkeit einer Anfrage ab.
Bei förmlichen Gesuchen (Dispensationen, Umteilungen, Finanzierungen etc.) gilt § 4a VRG. Danach behandeln Verwaltungsbehörden die bei ihnen eingereichten Verfahren beförderlich und sorgen ohne Verzug für deren Erledigung.
Den Gemeindeschulpflegen wird empfohlen, den Gesuchstellern vorerst eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen.

Führung der Volksschule

Mit dem neuen Lehrerpersonalgesetz und der entsprechenden Verordnung wurde der Gemeindeschulpflege die Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers übertragen. Die Vorgesetztenposition und die hierarchische Stellung der Schulpflege wurden dadurch rechtlich gestärkt. Aus der Tradition des zürcherischen Schulwesens und den staatlichen Vorgaben für die Volksschule ist es nachvollziehbar und richtig, dass sich Lehrpersonen primär als Mitverantwortliche und Basis des öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule verstehen und weniger als Angestellte der Schulpflege.
Zieht man in Betracht, dass bei Problemen in personalrechtlichen Angelegenheiten die Bildungsdirektion die nächst höhere Instanz ist und betrachtet man deren personelle Mittel, wird verständlich, dass sich Lehrpersonen in Konfliktsituationen mit der Schulpflege allein gelassen fühlen. Wenn sich Lehrpersonen in solchen Situationen mit ihren Problemen an Eltern, die Presse und damit an die Öffentlichkeit wenden, ist dies zwar nachvollziehbar, führt aber in der Regel zu einer weiteren Eskalation des Konflikts. Anstatt bestehende Angebote und Einrichtungen zur Konfliktbearbeitung in Anspruch zu nehmen - sowohl die Behördenschulung des Volksschulamtes als auch die Pädagogischen Hochschule nehmen sich solcher Anliegen an – werden von beiden Konfliktparteien Rechtsanwälte eingeschaltet. Damit reduziert sich das Problem auf die Frage, ob bestehendes Recht verletzt wurde oder nicht. Der emotionale Bereich der persönlichen Verletzungen, der Gefühle des Nichtverstanden- und nicht Ernstgenommenwerdens wird ausgeblendet. Schliesslich wird die Sachlage durch einen entsprechenden Beschluss der Oberinstanz geklärt, der Konflikt als solcher schwelt weiter.
Ist der Bildungsrat willens und bereit, bei der Schaffung von neuen Verordnungen zu einem neuen Volksschulgesetz, seinen Vorstellungen über die Führung der Volksschule durch die Schulpflege und durch die Schulleitungen in geeigneter Form Ausdruck zu geben?
(Pfäffikon)

Auch wenn die Volksschullehrpersonen kantonal angestellt und dem kantonalen Personalrecht unterstellt sind, führt die Gemeindeschulpflege die typischen Arbeitgeberfunktionen aus. Sie ist deshalb weisungsbefugt und die Lehrpersonen sind entsprechend weisungsgebunden. Bevor jedoch Weisungen erlassen werden, ist zu empfehlen, dass die vorgesetzte Behörde - vor allem in heiklen und umstrittenen Angelegenheiten - das Gespräch mit den Lehrpersonen sucht.
Es ist richtig, wenn festgestellt wird, dass sich bei Personalkonflikten zwischen Lehrpersonen und Gemeindeschulpflegen nicht nur juristische Fragen stellen. Vielfach sind auch Emotionen im Spiel. Es gehört zur sogenannten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in schwierigen Situationen in einem Gespräch rechtzeitig eine konstruktive und tragfähige Lösung zu suchen.
Die angestellten Lehrpersonen können eine Vertrauensperson beiziehen oder sich anwaltlich vertreten lassen. Auch die Gemeindeschulpflege kann von aussen Fachwissen und Rat beiziehen (Bezirksschulpflege, Bildungsdirektion, Pädagogische Hochschule Zürich).
In den Ausführungsbestimmungen zum neuen Volksschul- bzw. zum Lehrerpersonalgesetz können die Personalführungsaufgaben näher umschrieben werden. Wie die Leitideen/Grundsätze der Personalführung auszusehen haben, sollen in erster Linie die Gemeinden (z.B. im Organisationsstatut) festlegen. Solche Regelungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Personalkonflikten vor allem die Menschen gefordert sind, verantwortungsbewusst und lösungsorientiert vorzugehen.

HSK, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur Rahmenlehrplan für Kurse

Im Rahmenlehrplan für Kurse HSK ( erschienen im März 03 ) werden Ziele wie

  • Annäherung der HSK an die Volksschule,
  • Verbesserung der Integration der HSK in die Volksschule
  • Informationsaustausch zwischen HSK und Klassen Lehrkräfte angestrebt. Wir mussten feststellen, dass diese bei weitem nicht erreicht werden. Was gedenkt der Bildungsrat zu tun, damit die Umsetzung des Rahmenlehrplans HSK erreicht werden kann?

(Winterthur)

Der Rahmenlehrplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen HSK-Trägerschaften erarbeitet und vom Bildungsrat eingeführt. Dadurch soll der HSK-Unterricht eine strukturelle und inhaltliche Annäherung an die Zürcher Volksschule erfahren und die Integration ins Zürcher Bildungswesen soll sich verbessern. Zudem lehnt er sich den Strukturen und Begriffen des Zürcher Lehrplans an, was die Annäherung unterstützt.
Die Trägerschaften der verschiedenen Sprachen haben zwischenzeitlich den Rahmenlehrplan in ihre Sprachen übersetzt, eigene Weiterbildungen durchgeführt und ihre Lehrpersonen eingeladen die Unterrichtsplanung am Rahmenlehrplan zu orientieren. Gleichzeitig hat die Pädagogische Hochschule Zürich die Inhalte des Rahmenlehrplanes in die für HSK-Lehrpersonen obligatorische Weiterbildung aufgenommen. Mit dem zusätzlichen Angebot von zwei neuen HSK-Weiterbildungsmodulen, die sich auf den Rahmenlehrplan beziehen, hat die Pädagogische Hochschule mehr Verantwortung übernommen. Was noch zu verbessern gilt, ist der Einbezug des Rahmenlehrplanes in die Ausbildung der Studierenden der Pädagogischen Hochschule.
An einer Kapitelpräsidentenkonferenz wurde über den Rahmenlehrplan informiert. Der Sektor Interkulturelle Pädagogik hat auch Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen für Schulbehörden und Schulen angeboten. Weitere Informationen sind geplant.

Integrative Schulische Förderung

Bisher hat die Bildungsdirektion die Schule dazu angehalten, die Integration von Kindern mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zu fördern (ISF). Zur Zeit werden aufgrund des Spardrucks zunehmend Mittel für die Erreichung dieses Ziels gestrichen (massive Reduktion der Mittel für Stütz- und Fördermassnahmen; Erhöhung der Klassengrössen; geplante Vorgaben zur Reduktion der Anzahl der Kinder mit Sonderstatus).
Schulen, welche die ISF einführten, haben viel Arbeit, Idealismus und Energie in dieses Projekt gesteckt und dabei eine Erschwerung ihrer pädagogischen Situation in Kauf genommen (Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, heterogene Klassen). Die Sparmassnahmen im ISF-Bereich treffen diese Schulen hart: Statt dass ihre besonderen Anstrengungen honoriert werden, kommen die Sparmassnahmen einer Bestrafung gleich.
Steht der Bildungsrat nach wie vor hinter dem erklärten Ziel der Integrativen Schulischen Förderung? In welcher Weise sorgt er dafür, dass entsprechende Anstrengungen unterstützt und die nötigen Mittel dafür bereitgestellt werden? Auf welche Weise wird gesichert, dass für die Wahrnehmung der heilpädagogischen Aufgaben auch genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht?
(Hinwil)

Die Integration von kleinklassenbedürftigen Schülerinnen und Schülern in der Regelklasse (ISF) ist nur eine Form der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit ihren besonderen schulischen und sozialen Bedürfnissen. Weiterhin können diese Kinder auch in Kleinklassen geschult werden. Der Bildungsrat gibt der integrativen wohnortnahen Förderung gegenüber einer separativen Schulungsform den Vorzug. Er anerkennt die diesbezüglichen Bemühungen von Lehrerschaft und Schulbehörden. Mit dem neuen Volksschulgesetz und der entsprechenden Verordnung zum sonderpädagogischen Angebot soll dem Integrationsgedanken vermehrt Beachtung geschenkt werden. Im Falle einer Annahme des Volksschulgesetzes werden genügend Mittel bereitgestellt, um die Weiterbildung in Schulischer Heilpädagogik für Regellehrpersonen sicherzustellen.
Um die von Kantonsrat und Regierung geforderten Sparvorgaben einhalten zu können, wurde bei der Lehrstellenbewirtschaftung ein Systemwechsel zu den Vollzeiteinheiten (VZE) vorgenommen. Diese beinhalten neben den Primar- und Sekundarschulklassen auch die Kleinklassen bzw. die Stellen der Integrativen Schulung. Die Folge dieses Systemwechsels führt notgedrungen zu einer qualifizierteren Selektion bei der Zuweisung zu den Kleinklassen oder der Integrativen Schulung und damit auch zu einer Einschränkung des seit Jahren anhaltenden Wachstums im sonderpädagogischen Bereich. Trotzdem haben Schülerinnen und Schüler mit einem ausgewiesenen Bedarf einen gesetzlichen Anspruch auf eine adäquate sonderpädagogische Förderung, welche durch die Schulbehörden sicher zu stellen ist.
Auch bei den Stütz- und Fördermassnahmen musste mit einer Kontingentierung der Schülerzahl und einer Pauschalierung des Subventionsbeitrages der stetigen Zunahme des sonderpädagogischen Wachstums (38% aller Schülerinnen und Schüler nehmen heute eine diesbezügliche Massnahme in Anspruch) sowie dem Sanierungsprogramm 04 des Kantons Rechnung getragen werden.

Jugendliche mit ausserschulischen Defiziten

In Gesprächen mit Lehrkräften der Sekundarschule wird immer wieder auf Jugendliche mit grossen ausserschulischen Defiziten aufmerksam gemacht. In der Schule werden aufwändige und teure sonderpädagogische und therapeutische Massnahmen eingesetzt, um eine möglichst optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dagegen nehmen Eltern sehr oft ihre Verantwortung nicht wahr. Wie sollen z. B. Jugendliche, die weder ein Frühstück noch ein Mittagessen eingenommen haben, die für den Schulstoff notwendige Aufmerksamkeit aufbringen? Gibt es aktuelle Untersuchungen zu dem Problem? Da die Eltern meist nicht in die Pflicht genommen werden können, müssten Tagesstrukturen mit einem Angebot an Mahlzeiten sowie mit Aufgabenhilfe für solche Schülerinnen und Schüler zwingend eingeführt werden. Wäre der Kanton bereit, solche Schritte zu unterstützen und entsprechende Versuche zu begleiten?
(Zürich)

Gemäss Art. 302 Abs. 3 des Zivilgesetzbuches sind Eltern verpflichtet, in geeigneter Weise mit der Schule zusammenzuarbeiten. Wird diese Mitwirkungspflicht verweigert, können Eltern durch die Schulpflege gebüsst werden.
Geht es um erzieherisches Fehlverhalten, um Vernachlässigung und um offensichtliche und gesundheitsgefährdende Unter- oder Fehlernährung, kann die Schule nur Aufklärungsarbeit, z.B. in Form von Gesprächen mit den Eltern, durch Beizug des Schularztes oder Schulpsychologen und Gesundheitserziehung im Unterricht leisten. Das elterliche Erziehungsrecht geht hier vor.
Dem Bildungsrat sind keine aktuellen Untersuchungen zu diesem Problem bekannt. In der Vorlage zu einem neuen Volksschulgesetz sind «Aufgabenhilfe» und «Tagesstrukturen» vorgesehen. Die Gemeinden können betreute Aufgabenstunden anbieten und in besonderen Fällen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichten. Die Gemeinden bieten zudem über die Unterrichtszeit hinaus bei Bedarf weitergehende Tagesstrukturen an.

Kosten für professionelle Schulaufsicht

Die Schule Schönenberg wird nach 2001 im Schuljahr 2004/05 zum zweiten Mal durch eine externe Expertengruppe (professionelle Schulaufsicht) beurteilt. Wie hoch sind die Kosten für diese beiden Beurteilungen? 
(Horgen)

Die «Neue Schulaufsicht/Fachstelle für Schulbeurteilung» soll ein zentraler Baustein der Qualitätssicherung an der Volksschule des Kantons Zürich werden. Die externe Evaluation dient einerseits – in Ergänzung zur Selbstevaluation der Schulen – der zielorientierten Schulentwicklung und übt andererseits eine Kontrollfunktion zuhanden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich aus. Sie trägt dazu bei, eine gute und möglichst gleichwertige Schulqualität innerhalb des Kantons zu sichern.

Für die externe Evaluation einer Schule ist jeweils ein aus drei dafür qualifizierten Personen bestehendes Evaluationsteam verantwortlich. Damit wird gewährleistet, dass die Urteilsbildung aufgrund der Erkenntnisse von mehreren Personen vollzogen wird (Evaluator/innen-Triangulation). Ausserdem werden zur Untersuchung derselben Evaluationsfrage unterschiedliche Instrumente angewendet (Verfahrens-Triangulation) und es werden unterschiedliche Betroffene (Schulpflege, Lehrpersonen, Eltern, Schüler/innen etc.) – unabhängig voneinander – zum selben Thema befragt oder beobachtet (Betroffenen-Triangulation).

Der Evaluationsbesuch dauert in der laufenden Projektphase in einer kleinen Schule zwei, in einer mittleren oder grossen Schule drei Tage. Der gesamte Arbeitsaufwand der drei beteiligten Evaluator/innen für Vorbereitung (Vorbereitungsgespräche mit Schule und Schulpflege, Analyse des durch die Schule erstellten Portfolios, Entwicklung der für die jeweilige Schule erforderlichen Evaluationsinstrumente), Evaluationsdurchführung (Unterrichtsbesuche, Interviews mit verschiedenen Adressatengruppen wie Schulpflege, Lehrpersonen, Eltern, Schüler/innen etc.), Evaluationsauswertung und Berichterstattung (Auswertung und Aufbereitung der Daten, mündliche Berichterstattung, rund 25-seitiger Bericht) liegt je nach Schulgrösse gesamthaft zwischen 27 und 33 Arbeitstagen, was Lohnkosten (inkl. Sozialleistungen) zwischen Fr. 17’300 bis 21’100 Fr. entspricht. Die Schule Schönenberg fällt in die Kategorie «grosse Schulen» mit gesamthaften Lohnkosten von 21’100 Fr. pro Evaluation. Darin eingeschlossen ist auch ein gewisser Anteil an Entwicklung- und Erprobungsaufwand für die Fachstelle für Schulbeurteilung.

Mehr Transparenz bei der Besetzung von Vikariaten durch Vikariatsbüro

Teilweise können Vikariate an der Oberstufe (Abt. B und C) kaum, nur mit sehr schlecht qualifiziertem oder (nach der Meinung einzelner Schulgemeinden) mit unquali-fiziertem Personal besetzt werden.
Vor allem dann, wenn Vikarinnen oder Vikare durch das Vikariatsbüro des VSA abgeordnet werden, sollten sich die Schulgemeinden auf eine professionelle Personalselektion verlassen können. Über Lehrpersonen mit Ausbildungsdefiziten, Problemen an anderen Schulen, Freistellungen etc. sollte seitens VSA transparent informiert werden. Wünschenswert wäre die Angabe einer Referenzschulgemeinde.
(Affoltern)

Das Vikariatsbüro des Volksschulamtes hat unter anderem die Aufgabe, kurzfristige Absenzen möglichst rasch mit einer gut qualifizierten Lehrperson zu besetzen. Ein Lehrermangel ist auch im Stellvertretungsbereich zu spüren, meistens sogar noch ausgeprägter als bei Festanstellungen. Entsprechend schwierig kann sich in einem Einzelfall die Besetzung eines Vikariats gestalten.
Bei Vikarinnen und Vikaren wird grundsätzlich nur auf die formellen Voraussetzungen geachtet. Die Forderung nach einer vorgängigen professionellen Personalselektion ist aufgrund der personellen Ressourcen nicht zu erfüllen. Hingegen nimmt das Vikariatsbüro gerne schriftliche Rückmeldungen von Gemeindeschulpflegen, Schulleitungen und den vertretenen Lehrpersonen entgegen. Bei negativen Reaktionen wird die Vikarin oder der Vikar zur Stellungnahme eingeladen. Anschliessend entscheidet das Volksschulamt über das weitere Vorgehen. In ausserordentlichen Fällen kann dies dazu führen, dass die betroffene Lehrperson keine weiteren Vikariate mehr im Kanton Zürich erhält. Die Bildungsdirektion stellt fest, dass die Gemeindeschulpflegen die Möglichkeiten einer Rückmeldung leider zu wenig wahrnehmen.
Die gewünschte Information über Probleme von Vikarinnen und Vikaren vom Volksschulamt an die Gemeindeschulpflege ist nicht realistisch. Einerseits fehlen dem Volksschulamt oft entsprechende Informationen, da seitens der Gemeindeschulpflegen keine Rückmeldungen erfolgt sind. Anderseits sind viele Konflikte vor allem situationsbezogene Fälle, die an einem anderen Ort nicht mehr auftreten. Oft handelt es sich zudem um kurzfristige und kurzzeitige Vikariatseinsätze. Schliesslich ist ein solcher Informationsaustausch auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich.

Oberstufe

Die weiterhin zu erwartenden finanziellen Einschränkungen lassen zusätzliche einschneidende Massnahmen voraussehen. Deshalb stellt sich die Frage der langfristigen Perspektiven im Bereich der Oberstufenorganisation. Welche wesentlichen Veränderungen und Anpassungen im Bereich Oberstufe sind in Planung, resp. Vorplanung?
(Horgen)

Unabhängig von den finanziellen Einschränkungen, nämlich schon vor den Sanierungsmassnahmen, bestanden auf der Oberstufe verschiedene Probleme und Schwierigkeiten. Dies führte dazu, dass der Bildungsrat am 5. Juli 2004 nach verschiedenen Hearings mit Lehrerorganisationen und Schulbehörden das Volksschulamt beauftragte, Massnahmen zur Verbesserung der Situation an der Oberstufe zu prüfen und zu beantragen. Dabei sind Veränderungen auf drei verschiedenen Ebenen geplant:

Das Oberstufenzeugnis muss neu geregelt werden. So sollen in Realien Noten für die einzelnen Teilbereiche (Geschichte, Geografie, Naturwissenschaften) erteilt werden. In den Sprachfächern soll neben der Gesamtnote auch eine Beurteilung in den Kernkompetenzen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben) erfolgen. An die Stelle von «gut», «genügend» oder «ungenügend» im Schülerverhalten soll eine differenzierte Abbildung der Kompetenzen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten treten. Diese Änderungen im Zeugnisreglement können auf das Schuljahr 2005/06 in Kraft treten.

Das neunte Schuljahr soll inhaltlich und organisatorisch neu gestaltet werden. Mitte des 8. Schuljahres ist eine individuelle Standortbestimmung für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Auf dieser Basis sollen der Lernprozess und die Berufswahl überprüft und gesteuert werden. Eltern – Schüler – Lehrer unterzeichnen einen Lernkontrakt. Im Wahlbereich des neunten Schuljahres können mit Trainingsmodulen Defizite angegangen werden. Zudem ist zur Förderung der überfachlichen Qualitäten ein Projektunterricht geplant. Schliesslich soll eine Abschlussarbeit einen motivierenden, zukunftsorientierten Schlusspunkt unter die obligatorische Schulzeit setzen. Diese Arbeit wird beurteilt und im Zeugnis entsprechend dokumentiert. Die Umsetzung des neu gestalteten neunten Schuljahres ist frühestens auf das Schuljahr 2006/07 möglich.

Schliesslich muss nicht zuletzt wegen der PISA-Ergebnisse die Oberstufe als Ganzes überprüft werden. Kein anderes Land kennt eine Oberstufe mit fünf verschiedenen Zweigen (Gymnasium, Sek A, B, C, Sonderklassen). Gerade erfolgreiche Schulsysteme weisen eine schwache äussere Differenzierung auf, investieren jedoch in eine ausgeprägtere innere Differenzierung mit individuellen Lernangeboten. Dies wird gestützt durch die Orientierung an Bildungsstandards, die von der EDK im Rahmen des Projekts HarmoS 2003-2006 geschaffen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll auch das Zuteilungsverfahren überprüft werden. Für diese Arbeiten besteht noch kein konkreter Terminplan.

Reduktion der Handarbeitsstunden

Die Reduktion der Handarbeitsstunden führt dazu, dass wesentliche Fertigkeiten und Arbeitstechniken nicht mehr genügend geübt werden können. Das trifft zwar auf alle Schülerinnen und Schüler zu; ganz besondere Nachteile ergeben sich jedoch für Jugendliche, die eher praktisch orientiert sind und in diesem Bereich auf ihr späteres Berufsleben bzw. auf die Berufswahl vorbereitet werden müssten. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bildungsrat die jetzt geschmälerten Chancen für diese Jugendlichen auszugleichen?
(Zürich)

In der öffentlichen Diskussion um die Sanierungsmassnahmen geht meist unter, dass mit der Einführung des gemeinsamen Unterrichts in Handarbeit für Knaben und Mädchen bzw. dem neuen Lehrplan 1991 Handarbeit eine beträchtliche Lektionenerhöhung erhielt. Nach der Reduktion der Handarbeitslektionen in der 5. und 6. Klasse (die Sanierungsmassnahme San 04.215) besuchen die Mädchen an der Primarschule ungefähr gleich viele Lektionen Handarbeit wie vor der Einführung des Lehrplans von 1991; für Knaben ist der Umfang immer noch doppelt so gross. In grossen Teilen der Schweiz und im nahen Ausland ist der Umfang des Handarbeitsunterricht wesentlich geringer als bei uns. Der Bildungsrat erachtet die Kürzung als pädagogisch vertretbar. Die Ursachen für die ungleichen Chancen von Jugendlichen bei der Berufswahl bzw. bei der späteren Stellenfindung sind wesentlich komplexer und müssen mit andern Mitteln gemildert werden.

Reduzierte Stunden im Hauswirtschaftsunterricht

Mit der Reduktion der wöchentlichen Stundenzahl auf drei Lektionen im Hauswirtschaftsunterricht kann weniger Allgemeinwissen vermittelt werden. Die zur Verfügung stehende Zeit reicht fürs Kochen und für das anschliessende Essen. Früher gehörte zum Hauswirtschaftsunterricht der Umgang mit Geld, wie das Erstellen eines Budgets oder das sinnvolle Verhalten beim Einkaufen. Bei den heutigen finanziellen Problemen vieler Jugendlicher wäre es sicher sinnvoll, diesen Fragen wieder Raum zu geben.
Auch für die Ernährungslehre ist heute weniger Zeit vorhanden. Zum Teil wird dieses Thema im Biologieunterricht oder bei Projekten wie «die gesunde Schule» behandelt. Dabei fällt leider das praktische Umsetzen weg, was die Nachhaltigkeit des Gehörten und Gelernten zweifellos beeinträchtigt.
Ferner bleibt infolge der Reduktion der Stundenzahl häufig nicht einmal mehr genügend Zeit, die selbstgekochte Mahlzeit mit Genuss zu essen. Somit können Jugendliche aus Familien mit wenig Tischkultur dieses Defizit nicht aufholen.
Ist in Anbetracht dieser wichtigen Gesichtspunkte eine Rückkehr zu vier Stunden Hauswirtschaft nicht möglich?
(Zürich)

Haushaltkunde in Blöcken zu 4 Wochenlektionen wurde mit der Lektionentafel des Lehrplans zwischen 1992 und 1997 eingeführt. Auf Beginn des Schuljahres 1999/2000 wurde Englisch ab dem 7. Schuljahr obligatorischer Unterrichtsgegenstand. Um die Gesamtlektionenzahl für die Schülerinnen und Schüler und die Kosten insbesondere für die Schulgemeinden nicht zu sehr zu erhöhen, wurde je 1 Lektion anderer Fächer (Realien, Haushaltkunde und Handarbeit) gestrichen. Eine erneute Aufstockung würde zu Mehrkosten führen, was im Widerspruch zu den Sparvorgaben stünde und vor allem die Gemeinden belasten würde.
Der Lehrplan für Haushaltkunde enthält auch heute in der gekürzten Version verbindliche Ziele zum verantwortungsbewussten Umgang mit Geld, Energie, Haushaltgeräten etc. Ernährungslehre gehört ebenfalls zu den verpflichtenden Zielen. Es wird jedoch nicht verlangt, dass im Unterricht des Faches Haushaltkunde jede Woche gekocht und gegessen werden muss. Auch eine vierzehntäglich wechselnde Verteilung von 4 bzw. 2 Lektionen ist denkbar, so dass die mehr theoretischen Teile praxisverbunden oder separat unterrichtet werden können.

10.Schuljahre

Eine wachsende Zahl von Jugendlichen findet heute den Einstieg in die Berufsausbildung nur noch über die Absolvierung eines 10. Schuljahres. Diese immer wichtiger werdenden Zusatzausbildungen werden von verschiedenen Trägerschaften mit unterschiedlichen Strukturen angeboten. Ebenso unterschiedlich sind damit die finanziellen Konsequenzen für die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Während in einzelnen Gemeinden solche Schulen unentgeltlich besucht werden können, müssen die Eltern in anderen Gemeinden die nicht unerheblichen Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Besonders störend ist dabei die Tatsache, dass Mittelschüler nicht nur ein 10., sondern auch noch weitere Schuljahre auf Kosten des Kantons besuchen können.
Sieht der Bildungsrat eine Möglichkeit, zur Vorbereitung auf die Beruflehre, regionale, vom Kanton getragenen 10. Schuljahre anzubieten, wobei sich die Gemeinden natürlich massgeblich an der Finanzierung beteiligen müssten?
(Meilen)

Aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung hat sich die Situation für die Jugendlichen auf dem Arbeits- und Berufsbildungsmarkt in den letzten Jahren verschlechtert. Vor allem leistungsschwächere und ausländische Jugendliche haben zunehmend Schwierigkeiten, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. Für diese Jugendlichen bilden die so genannten Brückenangebote nach der obligatorischen Schulzeit einen wichtigen Zwischenschritt.
Die Brückenangebote im Kanton Zürich bilden jedoch weder rechtlich und finanziell noch inhaltlich und strukturell ein einheitliches System. Dies hat Nachteile zur Folge: Unübersichtlichkeit des Angebots, ungleiche Finanzierungsmodalitäten und damit ungleiche Kostenbeteiligungen, uneinheitliche Rahmenbedingungen, verschiedene gesetzliche Grundlagen. Auf diesen Umstand haben in den vergangenen Jahren mehrere parlamentarische Vorstösse hingewiesen. In diesen Vorstössen wurde vor allem die Koordination der Brückenangebote sowie eine einheitliche Finanzierung für alle Brückenangebote verlangt.
Mit Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) und der neuen Berufsbildungsverordnung im Jahre 2004 liegt eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Neuregelung der Brückenangebote vor. Die Arbeiten am kantonalen Einführungsgesetz zum nBBG sind seit Februar 2003 in Gang. Das Einführungsgesetz (EG) soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten.
Die Notwendigkeit der Harmonisierung der Brückenangebote im Kanton Zürich ist unbestritten. Der Regierungsrat hat sich deshalb bereit erklärt, die Motion KR-Nr. 101/2003 betreffend Brückenangebote zwischen Volksschule und Sekundarstufe II entgegenzunehmen.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat die Arbeit am Projekt Brückenangebote Anfang 2004 wieder aufgenommen mit dem Ziel, bis 2006 im Kanton Zürich ein konsistentes, flexibles System der Brückenangebote mit Ausrichtung auf die Berufsbildung gemäss Art. 12 BBG und Art. 7 BBV zu schaffen. Einen wichtigen Ausgangspunkt bilden dabei die Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Brückenangebote» vom Frühjahr 2000. Es wird angestrebt, die Durchlässigkeit bei allen Brückenangeboten zu erhöhen. Zudem soll die Finanzierung aller Brückenangebote vereinheitlicht und harmonisiert werden. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Modelle geprüft worden. Bezüglich der Finanzierung der Brückenangebote durch Gemeinden und Kanton sind unter der Annahme einer kostendeckenden Schülerpauschale zwischen Fr. 16’000 bis Fr. 20’000 vier Varianten berechnet worden, die zur Zeit überprüft werden. Aufgrund der laufenden Arbeiten können daher noch keine genaueren bzw. abschliessenden Angaben gemacht werden. Es ist jedoch vorgesehen, die von der Arbeitsgruppe favorisierte Konzeptvariante per 2005 in die Vernehmlassung zu geben. Der Einführungstermin für die Umsetzung des neuen Konzeptes ist auf Schuljahresbeginn 2006 vorgesehen.

Schulreformen und moderne Forschungsergebnisse

Die PISA-Studie und die moderne Hirnforschung haben fast gleichzeitig verschiedene Faktoren aufgezeigt, die am Lernerfolg massgeblich beteiligt sind. Schule ohne Stress, d.h. ohne Leistungs- und Notendruck; Schule ohne oder erst mit später Selektion, altersheterogene Schulklassen, Lernen mit emotionaler Beteiligung, Lernen in einem gelungenen Schulklima sind Stichwörter dazu. Die bevorstehenden Schulreformen laufen solchen Ansätzen zuwider: Gesamtschulen sind durch die Erhöhung der Klassengrösse vermehrt bedroht; die Kopflastigkeit des Unterrichts steigt (Reduktion der Handarbeit, Streichung des Fachs Biblische Geschichte, Hinzufügen einer zweiten Fremdsprache, erhöhte Anforderungen in Mathematik etc.) und damit auch der Stoff- und Leistungsdruck.
In welcher Weise sichert der Bildungsrat, dass die Ergebnisse der Hirnforschung und der PISA-Studie bei der Planung von Schulreformen und von Lehrplanänderungen berücksichtigt werden?
(Hinwil)

In den internationalen Schulleistungsstudien PISA der OECD wurde den Schweizer Schülerinnen und Schüler im Teil «Lesekompetenz» mangelhafte Kompetenzen attestiert. Die Schweiz verfügt über einen überdurchschnittlichen Anteil von Schulabgängerinnen und -abgängern mit geringen Lesekompetenzen. Der Bericht der OECD nennt als mögliche Faktoren mit Auswirkungen auf die gemessenen Schulleistungen, z. B. sozioökonomischer familiärer Hintergrund, Zugang zu den «klassischen» Kulturgütern, Bildungsniveau der Eltern, Migration, Schuldisziplin. Der Bericht betont, dass kein einzelner Faktor allein erklären kann, warum manche Schulen oder Länder besser abschneiden. Soziale Faktoren scheinen sich am stärksten auf die Leistungen auszuwirken. Unserer Schule gelingt es offenbar nicht genügend, ungünstige Lernvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Die Studie nennt zur Verbesserung jedoch nicht die in der Frage der Bezirksschulpflege erwähnten Aspekte, sondern empfiehlt z. B. die Einteilung in Klassen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus aufzuheben oder leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern mehr Unterstützung zukommen zu lassen.
Die moderne Hirnforschung zeigt auf, dass Lernleistungen und Lernstrategien durch frühe und lebenslange Stimulation des Gehirns gefördert werden. Jedes Lernen ermöglicht neue, weiterführende Lernprozesse. Aus den Erkenntnissen der Hirnforschung lässt sich folgern, dass mit dem Fremdsprachenlernen früh begonnen werden soll und dass ein relativ kurzer Zeitraum zwischen dem Erlernen einer weiteren Fremdsprache von höchstens 2-3 Jahren positive Auswirkungen auf die Erst- und Fremdsprachen hat. Die Frage stellt im weiteren falsche Behauptungen auf, die in Kürze richtig gestellt werden sollen:

  • Leistung ist nicht automatisch mit Druck verbunden oder negativ belegt. Kinder erbringen gerne Leistungen.
  • Dem Ausspielen von Kognitivem gegenüber Emotionalem, Kopflastigkeit gegenüber Handarbeit und Musischem kann nicht genug widersprochen werden. In allen Fächern umfasst das Lernen kognitive, affektive und oft auch handwerkliche Aspekte.
  • Die Sparmassnahmen führen vermehrt zu mehrklassigen Abteilungen und fördern so altersheterogene Lerngruppen.
  • Der Lehrplan Mathematik wurde nicht geändert; es bestehen keine erhöhten Anforderungen. Allein in der ersten Klasse wurde der zeitliche Umfang leicht reduziert, dies nach Absprache mit der betroffenen Lehrerschaft. Nach allgemeiner Ansicht können die nicht sehr ambitiösen Ziele der ersten Klasse in Mathematik dennoch problemlos erreicht werden.
  • Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Unterrichtsstunden während der obligatorischen Schulzeit im Vergleich zu anderen Kantonen im Umfang von bis zu einem Jahr Unterrichtszeit geringer ist. Auch unter diesem Aspekt kann nicht gesagt werden, dass die Zürcher Schülerschaft unter erhöhtem Leistungsdruck leidet.

Sprachenkonzept an der Oberstufe

Die Lektionentafeln der 3. OS sieht bereits heute auf den B- und C-Stufen in den obligatorischen Fächern keine Fremdsprachen vor. Wir stellen fest, dass vor allem Sek. C Schülerinnen und Schüler schon in den 1. und 2. Oberstufenschuljahren mit zwei Fremdsprachen überfordert sind. Bei der Diskussion um die Fremdsprachen im Lehrplan sollte dieses Problem unbedingt diskutiert werden.
Ist es wirklich nötig, dass für alle Schülerinnen und Schüler auch in den ersten zwei Oberstufenschuljahren zwei Fremdsprachen obligatorisch sind?
Auf Berufsbildungsebene hat man bereits reagiert und Lehrstellen geschaffen, bei denen keine Fremdsprachen vorausgesetzt werden.
(Affoltern)

Der Bildungsrat hält am Grundsatz des gleichen Bildungsangebots für alle Sekundarschülerinnen und -schüler bis am Ende des 8. Schuljahres fest. Auch im 9. Schuljahr müssen B- und C-Schülerinnen und Schüler mindestens eine Fremdsprache weiterlernen.
Gemäss § 60 der Volksschulverordnung (VVO) kann die Schulpflege auf Gesuch der Eltern oder auf Antrag der Lehrperson Schülerinnen und Schüler aus besonderen Gründen vom Besuch einzelner Fächer befreien.
Es gehört zu einer der leider tief verwurzelten Fehlannahmen, dass nur intellektuell begabte Kinder oder Jugendliche Fremdsprachen lernen können. Auch geistig Behinderte sind durchaus in der Lage, sich in Fremdsprachen auszudrücken.
Für den Unterricht in B- und C-Klassen müssen passende Unterrichtsmethoden angewandt werden und der Schwierigkeitsgrad der Übungen bzw. die angestrebten Ziele unterscheiden sich von jenen der A-Schülerinnen und -Schüler. Der Unterricht darf nicht auf Grammatikregeln aufbauen, da diese Schülerinnen und Schüler weniger gut oder kaum in der Lage sind, Regeln in die angewandte Sprache umzusetzen. An den Wortschatz und die Syntax werden weniger hohe Ansprüche gestellt.
Grundlegende, im Alltag anwendbare Fremdsprachenkenntnisse sind für B- und C-Schülerinnen und -Schüler von grosser Bedeutung. Bei der Bewilligung einer Dispensation basierend auf § 60 VVO ist der beruflichen Zukunft einer Schülerin oder eines Schülers besonders Beachtung zu schenken. Für eine generelle Dispensation einer ganzen Lerngruppe (z.B. Sekundarschülerinnen und -schüler C im 8. Schuljahr) vom Besuch eines bestimmten Faches gibt es keine Rechtsgrundlage, sie würde den oben erwähnten Grundsatz des gleichen Bildungsangebots unterlaufen.

Sanierungsmassnahmen

Die Sparmassnahmen im Bildungsbereich bringen viele Gemeinden in grosse organisatorische Schwierigkeiten. Besonders die Umsetzung im 2. und 3. Jahr wird den Weiterbestand kleinerer Schuleinheiten akut gefährden. Eine Zukunftsvision mit wenigen grossen Schulzentren ist aber sicher alles andere als erstrebenswert. Umso eher ist es zu begrüssen, wenn die Gemeinden alles daran setzen, ihre Schulen zu erhalten. Tauchen dabei neue und unkonventionelle Ideen auf, so sollten diese von den zuständigen Behörden zumindest wohlwollend geprüft werden. Es darf von der Bildungsdirektion erwartet werden, dass sie Eigeninitiative und kreative Lösungsmöglichkeiten in den Gemeinden so weit als möglich unterstützt und den sonst schon stark geforderten Schulpflegen keine unnötigen Hindernisse in den Weg legt.
(Meilen)

Die Sanierungsmassnahmen 04 haben negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit unter den Lehrpersonen sowie zwischen den Lehrpersonen und der Schulpflege. Unter den Lehrpersonen macht sich Verunsicherung, Angst und Konkurrenzdenken breit, die dem vom Bildungsrat und von der Bildungsdirektion in den letzten Jahren geförderten Teamgedanken und der Teamarbeit diametral entgegen stehen. Die Schulpflegen, welche die Sparmassnahmen zu vollziehen haben, geraten einerseits unter teils massiven Druck der Eltern und der Öffentlichkeit, andererseits gerät das Vertrauen der Lehrpersonen in die Schulpflege ins Wanken.
Besonders hart von den Stellenreduktionen betroffen sind, in unserer zum Teil noch ländlichen Region, die kleinen Schulen in Aussenwachten mit entsprechend tieferen Schülerzahlen als in städtischen Agglomerationen. In den nächsten Jahren wird sich die Situation der kleinen Schulen infolge des Rückganges von schulpflichtigen Kindern noch verschärfen. Aussenwachtenschulen und kleinere Oberstufenschulen sind in ihrer Existenz bedroht. Die Schliessung einer Schule hat weitreichende, bevölkerungspolitische Konsequenzen. Sie bedeutet für die betroffene Gemeinde einen massiven Eingriff in ihre Kultur, in ihre Attraktivität für Neuzuziehende und tangiert damit letztlich die Möglichkeiten einer gesunden Weiterbildung.
Es ist der Bezirksschulpflege bekannt, dass die Bildungsdirektion über einen Stellenpool verfügt, aus welchem sie Stellenanteile in besonderen Fällen vergeben kann. Die Bezirksschulpflege ersucht die Bildungsdirektion dringend, bei der Vergabe von Stellenanteilen aus dem Stellenpool den zum Teil noch ländlichen Verhältnissen des Zürcher Oberlands mit seinen Aussenwachten und kleinen Schulen Rechnung zu tragen – im Sinne der Erhaltung von Schulen als Kulturträger einer kleinen Gemeinde und zur Erhaltung eines attraktiven Wohn- und Lebensraums auf dem Land.
(Pfäffikon)

Gewünscht wird Unterstützung beim Kampf zum Erhalt der Oberstufe in einer der Idee der gegliederten Oberstufe vertretbaren Form. Hier erwarten wir, dass Ausnahmen zur Regel gebildet werden können! Bei sechs Klassenzügen und zwei Niveaufächern in drei Anforderungsstufen braucht man mindestens 7 Vollzeitstellen, da auch der ISF einen viel grösseren Bedarf hat, als dies die Richtlinien vorsehen.
(Bülach)

Die kantonalen Sparvorschriften belasten die Schulgemeinden stark. An der Oberstufe müssen z. T. gemischte Klassen der Abteilung B und C geführt werden, was nicht der ursprünglichen Definition entspricht; das Angebot aller 3 Niveaugruppen in der gegliederten Sekundarschule ist nicht mehr gesichert. Der Umstand der Mehrklassenabteilungen wurde bei der Bemessung der Klassengrössen nicht berücksichtigt. Auch IF Stunden werden aus finanziellen Gründen teilweise gestrichen. Was gedenkt der Bildungsrat zur Sicherung der Qualität zu tun?
(Winterthur)

Kleine Schulgemeinden haben grosse Schwierigkeiten, den Stellenabbau aufgrund des Sanierungsprogramms 04 durchzuführen, da die Schülerzahlen pro Jahrgang sehr unterschiedlich sind. Bei der Festlegung der Vollzeiteinheiten für die Primarschule wird zudem auf die Zahlen der letzten 6. Klasse anstatt auf diejenigen des letzten Kindergartenjahres abgestellt.
Wie gedenkt der Bildungsrat die Tatsache der schwankenden Schülerzahlen zu berücksichtigen?
(Winterthur)

Kleinen Landschulen wird mit den neuen Forderungen die Existenzmöglichkeit genommen: Die Schülerzahlen sind zu niedrig, die Schulinfrastruktur für grosse Klassen ist nicht vorhanden usw..
(Andelfingen)

Die Rechnung für Mehrklassenschulen (v.a. ab 4 Klassen) geht nicht auf, wenn die bewilligten Stellenprozente weniger Lektionen ergeben als für die Schüler gefordert sind.
(Andelfingen)

Es ist der Wille der Mehrheit des von der Wählerschaft gewählten Kantonsrates, die Staatsausgaben deutlich zu senken. Diese Vorgabe ist nicht ohne schmerzliche Einschränkungen der bisherigen Leistungen umzusetzen.
Mit der Massnahme 216 des Sanierungsprogramms 04 wird die durchschnittliche Schülerzahl um 1.5 Schülerinnen und Schülern erhöht. Dank dem vorgesehenen Pool für spezielle Situationen wird der Anstieg schlussendlich nur 1.0 Schülerinnen bzw. Schüler betragen. Der Stellenpool ist unter andern für folgende Situationen vorgesehen:

  • Für kleinere Schulgemeinden
  • Für Schulgemeinden mit Besonderheiten in der Siedlungsstruktur
  • Für unvorhersehbare Veränderungen

Um diese Sparrunde gerecht und sozial fair zu gestalten, weist die Bildungsdirektion den Schulgemeinden aufgrund der Schülerzahlen und des Sozialindexes die Vollzeiteinheiten zu. Dadurch werden alle Schulgemeinden – unabhängig vom früheren, sehr unterschiedlichen Zustand – gleich behandelt.
Die Basis der Schülerzahlen bildet der Bestand per 15. September des Vorjahres. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Schulgemeinden wesentlich zu hohe Prognosen abgegeben haben. Gesamtkantonal wurden rund 2'000 Schüler/innen zu viel gemeldet. Allein die Einsparung der Lehrstellen für die nicht vorhandenen Schülerinnen und Schüler würde einen zweistelligen Millionenbetrag ergeben. Schulgemeinden, die einen ausserordentlichen Zuwachs des Gesamtbestands in ihren Klassen zu verzeichnen haben, können dem Volksschulamt die dafür benötigten Vollzeiteinheiten als Vorbezug beantragen.
Die Massnahme wird in drei Etappen vollzogen. Der erste Drittel war auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 fällig. Die Einsparungen belaufen sich schlussendlich auf jährlich insgesamt Fr. 45 Mio., wovon zwei Drittel den Schulgemeinden zugute kommen. Es ist der Bildungsdirektion ein Anliegen, auch in ländlichen Regionen eine gute Schule zu ermöglichen. Dennoch gelten die Sparvorgaben auch für diese Gemeinden. Die betroffenen Gemeindeschulpflegen müssen sich mit den Sanierungsmassnahmen auseinandersetzen und zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Volksschulamtes nach möglichst kostengünstigen und optimalen Varianten suchen. Die Bildungsdirektion ist sich auch bewusst, dass kleinere Oberstufengemeinden in der bisherigen Form die kantonalen Vorgaben kaum einhalten können. Da der Stellenpool nicht ausreichen würde, um in diesen Fällen den Bedarf an zusätzlichen Vollzeiteinheiten abzudecken, sind weitergehende Massnahmen, insbesondere auch Strukturveränderungen zu prüfen. Von einem Gesprächsangebot haben im Herbst 2003 viele Schulpflegen Gebrauch gemacht. In vielen Schulgemeinden wurde seither ein Prozess in Angriff genommen, der in Zusammenarbeit mit Nachbarsgemeinden zu Lösungen führen wird. In einem Fall ist es gelungen, bereits auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 eine Vereinbarung für eine Kooperation zu treffen.
Die gesetzlichen Grundlagen sehen nur wenig Gestaltungsspielraum zu den beiden Modellen der Dreiteiligen Sekundarschule und der Gegliederten Sekundarschule vor. Die Bildungsdirektion und das Volksschulamt sind bereit, seitens der Schulpflegen neue Ideen wohlwollend zu prüfen. Im organisatorischen und strukturellen Bereich sind Weiterentwicklungen denkbar. Die Vorgaben des Lehrplans und der Lektionentafeln sind dabei aber zwingend einzuhalten.
Der Bildungsrat hat aufgrund § 55a Volksschulgesetz die Kompetenz, in besonderen Gründen Abweichungen gegenüber den im Gesetz definierten Organisationsformen an der Oberstufe zu bewilligen. Bei den Niveaugruppen in der gegliederten Sekundarschule sieht bereits das Gesetz vor, diese in kombinierten Abteilungen führen zu können.
Der Bereich der sonderpädagogischen Massnahmen, insbesondere die Zuweisung zur integrativen Schulungsform für Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten (ISF), hat in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Dies ist nicht zuletzt auch auf das niederschwellige Angebot der ISF zurückzuführen. Die Sparmassnahmen werden sicherlich korrigierend in die bisherige Entwicklung eingreifen.
Bei Sparmassnahmen und insbesondere bei der Erhöhung der durchschnittlichen Klassengrössen wird oft die Frage nach der Qualitätseinbusse gestellt. Tatsache ist, dass es Schulgemeinden gibt, die bereits vor der Einführung der Sanierungsmassnahme 216 die künftigen Vorgaben des Kantons erfüllen konnten. An der Oberstufe wird der Kanton Zürich mit der Anhebung der Klassengrösse im Durchschnitt aller Kantone, an der Primarstufe über dem nationalen Durchschnittswert liegen.

Übertritt aus Sonderklassen in die Oberstufe

Das Übertrittsverfahren aus Sonderklassen in die Oberstufe ist gesetzlich klar geregelt, wird jedoch in den Schulgemeinden je nach Angebot unterschiedlich angewendet, was zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle Betroffenen führen kann. Schülerinnen und Schüler z.B. aus der Sonderklasse D sind dem Normallehrplan verpflichtet und unterstehen somit dem ordentlichen Übertrittsverfahren. In der Regel endet mit dem Übertritt in die Oberstufe der Sonderklassen-Status D. Es erfolgt der Eintritt in eine Normalklasse und damit die Entlassung aus einer Sonderklasse. Die Entlassung erfolgt laut § 6 des Sonderklassenreglements auf Antrag der Klassenlehrperson durch die Schulpflege, welche, wenn nötig, schulärztliche und schulpsychologische Untersuchungen veranlassen kann.

Frage 1:

Ersetzt das ordentliche Übertrittsverfahren automatisch das Entlassungsverfahren aus der Sonderklasse D?

Mit dem Übertritt findet ein Lehrerwechsel statt. Gemäss § 9 des Sonderklassenreglements erstattet die bisherige Lehrperson der Schulpflege zuhanden der neuen Lehrkraft einen schriftlichen Bericht über ihre Beobachtungen, über die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers sowie über abgeschlossene, begonnene und vorgesehene Massnahmen.

Frage 2:

Inwieweit unterliegt dieser Bericht dem Datenschutzgesetz?
(Bülach)

Gemäss §§ 7 und 8 Übertrittsverordnung (ÜVO) unterstehen Schülerinnen und Schüler aus Sonderklassen der Primarschule, die dem Lehrplan verpflichtet sind, dem ordentlichen Übertrittsverfahren. Ausnahme bildet die Sonderklasse B, wo ein lernzielbefreiter Unterricht stattfindet (20 Abs. 1 Sonderklassenreglement, SoRegl.). Mit dem Übertritt in die Oberstufe werden laufende sonderpädagogische Massnahmen (u.a. Sonderklasse, ISF, Therapien) nicht automatisch aufgehoben. Die Entlassung aus Sonderklassen erfolgt gemäss § 6 SoRegl. auf Antrag der Lehrperson. Entscheidungsgrundlage für die Oberstufe bildet der Bericht der Lehrperson (§ 9 SoRegl.) und allenfalls weitere Fachberichte, hauptsächlich der Schulpsychologischen Dienste (§ 8 Abs. 3 ÜVO). Es muss demnach in jedem Fall geklärt werden, ob die laufende sonderpädagogische Förderung an der Oberstufe weiterhin erforderlich ist. Die Oberstufenschulpflege ist deshalb rechtzeitig über diejenigen sonderpädagogischen Massnahmen ins Bild zu setzen, die nach Ansicht der Primarschulpflege auch an der Oberstufe weitergeführt werden sollen.
Alle oben erwähnten Berichte sind den kantonalen Datenschutzbestimmungen unterworfen. Soweit die Berichte für die Oberstufenschulpflege bei der Entscheidung über die Fortsetzung von sonderpädagogischen Massnahmen geeignet und erforderlich sind, dürfen diese weitergegeben werden (§ 4 Abs. 3 Datenschutzgesetz, DSG). Mit § 12 Volksschulgesetz sowie den Bestimmungen im Sonderklassenreglement und in der Übertrittsverordnung ist für die Bekanntgabe der Daten auch eine genügende gesetzliche Grundlage gegeben (§ 4 Abs. 1 DSG).

Schnittstelle Gymnasium Unterstufe/Oberstufenschulen

Wie die jüngste Schulstatistik des Kantons Zürich zeigt, verzeichnet die Entwicklung der Übertritte in die Untergymnasien in den letzten fünf Jahren einen fast vierzigprozentigen Anstieg gegenüber der stagnierenden resp. rückläufigen Zahl von Übertritten in die Sekundarklasse A. Für uns stellt dies eine bedenkliche Entwicklung dar, denn die grossen Schülerabwanderungen in die Langzeitgymnasien haben einen Qualitätsabbau der Sekundarschulen zur Folge.
(Affoltern)

Es ist anzunehmen, dass sich die Fragestellung der Bezirksschulpflege Affoltern auf die Grafik der prozentualen Entwicklung der Sekundarstufe I in der Taschenstatistik 2003/04 (Seite 9 unten) bezieht.
Aufgrund dieser Anfrage hat die Abteilung Bildungsplanung/ Bildungsstatistik zwei Tabellen erstellt, um die nachfolgenden Ausführungen zu veranschaulichen. Die Bestände an den Untergymnasien im Kanton Zürich sind seit 1997 tatsächlich um 35% grösser geworden. Wenn jedoch die Übertrittsquoten (der Anteil der Lernenden der 6. Primarklassen, die in ein Untergymnasium eintreten) betrachtet werden, fällt der Anstieg (in den Quoten) mit 20% etwas geringer aus. Wenn dazu noch die Probezeitabgänge einbezogen werden, reduziert sich der Anstieg der Übertrittsquoten auf 15%. Es ist eine Tatsache, dass immer mehr Jugendliche im Anschluss an die Primarschule ein Langzeitgymnasium besuchen. Die Übertrittsquote stieg seit 1997 von 10.5% auf 12.6% (bereinigt durch die Probezeitabgänge von 9.0% auf 10.3%).
Dabei ist zu beachten, dass nur ein gutes Dutzend aller 112 Oberstufenschulgemeinden (oder Schulkreise) stärker von der «Abwanderung» ins Gymnasium (und auch in Privatschulen) betroffen sind als die anderen. Oft sind dies auch kleine Schulgemeinden, deren Strukturprobleme im Zuge der Erhöhung der Klassengrössen allenfalls durch Vereinigung mit Nachbargemeinden behoben werden könnten.

Tabelle als Grafik?

Schulbesuchsdisziplin der Schulpflegen

Obwohl Schulpflegen vermehrt durch Sekretariate und Schulleitungen entlastet werden, verbleibt ihnen immer noch die Pflicht der MAB-Besuche und der regulären Schulbesuche. Vor allem auf Grund des angespannten Arbeitsmarktes lässt es sich immer weniger bewerkstelligen. Es kommt vor, dass Schulpflegmitglieder bei ihrem Antritt nicht ausreichend informiert worden sind, welcher zeitliche Aufwand sie erwartet. Folgende Ersatzlösungen wurden im Bezirk getroffen:

  • Abgabe von Schulbesuchen an andere Behördenmitglieder
  • Reduktion der Schulbesuche auf nur eine Lektion Dauer
  • Reduktion der jährlichen Schulbesuche von zwei auf einen Besuch bei Doppelstellen
  • Reduktion der jährlichen Schulbesuche von zwei auf einen Besuch bei Teilstellen
  • Verzicht auf Schulbesuche im MAB-Jahr 
  • Verzicht auf Schulbesuche bei gemeindeeigenen Lehrpersonen 
  • Verzicht auf Schulbesuche ohne Ersatz bei beruflicher Überlastung

Einige dieser örtlichen Massnahmen sind gesetzlich unzulässig. Die Lehrerschaft hilft sich vielerorts mit der Schaffung einer Feedbackkultur und gegenseitigen Hospitationen. Diese können jedoch den Behördenbesuch in keiner Weise ersetzen und dienen auch einem anderen Ziel.
Die Bezirksschulpflege erachtet es als einen Qualitätsverlust, wenn die Schulpflegen nur noch ungenügenden Einblick in das Schulgeschehen an der Front erhalten. Wertschätzung und auch Kritik an der Arbeit der Lehrpersonen nur anlässlich der 4-jährigen MAB erscheinen zu dürftig. Ausserdem sind die Schulpflegen aufgefordert, jederzeit ein Arbeitszeugnis erstellen zu können, was in vielen Fällen nur unbefriedigend oder gehaltsarm ausfallen kann.
Mit dem Wegfall der Bezirksschulpflege fallen zudem vielfach geschätzte Feedbacks zum Unterricht weg.
Ist der Umstand der nachlassenden Besuchsdisziplin der BiD bekannt?
Wie gedenkt die Bildungsdirektion die Fremdbeurteilung und Feedbackkultur im Schulzimmer künftig sicherzustellen?
Könnten, im Sinne der Professionalisierung, allenfalls Schulleitungen gegen entsprechende Entlastung oder Entlöhnung, einen Teil der Schulbesuche der Schulpflegen übernehmen?

Der Umstand, dass der Umfang und die Anzahl der Schulbesuche die Mitglieder von Schulpflegen vor grosse Probleme stellen, ist der Bildungsdirektion bekannt. Immer wieder gelangen Schulpflegen an Kapazitätsgrenzen, was sie sehr zu belasten scheint. So ist es nicht verwunderlich, dass nach Auswegen gesucht wird, die Arbeitsbelastung zu vermindern.
Gemäss Art. 62 Abs. 5 der Kantonsverfassung in Verbindung mit §§ 89 und 91 Volksschulverordnung stehen die Schulen einer Gemeinde unter der Leitung der Schulpflegen. Dabei besuchen die Mitglieder die ihnen zugeteilten Abteilungen oder Lehrer jährlich mindestens zweimal und nach Möglichkeit am Examen oder an den Besuchstagen, wobei die Besuche zu verschiedenen Zeiten des Schuljahres stattfinden sollen. Diese Bestimmungen lassen den Gemeindeschulpflegen einen grossen Spielraum, wie und in welchem Umfang die Aufsicht wahrzunehmen ist. Von den aufgelisteten «Ersatzlösungen» sind zulässig: die Abgabe von Schulbesuchen an andere Behördenmitglieder, die Reduktion der Anzahl Schulbesuche auf nur eine Lektion Dauer oder der Verzicht auf Schulbesuche in einem Jahr, in dem die Mitarbeiterbeurteilung stattfindet. Nicht zulässig ist die Reduktion der jährlichen Schulbesuche von zwei auf einen Besuch oder der Verzicht auf Schulbesuche infolge beruflicher Überlastung der Behördemitglieder.
Die Reduktion oder der Verzicht auf Unterrichtsbesuche bei gemeindeeigenen Lehrpersonen wäre prinzipiell möglich, jedoch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung nicht zu empfehlen. Sollen Unterrichtsbesuche auch der Qualitätssicherung dienen, so können gemeindeeigene Lehrpersonen nicht davon ausgenommen werden.
Die Gemeindeschulpflege wird auch im neuen Volksschulgesetz die Aufsichtspflicht innehaben, sodass weiterhin Schulbesuche gewährleistet sind. Ergänzend dazu kommen das Feedback der Schulleitung anlässlich von Unterrichtsbesuchen sowie Feedbacks von Kolleginnen und Kollegen in Zusammenhang mit Hospitationen, Teamteaching oder im Rahmen anderer Zusammenarbeitsformen.
Auch heute schon ist eine völlige oder teilweise Delegation der Schulbesuche an die Schulleitung möglich, sofern die Gemeinde über die nötigen gesetzlichen Grundlagen verfügt (Versuchsartikel in der Gemeindeordnung, entsprechende Kompetenzdelegation im Organisationsstatut). Die Schulpflege muss sich dann jedoch auf andere Art einen Einblick in die Schule verschaffen, um ihrer Aufsichtspflicht gerecht zu werden.

Stundentafeln

Eine Bezirksschulpflege hat festgestellt, dass die Stundentafeln (vorgeschriebene Anzahl Lektionen) nicht in allen Schulkreisen korrekt eingehalten werden.
Wer hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren?
(Zürich)

Mehr Transparenz bei der Besetzung von Vikariaten durch Vikariatsbüro

Teilweise können Vikariate an der Oberstufe (Abt. B und C) kaum, nur mit sehr schlecht qualifiziertem oder (nach der Meinung einzelner Schulgemeinden) mit unqualifiziertem Personal besetzt werden.
Vor allem dann, wenn Vikarinnen oder Vikare durch das Vikariatsbüro des VSA abgeordnet werden, sollten sich die Schulgemeinden auf eine professionelle Personalselektion verlassen können. Über Lehrpersonen mit Ausbildungsdefiziten, Problemen an anderen Schulen, Freistellungen etc. sollte seitens VSA transparent informiert werden. Wünschenswert wäre die Angabe einer Referenzschulgemeinde.
(Affoltern)

Das Vikariatsbüro des Volksschulamtes hat unter anderem die Aufgabe, kurzfristige Absenzen möglichst rasch mit einer gut qualifizierten Lehrperson zu besetzen. Ein Lehrermangel ist auch im Stellvertretungsbereich zu spüren, meistens sogar noch ausgeprägter als bei Festanstellungen. Entsprechend schwierig kann sich in einem Einzelfall die Besetzung eines Vikariats gestalten.
Bei Vikarinnen und Vikaren wird grundsätzlich nur auf die formellen Voraussetzungen geachtet. Die Forderung nach einer vorgängigen professionellen Personalselektion ist aufgrund der personellen Ressourcen nicht zu erfüllen. Hingegen nimmt das Vikariatsbüro gerne schriftliche Rückmeldungen von Gemeindeschulpflegen, Schulleitungen und den vertretenen Lehrpersonen entgegen. Bei negativen Reaktionen wird die Vikarin oder der Vikar zur Stellungnahme eingeladen. Anschliessend entscheidet das Volksschulamt über das weitere Vorgehen. In ausserordentlichen Fällen kann dies dazu führen, dass die betroffene Lehrperson keine weiteren Vikariate mehr im Kanton Zürich erhält. Die Bildungsdirektion stellt fest, dass die Gemeindeschulpflegen die Möglichkeiten einer Rückmeldung leider zu wenig wahrnehmen.
Die gewünschte Information über Probleme von Vikarinnen und Vikaren vom Volksschulamt an die Gemeindeschulpflege ist nicht realistisch. Einerseits fehlen dem Volksschulamt oft entsprechende Informationen, da seitens der Gemeindeschulpflegen keine Rückmeldungen erfolgt sind. Anderseits sind viele Konflikte vor allem situationsbezogene Fälle, die an einem anderen Ort nicht mehr auftreten. Oft handelt es sich zudem um kurzfristige und kurzzeitige Vikariatseinsätze. Schliesslich ist ein solcher Informationsaustausch auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich.

Zusammenlegung von Niveaus in der gegliederten Sek und Stufen in der dreiteiligen Sek wegen Sparmassnahmen

Ein grosses Plus in der gegliederten Sekundarstufe sind die Niveaus in den Fächern Mathematik und Französisch. Die Bezirkschulpflege stellt jedoch fest, dass dieser Grundsatzentscheid im Zeichen der Sparmassnahmen immer mehr durchbrochen wird. Mittlere und höhere Niveaus oder tiefere und mittlere Niveaus müssen zusammengelegt werden, da die einzelnen Niveauklassen zu klein werden. Dies ist in Französisch durch das Lehrmittel «envol» möglich, da dieses eine Binnendifferenzierung vorsieht. In Mathematik ist das aber eher schwierig, da zwei verschiedene Lehrmittel vorhanden sind.
In unserem Bezirk wurde auch schon eine gemeinsame Sek A und Sek B in einer dreiteiligen Sekundarschule bewilligt.
Ist sich der Bildungsrat dieser neuen Problematik bewusst?
Wird die in Angriff genommene Oberstufenreform auch darauf Rücksicht nehmen?
Wie kann man Eltern die gegliederte Sekundarschule schmackhaft machen, wenn das gute Grundkonzept verwässert wird.
(Dielsdorf)

Da Sekundarschülerinnen und -schüler der Abteilungen B und C bzw. der Stammklasse G im 9. Schuljahr Französisch abwählen können, kann es tatsächlich passieren, dass eine Klasse bzw. eine Niveaugruppe so klein wird, dass sie mit einer andern zusammengelegt werden muss. Der Unterricht in einer Fremdsprache an einer gemischten Gruppe stellt an die Lehrkräfte hohe Anforderungen, nicht zuletzt deshalb, weil der Fremdsprachenunterricht sich auf kommunikative Grundfertigkeiten und das Arbeiten mit Texten konzentriert. In der gegliederten Sekundarschule müssen Schülerinnen und Schüler aus der Stammklasse E, die den Französischunterricht im Niveau m besuchen, so gefördert werden, dass sie am Ende der 9. Klasse eine reelle Chance haben, eine Aufnahmeprüfung in eine Mittelschule zu bestehen. Bei der Planung des 9. Schuljahres, das als wesentliches Element den Wahlfachunterricht kennt, muss an der Gegliederten Sekundarschule unter Umständen überlegt werden, ob auf das eine oder andere Wahlfachangebot verzichtet werden kann zugunsten der Weiterführung dreier Niveaus im Französischunterricht.
Weit komplexer ist die Situation im Mathematikunterricht. Werden eine Sekundarklasse A und eine Sekundarklasse B kombiniert, so drängt sich die Verwendung der Lehrmittel von W. Hohl et al. auf, da der Mittelschulanschluss auf diesen Lehrmitteln basiert. Um die Schwierigkeiten zu mildern, die sich bei einer späteren Zusammenlegung zweier Klassen bzw. Niveaus ergeben können, empfiehlt der Bildungsrat den Lehrkräften, den Mathematikunterricht von Anfang an mit Hilfe der von der Bildungsdirektion erarbeiteten Faltblätter zu den Inhalten der Arithmetik und Algebra (1999) sowie der Geometrie (2001) auf der Sekundarstufe I im 7. und 8. Schuljahr zu planen und zu koordinieren. Sollten in der Gegliederten Sekundarschule Niveauzusammenlegungen erst in der 9. Klasse notwendig werden, wären ähnliche Überlegungen zu machen wie oben in Bezug auf den Französischunterricht geäussert.
Selbstverständlich werden die von der Bezirksschulpflege Dielsdorf geschilderten Schwierigkeiten in den Überlegungen zur Optimierung der Oberstufe berücksichtigt und bedacht.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht der Bezirksschulpflegen über das Schuljahr 2003/2004 wird zur Kenntnis genommen.
  • Publikation im Schulblatt.
  • Mitteilung an die Bezirksschulpflegen (12) sowie die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Abteilung Bildungsplanung und Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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