Weiterbildungen zum Zürcher Lehrplan 21

Schulen und Lehrpersonen werden bei der Einführung und Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 mit speziellen Weiterbildungsangeboten unterstützt. Für Fachbereiche mit Neuerungen gelten teilweise besondere Qualifikationsanforderungen.

Weiterbildungsangebote im Überblick

Im Rahmen der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 steht eine breite Palette von Weiterbildungsangeboten bereit. Sie werden von der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH), der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) sowie dem Institut Unterstrass in den Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 angeboten. Ein Teil der Weiterbildungen kann von den Schulen kostenlos genutzt werden.

Detaillierte Informationen zum Weiterbildungsangebot für einzelne Fachbereiche, zu den Kosten und zu den Rahmenbedingungen, finden sich bei den Hinweisen zu den einzelnen Fachbereichen sowie auf den Webseiten der Weiterbildungs-Institutionen.

Anmeldung mit Code

Die Anmeldung für die kostenlosen Angebote erfolgt direkt im Internet bei den jeweiligen Angebotswebseiten der Weiterbildungsinstitutionen. Dazu wird ein vierstelliger Code benötigt. Diesen hat jede Schuleinheit per Post im Dezember 2016 zugestellt erhalten. Der Code gilt sowohl für Schulleiterinnen und Schulleiter, als auch für Lehrpersonen.

Onlinebasiertes Lernen

Kernstück des Weiterbildungsangebotes bilden onlineunterstützte Lerninhalte, die während der Lehrplaneinführung von allen Zürcher Schulen und Lehrpersonen kostenlos, orts- und zeitunabhängig genutzt werden können. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) und die Hochschule für Heilpädagogik (HfH) stellen dazu entsprechende Angebote bereit. Jede Lerneinheit entspricht einem Arbeitsaufwand von gut drei Stunden.

Das individuelle Online-Lernen kann mit klassischen Präsenzveranstaltungen im Team kombiniert werden (Blended Learning). Jede Schule hat die Möglichkeit kostenlos einen internen Weiterbildungstag mit einer Fachperson der PHZH oder der HfH zu buchen. Dabei kann das Onlineangebot vertieft werden.

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  • Grundlagen Zürcher Lehrplan 21 und kompetenzorientierter Unterricht
  • Beurteilung
  • Mathematik
  • Deutsch

  • Zürcher Lehrplan 21 und Sonderpädagogik

Unterrichtseinstellung

Während der laufenden Einführungsphase bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 dürfen die Schulen den Unterricht für Weiterbildungen zur Umsetzung des Lehrplans während dreier Tage einstellen. Die Regelung, dass Weiterbildungsangebote der Schulgemeinde zur Hälfte in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden müssen, gilt in diesem Fall nicht. Die drei Weiterbildungstage für den Lehrplan 21 können frei auf ganze oder halbe Tage verteilt werden. 

Weiter sollen die in den Schulen bestehenden Gefässe für Weiterbildung verwendet werden. Die Schule ist dafür besorgt, dass sie geeignete Tage für die Weiterbildung wählt und frühzeitig kommuniziert. Falls die Gemeinde Weiterbildungen über die 3 Tage hinaus durchführt, gilt § 12 Abs. 1 LPVO: In der unterrichtsfreien Zeit müssen Weiterbildungen in demselben Umfang stattfinden.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Anzahl der Tage, an denen der Unterricht für Weiterbildungen eingestellt werden darf. Daher kann nicht davon gesprochen werden, dass die 3 Tage für die Lehrplanweiterbildungen «zusätzlich» zu den bestehenden oder bereits geplanten Weiterbildungsgefässen eingesetzt werden können. Beim Ansetzen der Weiterbildungstage ist jedoch zu berücksichtigen, dass für die Schülerinnen und Schüler keine weitere Schulferienwoche entsteht; auch nicht in Kombination mit den schulfreien Tagen (gemäss § 32 Abs. 2 VSV).

Weiterbildungsurlaub/Vikariate

Die Bewilligung von Weiterbildungsurlauben für individuelle Angebote im Rahmen der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 erfolgt durch die Schulgemeinden. Ebenso sind sie zuständig für die Einrichtung von Kurzvikariaten in diesem Zusammenhang sowie die Entlöhnung der dafür benötigten Vikarinnen und Vikare.

Qualifikationsanforderungen

Mit dem Zürcher Lehrplan 21 haben einige Fachbereiche wesentliche Neuerungen erfahren.
Die beiden untenstehenden Dokumente zeigen im Detail, welche Qualfikationsanforderungen für Lehrpersonen gelten, die Medien und Informatik (MI), Textiles und Technisches Gestalten (TTG), Religionen, Kulturen, Ethik (RKE), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) oder Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) unterrichten. Zudem sind entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten aufgeführt.

Beurteilung von Kompetenzen

Die Pädagogische Hochschule Zürich stellt zwei neue Angebote zur Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis von Lehrpersonen und Schulen zur Verfügung. Sie werden vom Volksschulamt in den Jahren 2020 und 2021 subventioniert und können von Zürcher Lehrpersonen und Schulen vergünstigt genutzt werden.

  • TANGRAM – kompetenzorientiert beurteilen: Das Modul fördert die diagnostische Kompetenz von Lehrpersonen und ermöglicht eine praxisorientierte Auseinandersetzung mit der eigenen Beurteilungspraxis (Dauer: 1 Jahr, Start August 2020).
  • Unterwegs zur gemeinsamen Beurteilungspraxis: In einem gezielten und begleiteten Prozess wird das ganze Schulteam dabei unterstützt, eine klassen- und stufenübergreifende Beurteilungspraxis aufzubauen (Dauer: ca. 1.5 Jahre).

Weiterhin verfügbar ist die Online-Lerneinheit zum Thema kompetenzorientiert Beurteilen.

Medien und Informatik

Das Modul Medien und Informatik (MI) im Zürcher Lehrplan 21 erfordert eine verbindliche Qualifikation der Lehrpersonen im Rahmen des Grundlagenkurses Medien und Informatik.

Die Planung und Finanzierung der ICT-Infrastruktur ist Sache der Schulbehörden. Die Ausbildung der Lehrpersonen, die Beschaffung von Lehrmitteln und Materialien sowie die Kommunikation wird von der Schulleitung übernommen. Die folgenden Checklisten helfen bei der Planung und Umsetzung:

Grundlagenkurs Medien und Informatik sowie Unterrichtsberechtigung

Lehrpersonen der Mittelstufe und der Sekuundarschule können den onlineunterstützten Grundlagenkurs Medien und Informatik (GMI) an der Pädagogischen Hochschule Zürich kostenlos besuchen. Der Kurs fokussiert auf die Kompetenzen im Bereich Informatik des Lehrplans. Der Zeitaufwand beträgt rund 90 Stunden (3 ETCS-Punkte). Wer den Kurs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die kantonale Berechtigung, die Lektionen in MI auf der jeweiligen Stufe zu erteilen.

Grundkenntnisse in Informatik sind keine Voraussetzung für die Teilnahme. Im GMI gehen die Kursleitenden, die Kursunterlagen und die Onlineangebote auf die heterogenen Voraussetzungen der Teilnehmenden ein.

Voraussetzungen für den Besuch des Grundlagenkurses

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Als Voraussetzung für den GMI müssen Lehrpersonen über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom (d.h. in der Regel ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule oder einer Vorgängerinstitution) oder ein kantonales Quest-Lehrdiplom für jene Schulstufe der Volksschule verfügen, in der sie den GMI absolvieren wollen. Zudem müssen die Lehrpersonen aktuell auf der Mittelstufe oder an der Sekundarschule im Kanton Zürich unterrichten und Lektionen aus der Lektionentafel erteilen.

Ein kostenloser Platz im GMI steht auch Vikarinnen und Vikaren offen. Interessierte wenden sich per E-Mail ans Projektsekretariat.

Voraussetzung für den Kursbesuch durch Vikarinnen und Vikare ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom (d.h. in der Regel ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule oder einer Vorgängerinstitution) oder ein kantonales Quest-Lehrdiplom für jene Schulstufe der Volksschule, in dem sie den GMI absolvieren wollen. Zudem benötigen Vikarinnen und Vikare eine Bestätigung der Schulleitung (siehe Download). Diese bestätigt, dass sie die, im GMI zur Erlangung der Leistungsnachweise erforderlichen Lektionen MI, in einer 5./6. Primar- oder einer 1. und 3. Sekundarklasse unterrichten können.

Vikarinnen und Vikare müssen während der gesamten Kursdauer (ca. 6–8 Monate) stets die Möglichkeit haben, Inhalte im Unterricht umzusetzen. Über die Dauer des GMI sind die Unterrichtslektionen wie folgt verteilt:

  • Zwischen Halbtag 2 und 3: 1–2 Lektionen
  • Zwischen Halbtag 4 und 5: 2–4 Lektionen
  • Zwischen Halbtag 6 und 7: 4–8 Lektionen

Sind alle Vorgaben erfüllt, erhalten Vikarinnen und Vikare vom VSA einen Zugangscode für die Anmeldung zum GMI.

Lehrpersonen an Sonderschulen erwerben die Unterrichtsberechtigung in MI auf der Schulstufe, auf der sie aktuell unterrichten. Falls sie eventuell später an eine Regelschule wechseln, können sie in MI im Rahmen des Regelklassenunterrichts nur unterrichten, wenn sie über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom der Unterrichtsstufe sowie den GMI Kurs auf derselben Schulstufe verfügen. Bei Bedarf können sie die Unterrichtsberechtigung «sur Dossier» beantragen.

Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die an der Regelschule arbeiten, können die Unterrichtsberechtigung in MI für den Regelklassenunterricht nur dann erwerben, wenn sie über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom derselben Schulstufe verfügen, auf der sie unterrichten.

Rahmenbedingungen für den GMI

Die Schulleitungen prüfen und planen, welche Lehrpersonen den GMI im jeweiligen Schuljahr besuchen können. Die Lehrpersonen melden sich dann direkt bei der Pädagogischen Hochschule Zürich an. Die GMI werden bis ins Schuljahr 2022/23 weitergeführt.

Lehrerinnen und Lehrer mit Unterrichtsberechtigung in MI unterrichten bei Bedarf in mehreren Klassen. Mittelfristig sollen die Lektionen in MI aber von der Klassenlehrperson erteilt werden. Allenfalls kann eine Lehrperson bereits Lektionen in MI in dem Schuljahr erteilen, in dem sie den GMI besucht und die Unterrichtsberechtigung erwirbt (§ 7 Abs. 3 Lehrpersonalgesetz).

Da der Kanton die Kurskosten des GMI vollumfänglich übernimmt, werden fünfzig Prozent der Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Weiterbildung angerechnet. Bei einem Beschäftigungsgrad von hundert Prozent können demnach 45 Stunden im Tätigkeitsbereich Weiterbildung aufgeschrieben werden. Hinweise dazu finden sich in der Broschüre zum Berufsauftrag auf Seite 5.

Grundsätzlich ist der GMI in der unterrichtsfreien Zeit zu besuchen. Kurse, die am Montag oder Freitag stattfinden, sind für Lehrpersonen gedacht, die an diesen Wochentagen nicht unterrichten. Wird ausnahmsweise einer Lehrperson der Kursbesuch während ihrer Unterrichtszeit gewährt, entscheidet die Gemeinde über den damit verbundenen bezahlten oder unbezahlten Urlaub. In jedem Fall hat die Schule ein kommunales Kurzvikariat einzurichten und auf eigene Kosten zu bezahlen.

Selbstevaluation der Kenntnisse in MI

Zur Einschätzung der Stärken und Schwächen in MI stellt der Kanton den Lehrpersonen einen Fragebogen zur Verfügung.
Wer über zu wenig Wissen und Können in MI verfügt, kann ergänzend zum Grundlagenkurs die zusätzlichen Angebote der Pädagogischen Hochschule Zürich nutzen. Diese freiwilligen Kurse werden – im Gegensatz zum Grundlagenkurs – nicht vom VSA, sondern von den Gemeinden finanziert.

Lehrmittel

Speziell für den Unterricht in MI gibt der Lehrmittelverlag Zürich das neue Lehrmittel «connected» heraus. Dieses erscheint in mehreren Etappen:

  • Band 1 für die 5. Klasse der Primarschule (bereits erhältlich)
  • Band 2 für die 6. Klasse der Primarschule (bereits erhältlich)
  • Band 3 für die 1. Klasse der Sekundarschule (bereits erhältlich)
  • Band 4 für die 3. Klasse der Sekundarschule (ab SJ 2021/22)

Weiterführende Informationen zu Materialien für den Unterricht in MI in der Sekundarschule finden sich in der Broschüre «Medien und Informatik in der Sekundarschule – eine Planungshilfe» (siehe Literaturhinweis). Die Broschüre richtet sich an Lehrpersonen der Sekundarschule, die das Modul MI unterrichten und den GMI besucht haben.

Unterrichtsberechtigung «sur Dossier»

Im Einzelfall können Lehrpersonen im Kanton Zürich die Unterrichtsberechtigung in MI «sur Dossier» erhalten. Sie reichen dazu beim Volksschulamt ein Portfolio ein, das ihre Fachkenntnisse in MI gemäss dem Zürcher Lehrplan 21 aufzeigt und bereits getätigte Umsetzungen im Unterricht dokumentiert. Für die Zusammenstellung des Portfolios ist mit einem zeitlichen Umfang von rund fünf Stunden zu rechnen.

Inhalt und Einreichung des Portfolios

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  1. Beruflicher Werdegang
  2. Testate und Bestätigungen zu Aus- und Weiterbildungen (zu den im beruflichen Werdegang aufgeführten Aus- und Weiterbildungen).
  3. Die Schulleitung bestätigt, dass die Lehrperson an ihrer Primar- oder Sekundarschule unterrichtet und über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom (d.h. in der Regel ein Lehrdiplom für die entsprechende Stufe der Volksschule einer Pädagogischen Hochschule oder einer Vorgängerinstitution) oder ein kantonales Quest-Lehrdiplom verfügt.
  4. Ergebnisse des Selbstevaluationstools «Medien und Informatik»: Auswertung der Selbstevaluation in MI, die am Schluss der Bearbeitung des Fragebogens generiert wird.
  5. Fachkenntnisse und Unterrichtsbeispiele: Erwartet werden Beispiele von vier durchgeführten Unterrichtseinheiten zu einzelnen Kompetenzen und Kompetenzstufen des MI-Lehrplans. Drei Beispiele müssen aus dem Kompetenzbereich Informatik und eines davon zu Algorithmen (MI 2.2) sein. Grundsätzlich müssen die gewählten Kompetenzstufen dem Zyklus entsprechen, für den die Unterrichtsberechtigung angestrebt wird. Die Unterrichtseinheiten müssen für Dritte umfassend nachvollziehbar beschrieben werden und dem aktuellen Stand der Fachdidaktik entsprechen.

Lehrpersonen, die ein Portfolio einreichen wollen, schreiben vorab eine E-Mail an die zuständige Stelle des Volksschulamtes. Diese versendet dann einen Zugangscode zu einer Datenplattform, über die das Verfahren abgewickelt wird. Dort sind auch zusätzliche Informationen und bearbeitbare Vorlagen zu den oben beschriebenen Punkten zu finden.

Der Termin für die Eingabe ist der 31. August 2021. Nach Eingabefrist werden die Lehrpersonen innerhalb von drei Monaten benachrichtigt, ob sie die Unterrichtsberechtigung «sur Dossier» erhalten.

Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

Der Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) wird durch Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung im Fach Haushaltkunde unterrichtet. Eine Aufteilung der Bereiche Wirtschaft, Arbeit und Haushalt auf unterschiedliche (Fach-)Lehrpersonen ist nicht vorgesehen.

Weiterbildungsangebot in WAH

Den Haushaltkunde-Lehrpersonen steht ein kostenloses, freiwilliges Weiterbildungsangebot im Umfang von sechs Tagen zur Verfügung. Dieses ist modular aufgebaut ist und deckt die erweiterte Perspektive des Fachbereichs ab, insbesondere die Bereiche Wirtschaft und Arbeit.

Die Lehrpersonen müssen in der Lage sein, die im Lehrplan stärker gewichteten Bereiche Wirtschaft und Arbeit zu unterrichten. Ob das Vorwissen dazu genügt, kann mit dem Einschätzungsbogen für die Kompetenzen der Lehrpersonen überprüft werden. Der Entscheid, ob eine Weiterbildung besucht werden soll, erfolgt durch die Schulleitung oder die Behörde.

Textiles und Technisches Gestalten

Im Gegensatz zum bisherigen Lehrplan ist im Zürcher Lehrplan 21 der Kompetenzerwerb sowohl im Textilen als auch im Technischen Gestalten verbindlich.
Lehrpersonen, die den Fachbereich als Ganzen unterrichten möchten, benötigen sowohl für Textiles Gestalten (Handarbeit, Werken textil) wie auch für Technisches Gestalten (Werken, nicht textil) eine Unterrichtsberechtigung. Fehlt die Berechtigung für einen der beiden Bereiche, kann diese an der PHZH im Rahmen einer Facherweiterung erworben werden. Details dazu finden sich in der Zusammenstellung der Qualifikationsanforderungen.

Freiwillige Kurse TTG

Die Umsetzung des Lehrplans 21 im Fachbereich TTG erfordert bei vielen Lehrpersonen eine Erweiterung der fachdidaktischen Perspektive. Deshalb werden bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 freiwillige, kostenlose Weiterbildungskurse im Umfang von vier Halbtagen angeboten. Die Kurse stehen allen Lehrpersonen mit einer Qualifikation im Bereich Werken textil oder Werken offen und zeigen, wie die Kompetenzorientierung im Fachbereich TTG umgesetzt werden kann. Hinweis: Die Kurse führen weder im Textilen noch im Technischen Gestalten zu einer zusätzlichen Unterrichtsberechtigung.

Religion, Kulturen, Ethik

Der Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) im Zürcher Lehrplan 21 wird durch Lehrpersonen unterrichtet, die sich bereits früher für das Fach Religion und Kultur qualifiziert haben. Für den neu hinzugekommenen Bereich Ethik bestehen freiwillige Weiterbildungsmöglichkeiten.

Weiterbildungsangebot Ethik

Lehrpersonen, die sich speziell mit dem Bereich «Ethik» auseinandersetzen möchten, stehen während der Lehrplaneinführung pro Schuljahr zwei freiwillige halbtägige Kurse zur Verfügung. Deren Besuch ist kostenlos.

Lehrmittel RKE

Für den Bereich der Ethik steht das Lehrmittel «Schauplatz Ethik» zur Verfügung. Daneben besteht eine Broschüre, welche die Lehrpersonen im Unterricht unterstützt. Die Publikation zeigt das Fachverständnis von Ethik im Verhältnis zu Religion und Kultur, entwickelt die Vorstellung von Ethik in der Schule und weist auf geeignete Unterrichtsmaterialien hin.

Französisch

Während der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 können sich Lehrpersonen im Rahmen von kostenlosen Kursen mit der Kompetenzorientierung im Französischunterricht auseinandersetzen. Zudem stehen Einführungskurse in das Lehrmittel «dis donc!» zur Verfügung. Die Lehrmitteleinführungen und die fachdidaktischen Weiterbildungen sind aufeinander abgestimmt.

Räume, Zeiten, Gesellschaften

Die Lehrpersonen können im Fachbereich Räume, Zeiten Gesellschaften (RZG) weiterhin denjenigen Teil des Lehrplans unterrichten, für den sie die Unterrichtsberechtigung besitzen (Geografie oder Geschichte).

Die Schulgemeinden haben wie bisher Spielraum bei der Stundenplangestaltung. Sie können selbst bestimmen, wie sie die Lektionen im Fachbereich RZG aufteilen. Mit dem Zürcher Lehrplan 21 sind in der 1. und 2. Klasse der Sekundarschule je drei Lektionen RZG vorgesehen, in der 3. Klasse für RZG sowie Natur und Technik gesamthaft vier bis sechs Lektionen.

Weiterbildungsangebot RZG

Die Pädagogische Hochschule Zürich bildet seit 2017 Studierende aus, die den gesamten Fachbereich RZG unterrichten dürfen. Nach der früheren Regelung ausgebildete Lehrpersonen, die gerne ebenfalls den gesamten Fachbereich RZG unterrichten möchten, können sich über eine Facherweiterung für den jeweils fehlenden Teil (Geschichte oder Geografie) qualifizieren.

Kontakt

Volksschulamt, Pädagogisches - Lehrplan 21

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 99

E-Mail

lehrplan21@vsa.zh.ch

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