Stellenschaffung

Wie muss eine Gemeinde vorgehen, wenn sie Schulassistenzen anstellen will? Hier finden Sie Informationen zur Konzeption, zum Aufgabenkatalog und zum Anforderungsprofil von Schulassistenzen.

Konzept

Die Gemeinde beschreibt in einem Konzept, wie sie die Schulassistenzen gewinnbringend einsetzt. Das Konzept enthält die notwenigen Mittel und Ressourcen für den Einsatz der Schulassistenzen und dient der Schulpflege als Entscheidungsgrundlage. Das Konzept enthält ausserdem die nachfolgend beschriebenen Inhalte.

Zielsetzung

Die Gemeinde legt fest, welche Ziele sie mit ihren Schulassistenzen erreichen will. Dazu beantwortet sie die folgenden Fragen:

  • Welche Ziele hat die Schule mit dem Einsatz von Schulassistenzen?
  • Können diese Ziele mit dem Einsatz von Schulassistenzen wirklich erreicht werden?
  • Was ändert sich im Unterricht mit dem Einsatz von Schulassistenzen für die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler?

Dadurch können Erwartungen geklärt und Aufgaben und Rollen festgelegt werden. Die festgelegten Ziele müssen überprüfbar sein.

Aufgabenkatalog

Die Schule listet die Hauptaufgaben und Haupttätigkeiten der Schulassistenzen auf. Da raus wird ein Aufgabenkatalog entwickelt. Die Aufgaben werden den beiden Einsatzbereichen «Unterricht» und «Schule» zugeordnet. Zum Schluss müssen die Einsatzbereiche mit den Zielen der Gemeinde verglichen und geprüft werden.

Empfehlung

Bei der Zusammenstellung von Tätigkeiten für Schulassistenzen hilft die Erfahrung der Lehrpersonen mit anderen Personen und Assistenzen im Klassenzimmer. Wenn eine Gemeinde nicht auf eigene Erfahrungen zurückgreifen kann, lohnt sich der Austausch mit anderen Gemeinden, die bereits Erfahrungen mit Schulassistenzen gesammelt haben.

Anforderungsprofil

Schulassistenzen sind in der Regel nicht pädagogisch ausgebildet. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, sollten sie die folgenden Anforderungen mitbringen oder bereit sein, diese zu erwerben:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • hinreichende Deutschkenntnisse (C1)
  • grundlegende EDV-Kenntnisse
  • Kenntnisse über die Volksschulen im Kanton Zürich
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Geduld und Belastbarkeit
  • gute Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten
  • gute Sozialkompetenzen, respektvoller, freundlicher Umgang
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung und weiteren Personen im Schulfeld
  • Verschwiegenheit und Diskretion
  • Bereitschaft für pädagogische Weiterbildungen

Einsatz

Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungenfest. Die Schulleitung übernimmt die Einsatzplanung. Bedeutende Faktoren für einen gewinnbringenden Einsatz der Schulassistenzen sind:

  • Sorgfältige Absprachen zwischen derSchulleitung, den Lehr- und Fachperson und den Schulassistenzen,
  • klar definierte Aufgaben,
  • Kontinuität in der Zusammenarbeit mit dem Schulteam und den Lernenden.

Schulassistenzen können im Bereich «Unterricht» und im Bereich «Schule» eingesetzt werden. Die Aufgaben der Schulassistenzen können diesen zwei Einsatzbereichen zugeordnet werden.

Auch Zivildienstleistende können im Einsatzbereich «Schule» eingesetzt werden.

Rollenklärung

Es braucht eine gute Rollen- und Aufgabenklärung zwischen der Schulleitung, den Lehrpersonen und den Schulassistenzen. Eine Vereinbarung kann helfen, Missverständnisse und Unsicherheiten zu vermeiden.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

E-Mail

paedagogisches@vsa.zh.ch