Aufgaben und Einsatz

Welche Aufgaben können Schulassistenzen übernehmen? Welche Tätigkeiten sollen sie nicht übernehmen? Hier finden Sie Informationen und Empfehlungen zu den Einsatzbereichen für Schulassistenzen.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Schulassistenz ist die Unterstützung der Lehrpersonen und Fachpersonen.

Die Unterstützung durch Assistenzpersonal ist nur zielführend, wenn die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und Fachpersonen gut organisiert ist.

Einsatzbereich Unterricht

Im Unterricht übernehmen Schulassistenzen vielseitige Aufgaben. Je nach Klassensituation und Stufe, in der die Schulassistenzen eingesetzt werden, ergeben sich andere Schwerpunkte.

Die Schulassistenzen arbeiten im Auftrag der Lehrpersonen und Fachpersonen. Sie übernehmen Aufgaben, die während des Unterrichts anfallen und unterstützen so die Lehrpersonen bei der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.

Die Lehrpersonen bleiben für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Durch die Unterstützung der Schulassistenzen können die Lehrpersonen in verschiedenen Situationen und je nach Bedarf noch besser auf die pädagogischen Bedürfnisse von einzelnen Schülerinnen und Schülern eingehen.

Tätigkeitsbereiche im Unterricht:

  • Lernprozesse begleiten
  • nach Anleitung Lernangebote methodisch-didaktisch gestalten
  • Schülerinnen und Schüler anleiten
  • beobachten, Bericht erstatten
  • bei Klassenanlässen mitwirken
  • Beziehungsgestaltung
  • Betreuung
  • Alltagstätigkeiten begleiten
  • administrative Arbeiten für die Klasse übernehmen
  • Material organisieren

Schulassistenzen ersetzen nicht die Lehr- und Fachlehrpersonen, sie übernehmen keine Verantwortung für die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler. Schulassistenzen nehmen auch keine Beurteilungen vor und übernehmen keine Stellvertretungen (Aufsicht im Notfall ist möglich).

Empfehlung

Die Schulassistenz ist keine ausgebildete Fachperson und kann deshalb im Unterricht nicht in professionell herausfordernden Situationen eingesetzt werden. Sie kann die Lehrperson darin unterstützen, dass die Klasse arbeitsfähig bleibt. In spezifischen Situationen kann die Schulassistenz im Auftrag der Lehrperson auch pädagogisch intervenieren. Zum Beispiel, indem sie mit einer Schülerin oder einem Schüler kurz das Klassenzimmer verlässt und damit eine eskalierende Situation beruhigen kann.

Die Schulassistenz darf nur im begrenzten Rahmen eigenmächtig handeln. Sie erhält ihre konkreten Aufgaben von der Lehrperson. Die Lehrperson nimmt eine Art Führungsrolle ein. Sie darf die Verantwortung für die Klasse nicht an die Schulassistenz delegieren. Auch schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, DaZ-Lehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten oder Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter ihre Aufgaben und ihre Verantwortung für einzelne Schülerinnen und Schüler nicht an Schulassisten-zen übergeben. Die Unterstützung durch Schulassistenzen erfolgt immer im Auftrag der zuständigen Lehrperson oder Fachperson.

Beim Einsatzbereich Unterricht sollte die Schulstufe besonders beachtet werden. Je nach Klassensituation und Stufe entstehen für die Schulassistenzen andere Schwerpunkte. Im Kindergarten kann die Schulassistenz vor allem zu Beginn des Schuljahres verstärkt bei Alltagstätigkeiten unterstützen (Umziehen, Pausenbegleitung, freies Spiel, Weg zum Hort/Mittagstisch usw.). In der der Primarschule und mit steigender Klassenstufe wird die Begleitung von Lernprozessen wichtiger. Auf der Sekundarstufe kann die Schulassistenz Lernzeit ermöglichen (Aufsicht). Ziel ist immer, dass die Lehrpersonen entlastet werden.

Einsatzbereich Schule

Auf Schulebene übernehmen Schulassistenzen organisatorische und administrative Aufgaben. Sie unterstützen die Schule im Auftrag der Schulleitung oder von Personen mit Verantwortungsfunktion.

Schulassistenzen können an Schulanlässen mitwirken, die Pausenaufsicht ergänzen, beim Verwalten des Schulmaterials unterstützen oder in der Betreuung mitarbeiten.

Tätigkeitsbereiche in der Schule:

  • administrative Arbeiten für die Schule übernehmen
  • Material organisieren und kontrollieren
  • bei Schulanlässen mitwirken
  • Aufsicht
  • Mithilfe in schulergänzenden Tagesstrukturen

Kombinationsmöglichkeiten

Wenn Schulassistenzen in beiden Einsatzbereichen Aufgaben übernehmen, kann die Schule ihren Einsatz je nach Bedarf anpassen. Es ist auch möglich, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der schulergänzenden Betreuung zusätzliche Aufgaben als Schulassistenz übernimmt. Dann muss bei der Festlegung der Aufgaben besonders auf arbeitsrechtliche Aspekte geachtet werden (z.B. Übergänge zwischen den Tätigkeiten, Pausen, Länge der Arbeitszeit).

Nicht vorgesehene Einsatzbereiche

Schulassistenzen sind ausschliesslich Hilfspersonen (Helping Hands). Folgende Tätigkeiten gehören explizit nicht zu ihren Aufgaben:

  • Verantwortung für die Förderung von einzelnen Schülerinnen und Schülern
  • Beurteilung von Schülerinnen und Schülern und Lernzielkontrollen
  • Ersatz für Lehrpersonen, für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, für DaZ-Lehrpersonen, für Therapeutinnen und Therapeuten oder für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter
  • Stellvertretung von Lehrpersonen. (Im Notfall können Schulassistenzen die Klasse betreuen, wenn eine Lehrperson unerwartet ausfällt.
  • Ersatz für fehlende Fachpersonen

Schulassistenzen übernehmen nicht die Aufgaben der Schulverwaltung, des Hausdienstes, des Hortpersonals oder von Schulsozialarbeitenden. Sie haben auch nicht dieselben Rollen und Aufgaben wie Seniorinnen und Senioren oder Zivildienstleistende in der Schule.

Empfehlung

Schulassistenzen sind vor allem bei der Integrativen Förderung (IF) kein Ersatz für die Schulische Heilpädagogin oder den Schulischen Heilpädagogen. Sie können jedoch dort unterstützen, wo es keine professionelle Hilfe braucht. Sie können zum Beispiel bei der Arbeitsorganisation helfen, einfache Lehrformen übernehmen und Übungen überwachen.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches

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paedagogisches@vsa.zh.ch