Quellensteuer melden als Lehrpersonen und Schulleitende
Anleitung zur Meldung der Quellensteuerpflicht
Lehrpersonen sowie Schulleitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland müssen das für die Ermittlung der Quellensteuer vorgesehene Formular vor Aufnahme der Tätigkeit ausfüllen und einreichen.
Anleitung
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Bevor Sie starten
Suchen Sie alle fürs Ausfüllen benötigten Unterlagen von Ihnen sowie Ihres Partners oder Ihrer Partnerin heraus:
Vorteile:
- Sozialversicherungsausweise (AHV/IV/EO) oder Krankenversicherungskarte
- Aufenthaltsbewilligung
- Rente oder Ersatzeinkünfte
- Bruttoeinkommen
- Angaben zum Kind oder den Kindern (Geburtsschein / Ausbildungsnachweis)
- Sozialversicherungsausweise (AHV/IV/EO) oder Krankenversicherungskarte
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Speichern Sie das Formular lokal ab und füllen Sie die lokale Version des Formulars aus
Speichern Sie das Formular vor der Bearbeitung lokal ab und schliessen Sie es. Öffnen Sie das lokal gespeicherte Formular und starten Sie mit dem Ausfüllen.
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Drucken Sie das Formular aus
Prüfen Sie den Ausdruck des Formulars: Erscheinen auf dem gedruckten Formular alle ausgefüllten Felder?
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Stellen Sie die Beilagen zusammen
Machen Sie eine Kopie von allen einzureichenden Dokumenten, die gemäss Formular verlangt werden.
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Unterschreiben Sie das Formular
Unterschreiben Sie das Formular für ausländische Arbeitnehmende und Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland.
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Senden Sie die Unterlagen ein
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen Beilagen an die zuständige Stelle. Das Formular wird für die korrekte Bestimmung Ihres Steuertarifes benötigt.
Kontakt
Volksschulamt – Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn
Sekretariat
Telefonzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr
Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr