Quellensteuer melden als Lehrpersonen und Schulleitende

Anleitung zur Meldung der Quellensteuerpflicht

Lehrpersonen sowie Schulleitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland müssen das für die Ermittlung der Quellensteuer vorgesehene Formular vor Aufnahme der Tätigkeit ausfüllen und einreichen.

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Suchen Sie alle fürs Ausfüllen benötigten Unterlagen von Ihnen sowie Ihres Partners oder Ihrer Partnerin heraus:

    Vorteile:

    • Sozialversicherungsausweise (AHV/IV/EO) oder Krankenversicherungskarte
    • Aufenthaltsbewilligung
    • Rente oder Ersatzeinkünfte
    • Bruttoeinkommen
    • Angaben zum Kind oder den Kindern (Geburtsschein / Ausbildungsnachweis)
  2. Speichern Sie das Formular lokal ab und füllen Sie die lokale Version des Formulars aus

    Speichern Sie das Formular vor der Bearbeitung lokal ab und schliessen Sie es. Öffnen Sie das lokal gespeicherte Formular und starten Sie mit dem Ausfüllen.

  3. Drucken Sie das Formular aus

    Prüfen Sie den Ausdruck des Formulars: Erscheinen auf dem gedruckten Formular alle ausgefüllten Felder?

  4. Stellen Sie die Beilagen zusammen

    Machen Sie eine Kopie von allen einzureichenden Dokumenten, die gemäss Formular verlangt werden.

  5. Unterschreiben Sie das Formular

    Unterschreiben Sie das Formular für ausländische Arbeitnehmende und Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland.

  6. Senden Sie die Unterlagen ein

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen Beilagen an die zuständige Stelle. Das Formular wird für die korrekte Bestimmung Ihres Steuertarifes benötigt.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 72

Sekretariat

Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

lohn@vsa.zh.ch