Evaluation der neuen Übertrittsverfahren in die Maturitätsschulen

Seit 2022 gelten im Kanton Zürich neue Rechtsgrundlagen für den Übertritt in die Maturitätsschulen. Die unterschiedlichen Übertrittsverfahren der Gymnasien, der nicht-gymnasialen Mittelschulen und der Berufsmaturitätsschulen wurden zusammengeführt und harmonisiert. Die Evaluation untersucht, wie sich diese Neuerungen auswirken.

Übersicht

Im Kanton Zürich ist der Übertritt in eine Maturitätsschule zu verschiedenen Zeitpunkten der Bildungslaufbahn möglich: nach der 6. Primarklasse, nach der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule sowie während oder nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung. Die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) regelt als standardisiertes Übertrittsverfahren den Zugang zu den Maturitätsschulen.

Mit der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen (VAM) sowie dem angepassten Aufnahmereglement für das Langgymnasium (AufnahmeR LG) wurden die Übertrittsverfahren im Kanton Zürich zusammengeführt und zentrale Aspekte harmonisiert. Seit dem Schuljahr 2022/23 gelten für den Übertritt in Langgymnasium, Kurzgymnasium, Handelsmittelschule, Fachmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule weitgehend einheitliche Bedingungen und Verfahren. Schulische Vorleistungen werden seither mehrheitlich berücksichtigt, und die Bestehensnormen sowie Bewertungsskalen der ZAP wurden neu festgelegt.

Um die Auswirkungen der neuen Übertrittsverfahren zu untersuchen, beauftragte die Bildungsdirektion Kanton Zürich das Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich mit einer Evaluation. Im Fokus standen die Auswirkungen der Zusammenführung und Vereinheitlichung der Übertrittsverfahren sowie das Erleben der ZAP aus Sicht der Betroffenen.

Die Resultate zeigen ein insgesamt positives Bild: Die schulische Vorleistungsnote erweist sich als sinnvoller Bestandteil des Verfahrens, da sie Aspekte der Schülerfähigkeiten erfasst, die durch die Prüfungsnote allein nicht abgebildet werden. Die Befragung der Schülerinnen und Schüler zeigt, dass Vorbereitungskurse eine wichtige Rolle spielen und dass öffentliche Angebote in der Schule regelmässiger genutzt werden als private. Die Unterstützung durch die Eltern wird als sehr gut wahrgenommen, während die Unterstützung durch die Schulen dagegen unterschiedlich eingeschätzt wird. Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Abdeckung des Prüfungsstoffs durch den Schulunterricht als eher unzureichend ein.

Der zusammenfassende Bericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Evaluation und ordnet sie aus Sicht der Bildungsdirektion ein. Die detaillierten Ergebnisse finden sich im Schlussbericht der Universität Zürich.

Evaluation der neuen Übertrittsverfahren in die Maturitätsschulen

Evaluation der neuen Übertrittsverfahren in die Maturitätsschulen
Evaluation der neuen Übertrittsverfahren in die Maturitätsschulen
Herausgeber/in
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Bildungsplanung
Publikationsdatum
Juli 2026

Methodische Details

Datengrundlage

Berechnet durch Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich, Bildungsplanung Kanton Zürich und Universität Zürich

Verwendete Daten:

Zudem wurde eine standardisierte Online-Befragung von 3'601 Jugendlichen durchgeführt, die 2024 ihre Aufnahmeprüfung an einer Maturitätsschule abgelegt haben.

Methodik

Die Evaluation kombiniert die Auswertung der bildungsstatistischen Daten mit den Ergebnissen der Online-Befragung der Schülerinnen und Schüler. Anhand der Prüfungsnoten und Erfolgsquoten wird untersucht, ob sich diese seit Inkrafttreten der neuen Übertrittsverfahren wesentlich verändert haben. Die Probezeitstatistik zeigt, ob die ZAP eine verlässliche Beurteilung der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht. Die Online-Befragung erfasst, wie die Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren erleben, etwa hinsichtlich Vorbereitung und Prüfungserlebnis.

Impressum

Publiziert im Juli 2026.

Herausgeberin

Bildungsdirektion Kanton Zürich, Bildungsplanung

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Bildungsplanung

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