Entwicklung der Sonderschulung
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung während der obligatorischen Schulzeit dauerhaft einen besonderen Bildungsbedarf aufweisen, haben Anspruch auf Sonderschulung. Diese kann entweder integriert in der Regelschule oder separiert in einer spezialisierten Sonderschule erfolgen.
Sonderschulung als Massnahme für eine Minderheit
Jedes Kind hat das Recht, einen Unterricht zu erhalten, der seinem Alter und seinen Fähigkeiten entspricht. Die Volksschule fördert alle Kinder und Jugendlichen ihren Möglichkeiten und ihrem Bedarf entsprechend. Die Sonderschulung ist eine von verschiedenen Massnahmen. Sie kann integrativ in der Regelschule oder separiert in einer Sonderschule erfolgen. Nur eine kleine Minderheit der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen besuchen eine Sonderschule.
Es werden nur Schülerinnen und Schüler aus Regelschulen, Mittelschulen und aus Privatschulen berücksichtigt, die die Schulpflicht noch nicht abgeschlossen haben (bis zum 11. Schuljahr gemäss HarmoS). Ultima Ratio wird als Sonderschulung betrachtet.
Ein vielfältiges Angebot
Der Bedarf an Unterstützung ist abhängig von den jeweiligen Beeinträchtigungen eines Schülers oder einer Schülerin. Diese sind sehr unterschiedlich. Das Angebot der Sonderschulung ist entsprechend differenziert:
Der Grossteil der betroffenen Schülerinnen und Schüler wird mit gezielten fachlichen Unterstützungsmassnahmen integriert in der Regelschule unterrichtet. Falls die Förderung mit einer integrativen Schulungsform nicht ausreichend ist, erfolgt der Unterricht separiert in einer Sonderschule. Dieser findet in Einrichtungen wie Sonderschulen oder Sonderschulen mit Heimpflegeangebot statt.
Kann dem Sonderschulbedarf einer Schülerin oder eines Schülers nachweislich weder integrativ noch in einer Sonderschule begegnet werden oder bei fehlenden Plätzen können Kinder in Ausnahmefällen auch an Privatschulen ohne Sonderschulbewilligung unterrichtet werden (Ultima-Ratio-Lösung).
Abhängig vom Förderbedarf der Kinder werden drei Typen von Sonderschulen unterschieden:
- Typ A: Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache.
- Typ B: Für Kinder und Jugendliche mit Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeein-trächtigungen ohne kognitive Beeinträchtigung (Sonderschultyp B1) und mit kognitiver Beeinträchtigung (Sonderschultyp B2).
- Typ C: Für Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Folgende Abbildung zeigt, wie die Lernenden in Sonderschulen anteilmässig auf die verschiedenen Angebote verteilt sind und wie sich dies seit dem Schuljahr 2010/11 entwickelt hat.
Entwicklung des Anteils an Sonderschulung
Der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit einer Sonderschulung ist in den letzten Jahren gewachsen. Während der Anteil der separierten Sonderschulung über die Jahre hinweg stabil geblieben ist, nimmt vor allem die integrierte Sonderschulung in der Regelschule deutlich zu.
Da die Ultima-ratio-Lösungen erst seit dem Schuljahr 2023/24 statistisch erfasst werden, lässt sich hier noch kein langfristiger Trend ablesen. Praktiziert wurden diese Lösungen jedoch auch schon vor diesem Zeitpunkt.
Die Kategorie «Separierte Sonderschule» umfasst alle separierten Sonderschüler/innen an einer öffentlich anerkannten Sonderschule im Kanton Zürich.
Methodische Details
Datengrundlage
Berechnet durch Bildungsdirektion Bildungsplanung Kanton Zürich
Verwendete Daten:
Methodik
Die Sonderschulquote berücksichtigt im Nenner sämtliche schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler an einer Schule im Kanton Zürich und mit Wohnsitz im Kanton Zürich, inklusiv Sonderschülerinnen und -schüler in der Sonderschulung 15plus. Es werden nur Schülerinnen und Schüler aus Regelschulen,aus Mittelschulen und aus Privatschulen berücksichtigt, die die Schulpflicht noch nicht abgeschlossen haben (bis zum 11. Schuljahr gemäss HarmoS).
Die Daten werden per Stichtag 15. September erhoben und geben jeweils den Bestand an diesem Tag wieder.
Impressum
Periodizität, nächste Aktualisierung
Die Zahlen werden jährlich im Spätsommer aktualisiert.
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Bildungsplanung