FAQ zum Monitoring «Familienergänzende Betreuung im Frühbereich im Kanton Zürich»
Die Bildungsdirektion erhebt alle vier Jahre Daten zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich. Im Rahmen der dritten Erhebung werden von Januar bis März 2026 die Gemeindeverwaltungen befragt. Der Inhalt dieser Seite richtet sich an Personen, die den Fragebogen über die «Familienergänzenden Betreuung im Frühbereich» für die Gemeindeverwaltungen ausfüllen. Dieses FAQ unterstützt Sie beim Beantworten der Fragen.
FAQ zur Befragung der Gemeindeverwaltungen 2026
Ansprechpersonen
- Bei technischen Problemen: Infoline INFRAS, infoline@infras.ch, Tel: +41 44 205 95 95
- Bei inhaltlichen Fragen: Olivia Blöchliger, Kanton Zürich, olivia.bloechliger@bi.zh.ch, Tel: +41 43 259 53 95
Online-Veranstaltung (Webinar) zur Befragung
Am 27. Januar 2026 und 2. Februar 2026, jeweils von 9.00 bis 10.00 Uhr, bietet die Bildungsdirektion eine Online-Veranstaltung an. In dieser können Sie Fragen zum Monitoring und zur Befragung stellen sowie zusätzliche Informationen zum Monitoring erhalten.
Bitte melden Sie sich an unter: olivia.bloechliger@bi.zh.ch
Inhaltliche Hinweise zum Fragebogen
Fragen zum Angebot
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kindertagesstätten (Kitas) bieten eine professionelle Betreuung für Kinder im Vorschulalter an. Bewilligungspflichtig sind Kitas, welche mehr als 5 Kinder betreuen und wöchentlich mindestens 25 Stunden geöffnet haben. Die Gemeinden sind für die Bewilligung und Aufsicht dieser Kitas zuständig. Kitas nehmen in der Regel Kinder ab dem Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kindergarten oder die Primarschule auf. In einigen Einrichtungen liegt das Mindestalter der Kinder bei zwei Jahren. Die Einrichtungen bieten eine professionelle Betreuung mit Verpflegung während festgelegter Öffnungszeiten an und sehen in der Regel verbindliche Anmeldungen vor.
Private Horte (auch Tagesstrukturen) sind unterrichtsergänzende Betreuungsangebote mit privater Trägerschaft. Bewilligungspflichtig sind private Horte, welche zusätzlich zu den Blockzeiten während mindestens 25 Stunden eine Betreuung anbieten und mindestens sieben Plätze zur Verfügung stellen. Die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht liegt bei den Gemeinden. Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Schulalter.
Eine Tagesfamilie betreut einzelne oder mehrere Kinder bei sich zu Hause. Bewilligungspflichtig sind Tagesfamilien, wenn sie ein Kind während mindestens 25 Stunden die Woche betreuen. Das Monitoring erfasst alle Tagesfamilien unabhängig davon, ob diese meldepflichtig sind oder nicht. Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Vorschul- und Schulalter. Die Wochentage und Betreuungszeiten werden individuell mit der Tagesfamilie festgelegt.
Fragen zur Aufsicht über die Betreuungsangebote
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, die Fragen rund um Bewilligung und Aufsicht zu beantworten.
- Holen Sie bei der externen Stelle die entsprechenden Angaben ein und tragen Sie diese im Fragebogen ein. Sie können den Fragebogen jederzeit pausieren. Denken Sie dabei daran, Ihre Angaben zu speichern.
- Sie können den persönlichen Link zur Befragung an die externe Stelle weiterleiten. Die externe Stelle kann dann diese Fragen für die Gemeinde ausfüllen. Die Befragung wird an der Stelle geöffnet, an welcher Sie unterbrochen haben. Beachten Sie dabei, dass Sie nicht gleichzeitig an der Umfrage arbeiten können.
Fragen zu finanziellen Beiträgen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In der funktionalen Gliederung HRM 2 sind unter den Funktionen 5450 «Leistungen an Familien» und 5451 «Kinderkrippen und Kinderhorte» zahlreiche Leistungen enthalten, die für das Monitoring der familienergänzenden Betreuung im Frühbereich nicht relevant sind. Die Funktion 2180 «Tagesbetreuung» umfasst zudem Betreuungsangebote im schulischen Bereich. Leistungen wie beispielsweise Eheberatung oder Beiträge an Betreuungskosten für Kinder im Schulalter werden im Monitoring für den Frühbereich nicht berücksichtigt.
(Funktionale Gliederung HRM 2 5450 «Leistungen an Familien», 2180 «Tagesbetreuung»)
Subjektfinanzierung ist das Finanzierungsmodell in der familienergänzenden Kinderbetreuung, bei dem die Erziehungsberechtigten finanziell unterstützt werden.
Die Gemeinde gewährt den Eltern einkommensabhängige Beiträge in Form von Betreuungsgutscheinen, Vergünstigungen oder Rückerstattungen, mit denen sie einen Platz in einer bewilligten Kita, bei einer Tagesfamilie oder in einem privaten Hort mitfinanzieren können. Die Höhe des Beitrags richtet sich in der Regel nach Einkommen, Vermögen und Familiengrösse.
Beiträge der Subjektfinanzierung sind in der Funktionalen Gliederung HRM 2 typischerweise unter 5450 «Leistungen an Familien» enthalten.
(Funktionale Gliederung HRM 2 «5451 Kinderkrippen und Kinderhorte», 2180 «Tagesbetreuung»)
Die Objektfinanzierung ist das Finanzierungsmodell in der familienergänzenden Kinderbetreuung, bei dem die Betreuungseinrichtungen (Kitas, private Horte, Tagesfamilien) finanzielle Unterstützung erhalten. Unter die Objektfinanzierung fallen Pauschalbeiträge, Defizitdeckung und -garantien, Personalkosten und Naturalleistungen der Gemeinden.
Die Gemeinde subventioniert direkt die Kita, die Tagesfamilie/Tagesfamilienorganisation oder den privaten Hort, um einen Teil der Betreuungskosten zu decken. Die Einrichtung kann dadurch reduzierte Elternbeiträge anbieten, meist nach einem Tarifreglement. Die Höhe der Subvention hängt in der Regel vom Einkommen, der Haushaltsgrösse und weiteren Faktoren ab.
Beiträge der Objektfinanzierung sind in der Funktionalen Gliederung HRM 2 typischerweise unter 5451 «Kinderkrippen und Kinderhorte» enthalten.
Hypothetische Subventionen bedeuten, dass eine Gemeinde Infrastruktur (Räumlichkeiten, Gebäude, etc.) kostenlos zur Verfügung stellen. Dabei gilt es den hypothetischen Mietertrag, d.h. den Ertrag, der mit einer regulären Vermietung hätte erzielt werden können, als Subvention zu berücksichtigen.
Der Normkostensatz gibt an, wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Betreuungsplatz in einer Kita sind. Er wird für die Berechnung der Elternbeiträge oder für die Finanzierung durch die Gemeinde zugrunde gelegt. Der Normkostensatz berücksichtigt alle üblichen Kosten der Betreuung wie Personal, Infrastruktur und Material.
Fragen zu den Kindertagesstätten
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Quali-Kita Label zeichnet Kitas aus, die in sämtlichen geprüften Qualitätsdimensionen, pädagogisch und betrieblich, gut abschneiden. Um das Quali-Kita Label zu erlangen, muss sich eine Kita zertifizieren lassen. Das Label besagt, dass die Kita die hohe Qualitätsstandards erfüllt.
Die bewilligten Plätze sind diejenige Anzahl an Plätzen, welche in der von der Gemeinde ausgestellten Bewilligung genehmigt wurden.
Technische Hinweise zum Fragebogen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Einladungsmail enthält einen Fragebogen als PDF, welchen Sie vor dem Ausfüllen durchgehen können.
Die Befragung der Gemeindeverwaltungen ist abhängig vom Betreuungsangebot (Kita, Tagesfamilien, private Horte) in der Gemeinde. Je nach Angebot dauert das Ausfüllen zwischen 20 und 60 Minuten. Einige Angaben, wie etwa zur Aufsicht und Finanzierung, erfordern möglicherweise etwas Vorbereitung. Wir empfehlen diese Informationen vorab zusammenzutragen.
Sie können beliebig vor- und zurückblättern, wenn Sie die Angaben auf der aktuellen Seite gespeichert haben. Einmal gespeichert bleiben ihre Antworten erhalten.
Sie haben die folgenden Möglichkeiten:
- Holen Sie bei der externen Stelle die entsprechenden Angaben ein und tragen Sie diese im Fragebogen ein. Sie können den Fragebogen jederzeit pausieren. Denken Sie dabei daran, Ihre Angaben zu speichern.
- Sie können den persönlichen Link zur Befragung an die externe Stelle weiterleiten. Die externe Stelle kann dann diese Fragen für die Gemeinde ausfüllen. Die Befragung wird an der Stelle geöffnet, an welcher Sie unterbrochen haben. Beachten Sie dabei, dass Sie nicht gleichzeitig an der Umfrage arbeiten können.
Schicken Sie die Antworten erst ab (Klick auf die Schaltfläche «Antworten abschicken» am Schluss der Befragung), wenn alle Fragen beantwortet sind. Nach dem Abschicken der Antworten können Sie keine Änderungen mehr vornehmen.
Alle Daten werden auf gesicherten Servern in der
Schweiz gespeichert.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsplanung