Akteneinsicht

Die Informationsbestände in den Organisationseinheiten der Baudirektion sind in entsprechenden Verzeichnissen aufgelistet.

Verzeichnis der Informationsbestände

Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz IDG. Das Gesetz beruht auf Bestimmungen der Kantonsverfassung. Es legt die Grundsätze fest, wie die öffentlichen Organe mit Informationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Das öffentliche Organ macht ein Verzeichnis seiner Informationsbestände und deren Zwecke öffentlich zugänglich.

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