Sicherheitsassistenz Grenzkontrolle

Eine Sicherheitsassistentin der Grenzkontrolle stempelt einen Pass.

Unsere Sicherheitsassistenten der Grenzkontrolle bilden einen wichtigen Bestandteil unserer Polizeiarbeit am Flughafen Zürich. Ihre Hauptaufgabe ist die Kontrolle von Reisenden und deren Dokumenten sowohl bei der Einreise in die Schweiz als auch bei der Ausreise in den Schengenraum.

Porträt

Unsere Sicherheitsassistenten oder Sicherheitsassistentinnen an der Grenzkontrolle des Flughafens Zürich arbeiten in einem dynamischen und abwechslungsreichen Umfeld. Sie stehen täglich in direktem Kontakt mit internationalen Reisenden und fungieren als erste Anlaufstelle bei der Überprüfung von Personen, die in die Schweiz oder in den Schengenraum einreisen oder diesen verlassen möchten.

Ihre Hauptaufgabe liegt darin die Identität und Dokumente der Reisenden auf ihre Echtheit und Gültigkeit zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Weiter erfragen Sie auch den Zweck der Reise und wenden Ihre geschulte Aufmerksamkeit auf mögliche Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten an. Die Entscheidungsfindung über die Einreiseberechtigung oder die Anordnung einer weiterführenden Überprüfung gehört zu Ihrem Verantwortungsbereich.

Diese Tätigkeit erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse im Bereich der Sicherheitsvorschriften und Grenzkontrollen, sondern auch soziale Kompetenz und Kommunikationsstärke, um auch in herausfordernden Situationen souverän zu handeln.

Video-Standbild zum Film «Die Grenzkontrolle»

Anforderungen

Die Arbeit bei der Grenzkontrolle erfordert ein hohes Mass an Selbstbewusstsein, rasche Auffassung und gute Menschenkenntnisse.

Das erwarten wir

Wir verlangen von Ihnen psychische und – obwohl es sich um eine sitzende Tätigkeit handelt – auch physische Belastbarkeit. Sie sollten während längerer Zeit konzentriert arbeiten können, über Computeranwendungskenntnisse verfügen und sich gut auf Englisch verständigen können.

Formale Anforderungen

  • Nationalität: Schweizer Bürgerrecht
  • Berufsbildung: abgeschlossene Berufsausbildung (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Matura oder gleichwertige Ausbildung)
  • Bereitschaft für Früh- und Spätschichten sowie Wochenenddienste
  • Einwandfreier Leumund, hohe Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Verschwiegenheit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gute IT-Anwenderkenntnisse (MS-Office, Tastaturschreiben)
  • Einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, gute mündliche Englischkenntnisse
  • Weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
  • Führerausweis Kat. B

Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwölf Wochen und findet im Vollzeitunterricht statt. Sie enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil und Sie erhalten während dieser Zeit den vollen Lohn.

Zuerst kommt die Theorie: Während sieben bis acht Wochen unterrichten wir Sie in Fächern wie Einreisevorschriften, Ausweispapiere, Recht, Organisation oder Ortskenntnisse. Zum Abschluss legen Sie eine Prüfung ab; wenn Sie diese bestehen, folgt der praktische Teil.

Die praktische Ausbildung dauert vier bis fünf Wochen; während dieser Zeit werden Sie von Instruktorinnen und Instruktoren in der täglichen Arbeit begleitet und können Ihre Theorie in die Praxis umsetzen.

Lohn

Die Brutto-Monatslöhne werden aufgrund des Eintrittsalters festgelegt und liegen zwischen CHF 6'172 und CHF 7'144.

Zusätzlich erhalten Sie eine Dienstzulage für Nacht-, Samstags- und Sonntagsdienst. Diese beträgt CHF 6.40 pro Stunde.

Bewerbung

Zurzeit finden keine Rekrutierungen statt.

Wir danken für Ihr Interesse. Leider haben wir im Moment keine offenen Stellen bei der Sicherheitsassistenz Grenzkontrolle. Am besten schauen Sie periodisch auf dieser Seite vorbei.

Auswahlverfahren

Wenn Sie sich für eine Stelle als Sicherheitsassistenz Grenzkontrolle bewerben, erwartet Sie ein mehrstufiges Auswahlverfahren und eine gründliche Prüfung.

Wenn Sie unsere formalen Anforderungen erfüllen, werden Sie von uns zu einer Eingangsprüfung eingeladen. Zudem nehmen wir Sie bei einem Assessment unter die Lupe und stellen Sie auch psychologisch und medizinisch auf die Probe.

Nach bestandenem Auswahlverfahren erhalten Sie einen befristeten Anstellungsvertrag für die Zeit der Grundausbildung, welcher nach erfolgreichem Anschluss in eine unbefristete Anstellung übergeht.

Informationsveranstaltungen

Zurzeit sind keine Informationsveranstaltungen geplant.

Ihre Ansprechpersonen

Carmen Saringer


+41 58 648 47 64

Portrait Carmen Saringer

Alessia Grù


+41 58 648 87 42

Porträt Alessia Grù

Viktor Neidhart


+41 58 648 73 39

Portrait Viktor Neidhart

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Kantonspolizei Zürich – Personalgewinnung

Adresse

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Telefon

+41 58 648 12 40

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag

07.30 bis 12 Uhr und 

13 bis 16.30 Uhr

E-Mail

personalgewinnung@kapo.zh.ch

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Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung

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