Assistierende Sicherheitskontrolle Flughafenpolizei
Die assistierenden Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei steuern den Passagierfluss und bereiten als Laderin oder als Lader die Passagiere auf die bevorstehende Sicherheitskontrolle vor.
Inhaltsverzeichnis
Anstellung
Bei der Stelle von assistierenden Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei handelt es sich um eine befristete Anstellung ab Mai 2023 bis maximal 31. Oktober 2023, bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 30 bis maximal 80 Prozent.
Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine Anstellung als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter der Flughafenpolizei-Kontrollabteilung.
Innerhalb der befristeten Anstellung erfolgen die Einsätze in gegenseitiger Absprache zwischen der Flughafenpolizei-Kontrollabteilung und den assistierenden Mitarbeitenden und werden grundsätzlich zwischen Donnerstag und Montag geleistet, inklusive Wochenend- und Feiertagseinsätzen. Die Einsätze erfolgen in Früh- und Spätschichten mit unterschiedlichen Start- und Endzeiten. Die früheste Schicht beginnt um 04.20 Uhr. Die späteste Schicht endet um 24.00 Uhr. Im Schnitt dauert eine Schicht zwischen sieben und zehn Stunden und wird in Zivilkleidung absolviert.
Die Probezeit beträgt 1 Monat.
Anforderungen
- Schweizer Bürgerrecht
- Interesse am internationalen Umfeld des Flughafens Zürich
- Freude am Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
- Gute Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse von Vorteil
- Bereitschaft für Schichtdienst und Wochenendeinsätze (Zeitspanne: 04.20–24.00 Uhr)
- Gute physische Belastbarkeit (anheben und bewegen von Lasten)
- Einwandfreier Leumund
Ausbildung
In einer dreitägigen Ausbildung erfolgt eine seriöse Einarbeitung in die bevorstehende Aufgabe.
Für die Ausbildungstage stehen Ihnen folgende Startdaten zur Auswahl:
- Kurs 1: 2. bis 4. Mai 2023
- Kurs 2: 22. bis 24. Mai 2023
Die Ausbildung findet am Flughafen Zürich statt und wird zum entsprechenden Stundenlohn entlöhnt.
Löhne
Bruttolohn pro Stunde
(inklusive 13. Monatslohn sowie Anteil für Ferien und Feiertage)
bis 49 Jahre: CHF 28.28 (5 Wochen Ferien)
ab 50 Jahren: CHF 28.53 (5 Wochen Ferien)
ab 60 Jahren: CHF 29.19 (6 Wochen Ferien)
Vergütung für Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienst
bis 49 Jahre: CHF 6.40 pro Stunde
ab 50 Jahren: CHF 6.45 pro Stunde
ab 60 Jahren: CHF 6.60 pro Stunde
Die Lohnzahlung für die geleisteten Stunden erfolgt jeweils am 25. des Folgemonats.
Bewerbung
Wir danken für Ihr Interesse. Bei Fragen zur Arbeit als assistierende Mitarbeitende der Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
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Mit diesem Link können Sie sich gleich online bewerben.
Für Ihre Online-Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Motivations-/Bewerbungsschreiben
- Arbeitszeugnisse
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Personalgewinnung
Postfach
8010 Zürich
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung