Assistierende Sicherheitskontrolle Flughafenpolizei

Die assistierenden Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei steuern den Passagierfluss und bereiten als Laderin oder als Lader die Passagiere auf die bevorstehende Sicherheitskontrolle vor.

Anstellung

Bei der Stelle von assistierenden Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei handelt es sich um eine befristete Anstellung ab Ende Februar 2024 bis maximal 31. Dezember 2024 im Stundenlohn bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 30 bis maximal 80 Prozent.

Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine Anstellung als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter der Flughafenpolizei-Kontrollabteilung.

Innerhalb der befristeten Anstellung erfolgen die Einsätze in gegenseitiger Absprache zwischen der Flughafenpolizei-Kontrollabteilung und den assistierenden Mitarbeitenden und werden grundsätzlich zwischen Donnerstag und Montag geleistet, inklusive Wochenend- und Feiertagseinsätzen. Die Einsätze erfolgen in Früh- und Spätschichten mit unterschiedlichen Start- und Endzeiten. Die früheste Schicht beginnt um 04.20 Uhr. Die späteste Schicht endet um 24.00 Uhr. Im Schnitt dauert eine Schicht zwischen sieben und zehn Stunden und wird in Zivilkleidung absolviert.

Die Probezeit beträgt 1 Monat.

Anforderungen

  • Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C
  • Interesse am internationalen Umfeld des Flughafens Zürich
  • Freude am Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
  • Gute Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse von Vorteil
  • Bereitschaft für Schichtdienst und Wochenendeinsätze (Zeitspanne: 04.20–24.00 Uhr)
  • Gute physische Belastbarkeit (anheben und bewegen von Lasten)
  • Einwandfreier Leumund

Ausbildung

In einer zweitägigen Ausbildung erfolgt eine seriöse Einarbeitung in die bevorstehende Aufgabe. 

Löhne

Bruttolohn pro Stunde

(inklusive 13. Monatslohn sowie Anteil für Ferien und Feiertage)

bis 49 Jahre: CHF 28.28 (5 Wochen Ferien)
ab 50 Jahren: CHF 28.53 (5 Wochen Ferien)
ab 60 Jahren: CHF 29.19 (6 Wochen Ferien)

Vergütung für Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienst

bis 49 Jahre: CHF 6.40 pro Stunde
ab 50 Jahren: CHF 6.45 pro Stunde
ab 60 Jahren: CHF 6.60 pro Stunde


Die Lohnzahlung für die geleisteten Stunden erfolgt jeweils am 25. des Folgemonats.

Bewerbung

Zurzeit finden keine Rekrutierungen statt.

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