Eintragungsbelege Handelsregister vorprüfen lassen

Wann macht eine Vorprüfung Sinn

Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (freiwilligen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:

  • Statuten
  • Öffentliche Urkunden
  • Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge
  • Bilanzen oder Inventarlisten
  • Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
  • Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte

Anleitung

  1. Vorprüfungsverfahren

    Die Vorprüfungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 500 (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.

    Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Gebühr beträgt CHF 350 pro Stunde (inkl. MwSt). Im Vorprüfungs-Bestellformular können Sie unter der Rubrik «Art der Vorprüfung» angeben, ob Sie eine normale Vorprüfung oder eine Task-Force-Vorprüfung wünschen.

    Reichen Sie Ihr Vorprüfungsbegehren über das folgende Online-Formular ein.

  2. Online-Formular ausfüllen

    Kontaktperson
    Anrede

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    Rechnungsadresse
    Ist die Rechnungsadresse gleich Ihrer angegebenen Kontaktadresse?

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    Falls Sie die die Rechnung per E-Mail erhalten möchten.

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Vorprüfung
    Art der Vorprüfung

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    Vorprüfungsunterlagen

    Vorzuprüfende Belege sind uns im PDF-Format einzureichen.

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Kontakt

Handelsregisteramt

Adresse

Schöntalstrasse 5
Postfach
8022 Zürich
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Öffnungszeiten

Schalter: 8–16.30 Uhr

Telefon: 8–11.30 Uhr | 13–16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 74 00

Telefon

Öffnungszeiten Jahresende

Das Handelsregisteramt ist vom 22. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.

E-Mail

kanzlei.hra@ji.zh.ch

Eintragungen bis Ende 2025

Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 1. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2025 erfolgen kann. Nach dem 1. Dezember eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.