Eintragungsbelege Handelsregister vorprüfen lassen
Wann macht eine Vorprüfung Sinn
Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (freiwilligen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:
- Statuten
- Öffentliche Urkunden
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge
- Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Anleitung
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Vorprüfungsverfahren
Die Vorprüfungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 500 (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.
Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Gebühr beträgt CHF 350 pro Stunde (inkl. MwSt). Im Vorprüfungs-Bestellformular können Sie unter der Rubrik «Art der Vorprüfung» angeben, ob Sie eine normale Vorprüfung oder eine Task-Force-Vorprüfung wünschen.
Reichen Sie Ihr Vorprüfungsbegehren über das folgende Online-Formular ein.
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Online-Formular ausfüllen
Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten:
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon
Parkplätze:
Wegen Bauarbeiten können die Parkplätze vom 19. August bis Ende September 2024 nicht gewährleistet werden.