Eintragungsbelege Handelsregister vorprüfen lassen
Wann macht eine Vorprüfung Sinn
Gerne prüfen wir Entwürfe von Eintragungsbelegen. Eine Vorprüfung hilft, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und Verzögerungen im Eintragungsverfahren zu vermeiden.
Beispiele für Eintragungsbelege:
- Statuten
- Öffentliche Urkunden
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge
- Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Die Vorprüfung ist freiwillig und kostenpflichtig.
Anleitung
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Vorprüfungsverfahren
Die Vorprüfungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 500 (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.
Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Gebühr beträgt CHF 350 pro Stunde (inkl. MwSt). Im Vorprüfungs-Bestellformular können Sie unter der Rubrik «Art der Vorprüfung» angeben, ob Sie eine normale Vorprüfung oder eine Task-Force-Vorprüfung wünschen.
Reichen Sie Ihr Vorprüfungsbegehren über das folgende Online-Formular ein.
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Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten
Schalter: 8–16.30 Uhr
Telefon: 8–11.30 Uhr | 13–16.30 Uhr
Telefon
Bearbeitungszeit
Im Dezember und Januar erhalten wir viele Eintragungsgeschäfte. Deshalb können wir die Bearbeitungszeit von 7 bis 10 Tagen nicht immer einhalten. Wir setzen alles daran, die Eintragungen so schnell wie möglich vorzunehmen.