Eintragungsbelege Handelsregister vorprüfen lassen
Wann macht eine Vorprüfung Sinn
Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (fakultativen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:
- Statuten
- Öffentliche Urkunden
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge
- Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
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Vorprüfungsverfahren
Die Vorprüfungsgebühren werden mit separater Rechnung erhoben. Sie bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in der Regel etwa zwischen CHF 200.– und CHF 500.– (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.
Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Gebühr beträgt CHF 350.– pro Stunde (inkl. MwSt). Im Vorprüfungs-Bestellformular können Sie unter der Rubrik «Art der Vorprüfung» angeben, ob eine normale oder eine Task-Force-Vorprüfung erfolgen soll.
Reichen Sie Ihr Vorprüfungsbegehren über das folgende Online-Formular ein.
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8022 Zürich
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Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 UhrSchalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
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