Submissionsbestätigung beantragen
Anleitung
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Voraussetzungen für eine Submissionsbestätigung
Der Antrag richtet sich an die Anbieterinnen und Anbieter im Submissionsverfahren im Kanton Zürich. Bei Arbeits- oder Bietergemeinschaften ist für jedes beteiligte Unternehmen ein separates Formular auszufüllen.
Eine Submissionsbestätigung kann ausgestellt werden, wenn Ihr Unternehmen keine nachzuweisenden Verstösse in den letzten 3 Jahren im Kanton Zürich betreffend Lohn- und Arbeitsbedingungen (ArG / UVG / OR) sowie Schwarzarbeit (BGSA) hat.
Wenn Ihr Unternehmen einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) unterliegt, kann seitens Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich lediglich die Einhaltung der Arbeits-, jedoch nicht der Lohnbedingungen bestätigt werden. Wir bitten Sie sich diesbezüglich an Ihre Paritätische Kommission zu wenden.
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Gültigkeit der Bestätigung
Die Submissionsbestätigung ist ausschliesslich für das im Antrag erwähnte Unternehmen gültig. Dies schliesst allfällige Zweigniederlassungen im In- und Ausland aus.
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Formular ausfüllen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Angaben in Ihrem Antrag auf Selbstdeklaration beruhen. Sollten die Angaben nicht korrekt sein, so besteht für die Bestätigung kein Gewähr.
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen
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