Reisendenbewilligung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ausserhalb ständiger Verkaufsräume Waren oder Dienstleistungen anbieten ist in der Regel eine Reisendenbewilligung nötig. Keine Reisendenbewilligung ist nötig, wenn Sie Ihre Tätigkeit an behördlich bewilligten Märkten, Chilbis, Ausstellungen, Messen, Jahrmärkten oder Quartierfesten ausüben. 

Schritt für Schritt

  1. Zuständig

    Sie beantragen die Bewilligung in Ihrem Wohnsitzkanton. Wenn Sie die Reisendentätigkeit für ein Unternehmen ausüben, dann stellen Sie den Antrag beim Kanton des Unternehmenssitzes, über den Ihr Arbeitsvertrag läuft. 

    Als Reisende oder Reisender mit Wohnsitz im Ausland stellen Sie den Antrag im Kanton, in dem Sie die Tätigkeit erstmals aufnehmen möchten.

  2. Antragsformular und Unterlagen

    Sie reichen das Antragsformular vollständig ausgefüllt mit allen aktuellen Unterlagen ein.

    Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zeitnah zusammenzutragen und umgehend einzureichen, damit sie nicht ablaufen. Die Strafregisterauszüge sind maximal einen Monat gültig, Wohnsitzbestätigungen ein Jahr. 

    Wenn Sie im Ausland wohnen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich die Bestätigung über das Meldeverfahren. Dieses erhalten Sie vom Amt für Wirtschaft und Arbeit nach der Prüfung Ihrer Meldung. 

    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf bezüglich Anforderungen an ausländische Unterlagen.  

  3. Gebühren

    250 Franken für fünf Jahre Laufzeit.

    150 Franken für ein Jahr Laufzeit bei Wohnsitz im Ausland. 

    Sie bezahlen weitere Gebühren bei wesentlichem Zusatzaufwand für die Prüfung ausländischer Unterlagen. Diese betragen 100 Franken pro Stunde beziehungsweise 50 Franken für eine angebrochene halbe Stunde.

  4. Ablauf Antragsverfahren

    Wir prüfen Ihren Antrag erst, wenn alle nötigen Unterlagen in gültiger Form eingereicht wurden und die Vorauszahlung der Gebühren erfolgte. 

    Bei einer gestaffelten Einreichung der Unterlagen und bei Zahlungsverzögerungen müssen abgelaufene Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen neu eingereicht werden.

Kontakt

Sicherheitsdirektion - Gewerbebewilligungen

Adresse

Neumühlequai 8 8090 Zürich
Route (Google)


Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:


8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Telefon

+41 43 259 21 19

E-Mail

bewilligungen@ds.zh.ch