Bewilligung zur Vergabe oder Vermittlung von Konsumkrediten beantragen

Anleitung

  1. Wer muss diese Bewilligung beantragen?

    Wer in der Schweiz gewerbsmässig Konsumkredite vergeben oder vermitteln will, untersteht gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) einer Bewilligungspflicht.

    Wer vergibt diese Bewilligung?

    Der Bereich Arbeitsbedingungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich erteilt Bewilligungen an Kreditgeber und -geberinnen oder Kreditvermittler und -vermittlerinnen mit Sitz im Kanton Zürich, sowie an solche mit Sitz im Ausland, wenn diese hauptsächlich auf dem Gebiet des Kantons Zürich tätig sind.

    Voraussetzungen für Kreditvermittler und -vermittlerinnen

    • Guter Leumund
    • Genügend Kenntnisse zur Ausübung des Gewerbes (mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzdienstleistungen)
    • Nachweis einer ausreichenden Sicherheit über CHF 10'000.- (Sperrkonto oder Berufshaftpflichtversicherung)
    • Eintrag im Schweizerischen Handelsregister

    Voraussetzungen für Kreditgeber und -geberinnen

    • Guter Leumund
    • Kaufmännische Grundausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine gleichwertige Ausbildung
    • Genügend Kenntnisse zur Ausübung des Gewerbes (mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzdienstleistungen)
    • Nachweis einer ausreichenden Sicherheit über CHF 500'000.- (Sperrkonto oder Berufshaftpflichtversicherung)
    • Angemessene eigene Mittel der Kreditgeber und -geberinnen
    • Eintrag im Schweizerischen Handelsregister

    Gebühren

    Kreditvergabe: CHF 1'450.-
    Kreditvermittlung: CHF 950.-

    Gültigkeitsdauer

    Die Bewilligung wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Nach Ablauf  der Gültigkeitsdauer muss ein neues Gesuch gestellt werden.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer als Bewilligungspflichtiger oder -pflichtige das Gewerbe der Kreditgeber oder Kreditvermittler ohne Bewilligung ausübt, wird mit Busse von CHF 200.- bis CHF 100'000.- bestraft (§ 216 EG ZGB).

    Wer vorsätzlich gegen die Bestimmungen von Art. 3 Bst. k - n des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstösst, wird nach Art. 23 UWG auf Antrag eines gemäss den Art. 9 und 10 UWG zur Zivilklage Berechtigten mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

  2. Benötigte Unterlagen

    Formular

    Sie benötigen folgendes Formular für Ihr Gesuch:

    Zusätzlich benötigen Sie für alle im Gesuch aufgeführten Personen folgende Beilagen:

    • Beglaubigter Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
    • Kopie eines Ausweises
    • Auszug aus dem Zentralstrafregister (nicht älter als 6 Monate)
    • Auszug aus dem Betreibungsregister des Wohnortes über die letzten 3 Jahre (nicht älter als 6 Monate)
    • Kopie von Arbeitszeugnissen

    Zusätzlich benötigen Kreditvermittler und -vermittlerinnen:

    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichgestellten Sicherheit über CHF 10'000.-

    Zusätzlich benötigen Kreditgeber und -geberinnen:

    • Kopie von Abschluss- und Fähigkeitsausweisen
    • Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Revisionsberichte der letzten 2 Jahre (nur Bilanz bei Neugründung). Erforderliches Eigenkapital 8% der ausstehenden Kredite, mindestens aber CHF 250'000.– (Art. 5 Abs. 1 VKKG). 
    • Bestätigung Ihres Wirtschaftsprüfers (Revisionsgesellschaft), dass Eigenkapital im Umfang von 8 % der ausstehenden Konsumkredite, mindestens jedoch CHF 250'000.-- vorhanden ist.
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichgestellten Sicherheit über CHF 500'000.-
  3. Bewilligung beantragen

    Senden Sie alle korrekt und vollständig ausgefüllten (wo nötig unterschriebenen) Unterlagen an folgende Adresse:

    Amt für Wirtschaft
    Arbeitsbedingungen
    Vulkanstrasse 106
    8090 Zürich

    Senden Sie alle korrekt und vollständig ausgefüllten (wo nötig unterschriebenen) Unterlagen an ai@vd.zh.ch.

  4. Wie es weiter geht

    Das Gesuch wird geprüft und bei Fragen oder zusätzlich benötigten Dokumenten erfolgt eine Kontaktaufnahme

    Bei Fragen zum Bewilligungsverfahren, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 91 00


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