Bewilligung für das gewerbsmässige Anbieten von Risikoaktivitäten beantragen

Anleitung

  1. Wer muss diese Bewilligung beantragen?

    Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der ganzen Schweiz gesetzlichen Vorschriften.

    Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten gilt für Bergführende und Skilehrer/Skilehrerinnen sowie gewerbsmässig angebotene Outdooraktivitäten, wie Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Der Bundesrat hat zu diesem Gesetz eine Ausführungsverordnung erlassen.

    Gemäss den Vorschriften unterstehen die gewerbsmässig angebotenen Aktivitäten einer Bewilligungspflicht durch die Kantone. Die gesetzlichen Vorschriften sind seit 1. Januar 2014 in Kraft.

    Wer vergibt diese Bewilligung?

    Der Bereich Arbeitsbedingungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich erteilt Bewilligungen an natürliche Personen und Einzelfirmen ohne Zertifizierung sowie an juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen mit Sitz im Kanton Zürich.

    Gebühren

    Erstbewilligung: CHF 100.-
    Erneuerung: CHF 50.-

    Gültigkeitsdauer

    Die Bewilligung wird auf vier Jahre befristet erteilt. Nach Ablauf der vier Jahre muss ein Erneuerungsgesuch eingereicht werden.

    Hinweis: Verfahren für Personen aus EU oder EFTA-Staaten gemäss Art. 17 ff. RiskV.

  2. Benötigte Unterlagen

    Formular

    Sie benötigen folgendes Formular für Ihr Gesuch:

    Für die Erteilung der Bewilligung benötigen natürliche Personen und Einzelfirmen ohne Zertifizierung folgende Beilagen:

    • Kopie des Niederlassungsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung
    • Sofern vorhanden: Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate)
    • Kopie des Fachausweises oder Kopie eines Ausweises über eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (beglaubigte Kopie bei einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Ausbildung) als:
      • Bergführerin oder Bergführer
      • Schneesportlehrerin oder Schneesportlehrer
      • Wanderleiterin oder Wanderleiter
    •  Bergführer-Aspirantinnen und –Aspiranten:
      • Kopie des Abschlusses des SBV-Aspirantenkurses
      • Kopie des Abschlusses des IVBV-Aspirantenkurses
      • Beglaubigte Kopie eines vom BASPO als gleichwertig anerkannten ausländischen Aspirantenkurses
    • Bewilligung für Canyoning (Art. 3 Abs. 1 Bst. i Risikoaktivitätenverordnung):
      • Kopie des Ausweises über eine anerkannte Zusatzausbildung des SBV
      • Kopie des Ausweises über eine anerkannte Zusatzausbildung des SBV

    Für die Erneuerung der Bewilligung benötigen natürliche Personen und Einzelfirmen ohne Zertifizierung folgende Beilagen:

    • Kopie der bisherigen Bewilligung
    • Kopie Nachweis der mindestens zweitägigen Weiterbildung im Bereich Sicherheit und Risikomanagement
    • Kopie Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäss Art. 13 RiskG und nach Art. 19 RiskV

    Für die Erteilung der Bewilligung benötigen juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen folgende Beilagen:

    • Sofern vorhanden: Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate)
    • Gültige Zertifizierung nach Art. 11 RiskV

    Für die Erneuerung der Bewilligung benötigen juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen folgende Beilagen:

    • Kopie der bisherigen Bewilligung
    • Kopie der Verlängerung der Zertifizierung
  3. Bewilligung beantragen

    Senden Sie alle korrekt und vollständig ausgefüllten (wo nötig unterschriebenen) Unterlagen an folgende Adresse:

    Amt für Wirtschaft
    Arbeitsbedingungen
    Vulkanstrasse 106
    8090 Zürich

    Senden Sie alle korrekt und vollständig ausgefüllten  Unterlagen als PDF-Dateien an ai@vd.zh.ch.

  4. Wie es weiter geht

    Sollte das Gesuch vollständig sein, wird die Bewilligung erteilt.

    Bei Fragen oder fehlenden Dokumenten, werden wir Sie kontaktieren.

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