Barrierefreiheit von Videos

Hauptkapitel
Barrierefreiheit
Unterkapitel
Vorgaben
Gilt für
Websites & Webapplikationen (mit Login)

Untertitel

Vorproduzierte Videos

Videos enthalten Untertitel für relevante Inhalte, die nur akustisch vermittelt werden. Das gilt insbesondere für Gespräche.

Untertitel sollen im SRT-Format mitgeliefert werden und nicht fix ins Bild eingefügt werden.

Live-Videos

Bei Live-Videos kann alternativ zu den Untertiteln eine Textalternative direkt auf der HTML-Website geboten werden (nicht als PDF). Bei Medienkonferenzen ist dies durch die Medienmitteilung (plus allenfalls barrierefreie Unterlagen) abgedeckt. Dann kann auf Untertitel verzichtet werden.

Regeln

Form

Vorteile:

  • Untertitel bestehen aus maximal zwei Zeilen und werden als Textblock zentriert am unteren Bildrand ausgerichtet.

Vorteile:

  • Auf eine Animation der Untertitel («Scrolling») wird verzichtet.
  • Jeder Untertitel soll eine abgeschlossene, logische Aussage darstellen. Diese wird in der Regel mit einem Punkt oder Komma abgeschlossen. Es dürfen nicht bereits einzelne Wörter des folgenden Untertitels hineingenommen werden.

Zeichen

Vorteile:

  • In einer Zeile werden maximal 40 Zeichen genutzt.

Standzeiten

Vorteile:

  • Die Standzeit richtet sich immer nach der Anzahl der Zeichen in einem Textblock.
  • Die Mindeststandzeit beträgt eine Sekunde.
  • Als Grundlage für die Berechnung der Standzeit gilt der Basiswert (Lesegeschwindigkeit) von 13-15 Zeichen/Sekunde.
  • In Ausnahmefällen (z.B. Musik) kann die Standzeit auch länger sein.
  • Der Mindestabstand zwischen zwei Untertiteln beträgt ein Frame.

Sprecherwechsel

Vorteile:

  • Ein Sprecherwechsel wird durch einen Spiegelstrich dargestellt.

Einblendungen

Vorteile:

  • Einblendungen und Informationen wie z.B. Inserts sollen nach Möglichkeit freistehen und nicht mit einem Untertitel verdeckt werden.

Synchronität

Vorteile:

  • Untertitel werden synchron zum Bild/Ton eingeblendet.
  • Schnitte werden beachtet.
  • Möglichst lippensynchron untertiteln und so nah wie möglich am Originaltext bleiben. Der Text für Untertitel kann leicht gekürzt werden, ohne dass der Inhalt bzw. die Aussage verändert wird.

Selbsterklärendes

Vorteile:

  • Keine überflüssigen Untertitel, etwa über selbsterklärende Bildinhalte und Grafiken oder für jedermann erkennbare Szenen.

Geräusche

Vorteile:

  • Jeder Geräusch-Untertitel wird von zwei Sternchen eingerahmt.
  • Musik: wie Geräusch. 

Audiodeskription

Vorproduzierte Videos enthalten eine Audiodeskription für relevante Inhalte, die nur visuell vermittelt werden.

Tipp: Im Optimalfall ist das bereits Teil des Auftrags an die Sprecherin oder den Sprecher. Dann kann relevante Informationen auch auf der Tonspur vermittelt werden.

Gebärdensprache

Dringende Emfpehlung: Live-Videos sollen Gebärdensprache anbieten. Insbesondere bei Themen aus «zentralen Lebensbereichen»:

  • Informationen mit Auswirkungen auf Leben und Gesundheit
  • Informationen zur Wahrnehmung politischer und persönlicher Rechte
  • Informationen zu Gewalt- und Gesundheitsprävention
  • Informationen zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten
  • Informationen, die sich primär an Menschen mit Behinderungen richten.

Einbettung auf der Website

Videos verfügen über einen aussagekräftigen, beschreibenden Titel in der HTML-Komponente sowie einen sinnvollen Alt-Text.

Komponente und redaktionelle Vorgaben

Für Weiteres zu Videos siehe:

Kontakt

Staatskanzlei - Digitale Verwaltung, Barrierefreiheit

E-Mail

barrierefrei@sk.zh.ch
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