Grundlagen der Barrierefreiheit

Hauptkapitel
Barrierefreiheit
Unterkapitel
Grundlagen
Gilt für
Websites & Webapplikationen (mit Login)

Hürden abbauen

Websites und Webapplikationen sollten für alle Menschen zugänglich sein. Hürden für Menschen mit Beeinträchtigungen müssen abgebaut werden. Das gilt besonders für digitale Angebote von Behörden.

Erklärung

Der Kanton Zürich ist bestrebt, seinen Webauftritt (www.zh.ch) möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

Zum aktuellen Stand, wie und wo Sie Rückmeldungen platzieren können sowie zu Reviews und Berichten:

Vorgaben

Kontakt

Staatskanzlei - Digitale Verwaltung, Barrierefreiheit

E-Mail

barrierefrei@sk.zh.ch
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