Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge

Änderungen der Richt- und Nutzungsplanung im Umfeld von Störfallanlagen können zu einer Zunahme der Störfallrisiken führen. Kanton, Regionen und Gemeinden haben deshalb die Pflicht, bei Planungsvorhaben die Störfallvorsorge zu berücksichtigen. Planungsträger finden hier Angaben, wie Raumentwicklung im Umfeld von Störfallanlagen realisierbar ist.

Betroffene Anlagen und Vorhaben

In der Raumplanung zu berücksichtigen sind alle Störfallanlagen (Betriebe, Verkehrswege, Rohrleitungen), welche im Risikokataster (CRK) aufgeführt sind und einen Konsultationsbereich aufweisen. Dieser wird abhängig vom Gefahrenpotential der Anlage ausgeschieden.

Bei allen Planungsvorhaben innerhalb von Konsultationsbereichen ist gemäss Kapitel 3.11 des kantonalen Richtplans die Störfallvorsorge zu berücksichtigen.

Vorgehen

Wie die Störfallvorsorge in der Raumplanung im Kanton Zürich zu berücksichtigen ist, wird in der kantonalen Planungshilfe «Raumplanung und Störfallvorsorge» dokumentiert. Durch das darin aufgezeigte schrittweise Vorgehen können zeitliche Abläufe optimiert sowie allfällige Konflikte frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Die Planungshilfe richtet sich an:

  • Kommunale und regionale Bau- und Planungsämter
  • Planungsbüros oder Generalunternehmungen
  • Inhaber von Arealen bzw. Bauherren oder Investoren, die in der Nähe von bestehenden Anlagen mit Störfallrisiken neue Nutzungen planen

Hilfsmittel

Als Ergänzung zu den Informationen in der Planungshilfe «Raumplanung und Störfallvorsorge» finden sich hier Hilfsmittel zur Durchführung der erforderlichen Koordinationsschritte. Siehe auch Planungshilfe, Kapitel 2:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bevölkerung führt, muss das Personenaufkommen (Wohn- und Arbeitsbevölkerung) im Umfeld der betroffenen Störfallanlage ermittelt werden (vgl. Planungshilfe, Anhang 1). Die Erhebung des aktuellen Personenaufkommens kann im kantonsinternen GIS-Browser (https://web.maps.zh.ch/) mithilfe der
Karten «Bevölkerungsstatistik» und «Beschäftigtenstatistik» gemäss der folgenden Anleitung vorgenommen werden. Den Gemeinden steht der Zugang auf den kantonsinternen GIS-Browser über das LEUnet
zur Verfügung.

Zur Umrechnung von Nutzungsziffern und Nutzungsdichtestufen in Personendichten kann der Leitfaden «Dichtevorgaben umsetzen» verwendet werden.

Bei Planungsvorhaben, die zu einer Überschreitung der Referenzwerte Bevölkerung führen, müssen die aktuellen und zukünftigen Störfallrisiken ermittelt werden. Für die
Durchführung der Risikoabschätzung ist in der Regel der Beizug eines qualifizierten Ingenieurbüros erforderlich. Das AWEL stellt auf Anfrage eine Kontaktliste zur Verfügung.

Die Abschätzung der Personenrisiken ist nach den aktuellen Berechnungsmethoden der verschiedenen Störfallanlagen vorzunehmen. Für Strassen und Erdgashochdruck-leitungen finden sich diese auf der Homepage des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und für Eisenbahnanlagen auf der Homepage des Bundesamtes für Verkehr (BAV).

Bei Betrieben sollte für weitere Informationen zur Risikoabschätzung vorgängig das AWEL kontaktiert werden.

Bei einem risikorelevanten Planungsvorhaben im Konsultationsbereich einer Störfallanlage, für welche der Bund zuständig ist, muss der Planungsträger die Risikoabschätzung zusammen mit dem Planungsvorhaben (Entwurf Planung und Planungsbericht) der jeweils zuständigen Bundesbehörde zur Stellungnahme einreichen. Dafür zuständig sind:

Bundesvollzugsstelle für
 
Nationalstrassen   Bundesamtes für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur
Investitionsplanung/Stab
Adrian Gloor
3003 Bern
Tel. 031 323 28 94
E-Mail: adrian.gloor@astra.admin.ch
Eisenbahnanlagen Bundesamtes für Verkehr BAV
Abteilung Sicherheit
Sektion Umwelt
Stephan Husen
3003 Bern
Tel. 058 463 03 68
E-Mail: stephan.husen@bav.admin.ch

Rohr- und Erdgashochdruckleitungen Bundesamtes für Energie BFE
Abteilung Recht und Sachplanung
Sektion Energiemarkt- und Rohrleitungsrecht
3003 Bern
Tel. 058 462 56 11
E-Mail: aufsicht.rohrleitungen@bfe.admin.ch

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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