Weiterbildung für Forschende akkreditieren lassen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten, müssen sich im Tierversuchs­bereich regelmässig weiterbilden. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung beträgt vier Tage innerhalb von vier Jahren.

    Die gleiche Vorgabe gilt für Leiterinnen und Leiter von Versuchstierhaltungen sowie für Tierpflegerinnen und Tierpfleger im Tierversuchsbereich.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Um einen nicht anerkannten Kurs akkreditieren zu lassen, müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen beilegen:

    Vorteile:

    • Kopie Programm der Weiterbildung inkl. Abstract
    • Kopie Musterteilnahmebestätigung oder Teilnahmebestätigung
  3. Gesuch einreichen

    Handelt es sich um eine Weiterbildung, die von mehr als einer Person Ihres Instituts besucht wird resp. besucht wurde, reichen Sie das Gesuch zunächst zusammen mit den Beilagen auf Institutslevel beim Kanton via animex-ch ein und danach für jede teilnehmende Person individuell wie bei anerkannten Kursen.

    Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit.

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Akkreditierungen von Weiterbildungen beträgt zwei Wochen. Falls bei der Einreichung Unterlagen fehlen, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


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08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

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