Weiterbildung für Forschende akkreditieren lassen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten, müssen sich im Tierversuchs­bereich regelmässig weiterbilden. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung beträgt vier Tage innerhalb von vier Jahren.

    Die gleiche Vorgabe gilt für Leiterinnen und Leiter von Versuchstierhaltungen sowie für Tierpflegerinnen und Tierpfleger im Tierversuchsbereich.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Um einen nicht anerkannten Kurs akkreditieren zu lassen, müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen beilegen:

    Vorteile:

    • Kopie Programm der Weiterbildung inkl. Abstract
    • Kopie Teilnahmebestätigung
  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das Formular «Anerkennung Weiterbildung» bzw. «Approval of continuing education» vollständig aus und unterschreiben Sie es. Reichen Sie es zusammen mit den Beilagen via animex-ch ein.

    Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit.

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Akkreditierungen von Weiterbildungen beträgt zwei Wochen. Falls bei der Einreichung Unterlagen fehlen, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch