Bewilligung für einen Tierversuch beantragen
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Bevor Sie starten
Wer ein Tierversuchsprojekt durchführen möchte, benötigt dazu eine Tierversuchsbewilligung. Diese wird durch das Veterinäramt desjenigen Kantons erteilt, in dem der Tierversuch durchgeführt werden soll. Handelt es sich um einen kantonsübergreifenden Tierversuch, so übernimmt der Kanton die Federführung, in dem der Versuch hauptsächlich stattfindet.
Um als Bereichsleiterin bzw. Bereichsleiter Zugang zum Informationssystem animex-ch zu erhalten, wenden Sie sich bitte ans Veterinäramt.
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Unterlagen zusammenstellen
Tierversuchsgesuche werden auf den BLV-Formularen im System «animex-ch» elektronisch eingereicht. Dafür müssen Sie die folgenden Formulare vollständig ausfüllen und mit weiteren internen Dokumenten (Arbeitsanweisungen etc.) vervollständigen:
Vorteile:
- «Form-A: Gesuch für Tierversuche»
- «Datenblatt für gentechnisch verändete Linien oder belastete Mutanten» (falls solche Tiere eingesetzt werden sollen)
Die Fomulare sind unter «Weitere Informationen» → «Formulare» zu finden.
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Gesuch einreichen
Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Formulare sowie allfällige Beilagen 3-4 Monate vor dem geplanten Versuchsbeginn beim Veterinäramt via Informationssystem animex-ch ein.
Das Merkblatt «Rückweisungskriterien für Tierversuchsgesuche» listet die Mängel auf, die zu einer Rückweisung von Gesuchen führen und eine Überarbeitung erforderlich machen.
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Prüfung durch die Kantonale Tierversuchskommission
Gesuche mit den Schweregraden 1-3
Solche Gesuche werden zur Prüfung an die kantonale Tierversuchskommission überwiesen. Diese überprüft die Voraussetzungen und nimmt die Güterabwägung vor. Basierend auf einem Mehrheitsbeschluss stellt sie einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs ans Veterinäramt.
Prüfung von Gesuchen mit Schweregrad 3
Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.
Prüfung von Gesuchen mit besonderer Fragestellung
Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.
Sitzungstermine der Tierversuchskommission
Die Sitzungstermine der Tierversuchskommission können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Ebenfalls aufgeführt ist der letztmögliche Termin, zu dem ein Gesuch für die jeweilige Sitzung eingereicht werden kann.
Termine für die Einreichung von Gesuchen mit Schweregrad 3
Sitzung der TVK letztmöglicher Termin für die Einreichung des Gesuchs Rücksendedatum für Fragen / zur Überarbeitung1 7. Juli 2020 8. Juni 2020 25. August 2020 27. Juli 2020 29. September 2020 7. September 2020 (8 Uhr) 2. Oktober 2020 3. November 2020 12. Oktober 2020 (8 Uhr) 6. November 2020 8. Dezember 2020 16. November 2020 (8 Uhr) 11. Dezember 2020 26. Januar 2021 4. Januar 2021 (8 Uhr) 29. Januar 2021 2. März 2021 8. Februar 2021 (8 Uhr) 5. März 2021 6. April 2021 15. März 2021 (8 Uhr) 9. April 2021 11. Mai 2021 19. April 2021 (8 Uhr) 14. Mai 2021 15. Juni 2021 25. Mai 2021 (8 Uhr) 18. Juni 2021 20. Juli 2021 28. Juni 2021 (8 Uhr) 23. Juli 2021 24. August 2021 2. August (8 Uhr) 27. August 2021 28. September 2021 6. September 2021 (8 Uhr) 1. Oktober 2021 2. November 2021 11. Oktober 2021 (8 Uhr) 5. November 2021 7. Dezember 2021 15. November 2021 (8 Uhr) 10. Dezember 2021 1 Nicht identisch mit dem Entscheid-Datum.
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So geht's weiter
Das Bewilligungsverfahren kann drei Monate Zeit benötigen. Bei unvollständigen Gesuchen kann sich diese Frist verlängern. Ein Entscheid kann erst gefällt werden, wenn alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen.
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Wer kann Rekurs einreichen?
Gegen den Entscheid des Veterinäramts können die Tierversuchskommission oder drei ihrer Mitglieder, die Bewilligungsinhaber oder das BLV Rekurs bei der Gesundheitsdirektion und Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.
Kontakt
Veterinäramt
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