Bewilligung für einen Tierversuch beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wer ein Tierversuchsprojekt durchführen möchte, benötigt dazu eine Tierver­suchsbewilligung. Diese wird durch das Veterinäramt desjenigen Kantons erteilt, in dem der Tierversuch durchgeführt werden soll. Handelt es sich um einen kantonsübergrei­fenden Tierversuch, so übernimmt der Kanton die Federführung, in dem der Versuch hauptsächlich stattfindet.

    Um als Bereichsleiterin bzw. Bereichsleiter Zugang zum Informationssystem animex-ch zu erhalten, wenden Sie sich bitte ans Veterinäramt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Tierversuchsgesuche werden auf den BLV-Formularen im System «animex-ch» elektronisch eingereicht. Dafür müssen Sie die folgenden Formulare vollständig ausfüllen und mit weiteren internen Dokumenten (Arbeitsanweisungen etc.) vervollständigen:

    Vorteile:

    • «Form-A: Gesuch für Tierversuche»
    • «Datenblatt für gentechnisch verändete Linien oder belastete Mutanten» (falls solche Tiere eingesetzt werden sollen)

    Die Formulare sind unter «Weitere Informationen» → «Formulare» zu finden.

  3. Gesuch einreichen

    Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Formulare sowie allfällige Beilagen 3-4 Monate vor dem geplanten Versuchsbeginn beim Veterinäramt via Informationssystem animex-ch ein.

    Das Merkblatt «Rück­weisungskriterien für Tierversuchs­gesuche» listet die Mängel auf, die zu einer Rück­weisung von Gesuchen führen und eine Überarbeitung erforderlich machen.

  4. Prüfung durch die Kantonale Tierversuchskommission

    Gesuche mit den Schweregraden 1-3

    Solche Gesuche werden zur Prüfung an die kantonale Tier­versuchskommission überwiesen. Diese überprüft die Voraussetzungen und nimmt die Güterabwägung vor. Basierend auf einem Mehrheits­beschluss stellt sie einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs ans Veterinäramt.

    Prüfung von Gesuchen mit Schweregrad 3

    Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.

    Prüfung von Gesuchen mit besonderer Fragestellung

    Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.

    Sitzungstermine der Tierversuchskommission

    Die Sitzungstermine der Tierversuchskommission können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Ebenfalls aufgeführt ist der letztmögliche Termin, zu dem ein Gesuch für die jeweilige Sitzung eingereicht werden kann.

    Termine für die Einreichung von Gesuchen mit Schweregrad 3

    Sitzung der TVK letztmöglicher Termin für die Einreichung des Gesuchs Rücksendedatum für Fragen / zur Überarbeitung1
    24. Januar 2023 3. Januar 2023 (Dienstag, 8 Uhr) 27. Januar 2023
    28. Februar 2023 6. Februar 2023 (8 Uhr) 3. März 2023
    4. April 2023 13. März 2023 (8 Uhr) 6. April 2023
    9. Mai 2023 17. April 2023 (8 Uhr) 12. Mai 2023
    13. Juni 2023 22. Mai 2023 (8 Uhr) 16. Juni 2023
    18. Juli 2023 26. Juni 2023 (8 Uhr) 21. Juli 2023
    22. August 2023 31. Juli 2023 (8 Uhr) 25. August 2023
    26. September 2023 4. September 2023 (8 Uhr) 29. September 2023
    31. Oktober 2023 9. Oktober 2023 (8 Uhr) 3. November 2023
    5. Dezember 2023 13. November 2023  (8 Uhr) 8. Dezember 2023
    30. Januar 2024 8. Januar 2024 (8 Uhr) 2. Februar 2024
    5. März 2024 12. Februar 2024 (8 Uhr) 8. März 2024
    9. April 2024 18.  März 2024 (8 Uhr) 12. April 2024
    14. Mai 2024 22. April 2024 (8 Uhr) 17. Mai 2024
    18. Juni 2024 27. Mai 2024 (8 Uhr) 21. Juni 2024
    23. Juli 2024 1. Juli 2024 (8 Uhr) 26. Juli 2024
    27. August 2024 5. August 2024 (8 Uhr) 30. August 2024
    1. Oktober 2024 9. September 2024 (8 Uhr) 4. Oktober 2024
    5. November 2024 14. Oktober 2024 (8 Uhr) 8. November 2024
    10. Dezember 2024 18. November (8 Uhr) 13. Dezember 2024

    Nicht identisch mit dem Entscheid-Datum.

  5. So geht's weiter

    Das Bewilligungsverfahren kann drei Monate Zeit benötigen. Bei unvollständigen Gesuchen kann sich diese Frist verlängern. Ein Entscheid kann erst gefällt werden, wenn alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen.

  6. Wer kann Rekurs einreichen?

    Gegen den Entscheid des Veterinäramts können die Tierversuchskommission oder drei ihrer Mitglieder, die Bewilligungsinhaber oder das BLV Rekurs bei der Gesundheitsdirektion und Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch