Bewilligung für einen Tierversuch beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wer ein Tierversuchsprojekt durchführen möchte, benötigt dazu eine Tierver­suchsbewilligung. Diese wird durch das Veterinäramt desjenigen Kantons erteilt, in dem der Tierversuch durchgeführt werden soll. Handelt es sich um einen kantonsübergrei­fenden Tierversuch, so übernimmt der Kanton die Federführung, in dem der Versuch hauptsächlich stattfindet.

    Um als Bereichsleiterin bzw. Bereichsleiter Zugang zum Informationssystem animex-ch zu erhalten, wenden Sie sich bitte ans Veterinäramt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Tierversuchsgesuche werden auf den BLV-Formularen im System «animex-ch» elektronisch eingereicht. Dafür müssen Sie die folgenden Formulare vollständig ausfüllen und mit weiteren internen Dokumenten (Arbeitsanweisungen etc.) vervollständigen:

    Vorteile:

    • «Form-A: Gesuch für Tierversuche»
    • «Datenblatt für gentechnisch verändete Linien oder belastete Mutanten» (falls solche Tiere eingesetzt werden sollen)

    Die Formulare sind unter «Weitere Informationen» → «Formulare» zu finden.

  3. Gesuch einreichen

    Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Formulare sowie allfällige Beilagen 3-4 Monate vor dem geplanten Versuchsbeginn beim Veterinäramt via Informationssystem animex-ch ein.

    Das Merkblatt «Rück­weisungskriterien für Tierversuchs­gesuche» listet die Mängel auf, die zu einer Rück­weisung von Gesuchen führen und eine Überarbeitung erforderlich machen.

  4. Prüfung durch die Kantonale Tierversuchskommission

    Gesuche mit den Schweregraden 1-3

    Solche Gesuche werden zur Prüfung an die kantonale Tier­versuchskommission überwiesen. Diese überprüft die Voraussetzungen und nimmt die Güterabwägung vor. Basierend auf einem Mehrheits­beschluss stellt sie einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung des Gesuchs ans Veterinäramt.

    Prüfung von Gesuchen mit Schweregrad 3

    Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.

    Prüfung von Gesuchen mit besonderer Fragestellung

    Diese Gesuche werden in den Sitzungen der gesamten Tierversuchskommission besprochen.

    Sitzungstermine der Tierversuchskommission

    Die Sitzungstermine der Tierversuchskommission können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Ebenfalls aufgeführt ist der letztmögliche Termin, zu dem ein Gesuch für die jeweilige Sitzung eingereicht werden kann.

    Termine für die Einreichung von Gesuchen mit Schweregrad 3

    Sitzung der TVK
    letztmöglicher Termin für die Einreichung des Gesuchs
    Rücksendedatum für Fragen / zur Überarbeitung1
    9. Dezember 2025 17. November 2025 (8 Uhr) 12. Dezember 2025
    27. Januar 2026 5. Januar 2026 (8 Uhr) 30. Januar 2026
    3. März 2026 9. Februar 2026 (8 Uhr) 6. März 2026
    7. April 2026 16. März 2026 (8 Uhr) 10. April 2026
    12. Mai 2026 20. April 2026 (8 Uhr) 15. Mai 2026
    16. Juni 2026 26. Mai 2026 (Dienstag, 8 Uhr) 19. Juni 2026
    21. Juli 2026 29. Juni 2026 (8 Uhr) 24. Juli 2026
    25. August 2026 3. August 2026 (8 Uhr) 28. August 2026
    29. September 2026 7. September 2026 (8 Uhr) 2. Oktober 2026
    3. November 2026 12. Oktober 2026 (8 Uhr) 6. November 2026
    8. Dezember 2026 16. November 2026 (8 Uhr) 11. Dezember 2026
    26. Januar 2027 4. Januar 2027 (8 Uhr) 29. Januar 2027
    2. März 2027 8. Februar 2027 (8 Uhr) 5. März 2027
    6. April 2027 15. März 2027 (8 Uhr) 9. April 2027
    11. Mai 2027 19. April 2027 (8 Uhr) 15. Mai 2027
    15. Juni 2027 24. Mai 2027 (8 Uhr) 18. Juni 2027
    20. Juli 2027 28. Juni 2027 (8 Uhr) 23. Juli 2027
    24. August 2027 2. August 2027 (8 Uhr) 27. August 2027
    28. September 2027 6. September 2027 (8 Uhr) 1. Oktober 2027
    2. November 2027 11. Oktober 2027 (8 Uhr) 5. November 2027
    7. Dezember 2027 15. November 2027 (8 Uhr) 10. Dezember 2027

    Nicht identisch mit dem Entscheid-Datum.

  5. So geht's weiter

    Das Bewilligungsverfahren kann drei Monate Zeit benötigen. Bei unvollständigen Gesuchen kann sich diese Frist verlängern. Ein Entscheid kann erst gefällt werden, wenn alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen.

  6. Wer kann Rekurs einreichen?

    Gegen den Entscheid des Veterinäramts können die Tierversuchskommission oder drei ihrer Mitglieder, die Bewilligungsinhaber oder das BLV Rekurs bei der Gesundheitsdirektion und Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

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