Zucht-Bewilligung beantragen
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Wer muss ein Gesuch einreichen?
Wer Hunde oder andere Heimtiere gewerbsmässig oder in grösserem Umfang züchtet, braucht dafür eine Bewilligung.
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Formular ausfüllen und einreichen
Um eine Zucht-Bewilligung zu beantragen, ist das «Gesuchsformular für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden» vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen kantonalen Veterinäramt einzureichen.
Veterinäramt
Veterinäramt
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Bearbeitung des Gesuchs
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.
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Wie geht es weiter?
Kann Ihrem Gesuch stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung nach Ablauf der Bearbeitungsfrist per Post zugestellt.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr