Zucht-Bewilligung beantragen

Anleitung

  1. Wer muss ein Gesuch einreichen?

    Wer Hunde oder andere Heimtiere gewerbsmässig oder in grösserem Umfang züchtet, braucht dafür eine Bewilligung.

  2. Formular ausfüllen und einreichen

    Um eine Zucht-Bewilligung zu beantragen, ist das «Gesuchsformular für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden» vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen kantonalen Veterinäramt einzureichen.

    Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
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    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  3. Bearbeitung des Gesuchs

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.

  4. Wie geht es weiter?

    Kann Ihrem Gesuch stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung nach Ablauf der Bearbeitungsfrist per Post zugestellt.

Kontakt

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Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 41 41

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