Artenförderung Flora 2024
Aktionsplan Wasserschlauch, verschiedene Gemeinden
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Projektbeschreibung
Die Fachstelle Naturschutz hat 2023 Aktionspläne zum Schutz von vier Wasserschlaucharten erarbeitet. Dabei handelt es sich um den Gemeinen Wasserschlauch, den Kleinen Wasserschlauch, den Mittleren Wasserschlauch und den Styx-Wasserschlauch. Alle diese Arten sind im Kanton Zürich selten und gefährdet, für einzelne hat der Kanton sogar eine landesweite Bedeutung.
Die Wasserschlauch-Arten sind einjährige oder mehrjährige krautige Pflanzen, die in verschiedenen aquatischen Lebensräumen vorkommen – zum Beispiel in Moorgewässern und Torfstichen. Viele der Arten sind nur eindeutig bestimmbar, wenn sie blühen und die Blüten über der Wasseroberfläche sichtbar werden. Bei den Wasserschläuchen handelt es sich um fleischfressende Pflanzen.
2024 arbeitete die Fachstelle mit externen Beauftragten daran, die Massnahmen in den Aktionsplänen zu konkretisieren. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen zum Schutz bestehender Vorkommen, zum Beispiel durch den Schutz der Habitate vor Austrocknung. Zusätzlich braucht es neue Populationen, um die Arten langfristig zu erhalten.
Ziel
Die FNS will mit der Umsetzung der Aktionspläne langfristig überlebensfähige Populationen der vier Arten schaffen.
Massnahmen
- Bestandsaufnahmen
- Evaluation bestehender Standorte im Hinblick auf notwendige Schutz- und Fördermassnahmen
- Bestimmung geeigneter Standorte für die Neugründung von Populationen im ganzen Kantonsgebiet
Bildgalerie
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Soll im Kanton Zürich gefördert werden: der Mittlere Wasserschlauch, im Bild in voller Blüte. Quelle: Hansruedi Wildermuth
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz