Artenförderung Fauna 2023
Förderung Gelbringfalter
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Gebiet
Der Gelbringfalter gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten des Kantons Zürich. Sein Lebensraum sind Mischhabitate zwischen Wald und Freiland, die bei früheren Waldnutzungen wie etwa der Waldweide häufig waren. Weil sich die Waldnutzung in den letzten Jahrzehnten sehr stark geändert hat, findet der Gelbringfalter inzwischen geeignete Habitate fast nur noch an Stellen, wo der Wald aus topographischen Gründen lückig ist, etwa an Steil- und Rutschhängen. Sein Vorkommen beschränkt sich heute auf rund 15 Populationen im Oberen Tösstal und entlang der Albiskette und im Sihltal. Die Zürcher Vorkommen sind wahrscheinlich die letzten im gesamten Mittelland.
Ziel
Um das Aussterben des Gelbringfalters im Kanton Zürich zu verhindern, startete der Kanton für die Art 2004 einen spezifischen Aktionsplan. Dieser beinhaltet Massnahmen, um für den Falter im Bereich der noch existierenden Vorkommen vermehrt lichte Wälder und gute Lebensbedingungen zu schaffen, zum Beispiel durch gezielte Holzschläge und die nachfolgende Pflege der Projektflächen. Das Ziel ist, die Zahl der Populationen zu verdoppeln.
Massnahmen
- Holzschläge in diversen Gebieten (Oberes Tösstal, Albis/Sihltal)
- Nachpflege in diversen Gebieten (Oberes Tösstal, Albis/Sihltal)
- Durchführung von Erfolgskontrollen
Bildgalerie
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Ein sehr erfreuliches Bild von zwei Gelbringfaltern. Quelle: Marguerite Widmer-Stünzi -
Im Kanton Zürich stark gefährdet: der Gelbringfalter. Quelle: Eugen Pleisch
Weitere Projektdetails
Thema | Information |
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Status | abgeschlossen |
Projektkosten (gesamt) | 344'454 CHF |
Ausgaben 2023 | 344'454 CHF |
Landeigentum | Diverse |
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz