Massnahmen bei Smog

Ausserordentlich hohe Luftschadstoffbelastungen sind eine Gefährdung für Mensch und Umwelt. Welche Massnahmen helfen die hohen Emissionen zu mindern?

Smog-Situationen

Smog-Situationen zeichnen sich durch ausserordentlich hohe Luftschadstoffbelastungen aus. Diese entstehen durch Ansammlung von Emissionen bei bestimmten Wetterlagen. Es wird zwischen Wintersmog und Sommersmog unterschieden.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Aufgrund der ausserordentlich hohen Luftschadstoffbelastungen haben Smog-Situationen negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Insbesondere Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen der Atemwege oder des Herz-Kreislaufsystems leiden unter Verschlechterungen ihres Gesundheitszustands.

Einfluss von Emissionen und Meteorologie

Obwohl die Meteorologie einen entscheidenden Einfluss auf die Entstehung von Smog-Situationen hat, ist sie nicht die Ursache der übermässigen Luftschadstoffbelastung. Ursache ist die Tatsache, dass der Ausstoss von Luftschadstoffen vielerorts im Kanton Zürich zu hoch ist. Die Meteorologie bietet die geeigneten Bedingungen, dass sich die Schadstoffe über mehrere Tage oder Wochen in der Luft anreichern können.

Wintersmog

Wintersmog-Situationen entstehen während austauscharmer Wettersituationen im Winter – sogenannten Inversionswetterlagen. Eine Inversion zeichnet sich dadurch aus, dass höhere Luftschichten wärmer sind, als tiefer liegende Luftschichten. Da warme Luft steigt und kalte Luft sinkt, bleibt die kalte Luft unten liegen. So kann sich im schweizerischen Mittelland ein «Kaltluftsee» bilden, in dem kein vertikaler Luftaustausch mit höheren Luftschichten stattfindet. Dadurch reichern sich Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide in den unteren Luftschichten an. Zudem stossen die in den Wintermonaten im Betrieb stehenden Heizungen noch zusätzlichen Feinstaub und zusätzliche Stickoxide aus.

Inversionswetterlagen können über mehrere Tage oder sogar Wochen andauern. Je länger eine solche Inversionswetterlage bestehen bleibt und je tiefer die Inversionsschicht liegt, desto höher steigt die Luftschadstoffbelastung.

Im schweizerischen Mittelland entsteht sozusagen ein «Feinstaub-See» unterhalb der Inversionsschicht. Deshalb werden während solcher Situationen im schweizerischen Mittelland flächendeckend hohe Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastungen gemessen – unabhängig davon, ob die Messstation im städtischen oder ländlichen Gebiet liegt.

Sommersmog

Sommersmog-Situationen mit hohen Ozonbelastungen können sich während lang andauernden Schönwetterlagen im Sommer bilden. Starke Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen bilden die idealen Voraussetzungen für die fotochemische Umwandlung von Vorläuferschadstoffen wie Stickoxiden (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Ozon (O3). Im Sommer können oft sehr hohe Ozonwerte erreicht werden, welche den Stundenmittel-Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung von 120 µg/m³ erheblich übersteigen.

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Bei der Problematik des Sommersmogs handelt es sich um bodennahes Ozon, dessen Bedeutung vom Ozon in der Stratosphäre unterschieden werden muss. Die Ozonschicht in der Stratosphäre schützt uns vor schädlicher UV-Strahlung, weshalb ein Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre verhindert werden muss. Bodennahes Ozon hingegen hat negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Obwohl der dichte Verkehr und die Industrie in den Städten grosse Mengen an Vorläuferschadstoffen für die Ozonbildung ausstossen, werden auf dem Land häufig höhere Ozonwerte gemessen als in der Stadt.

Dieses Phänomen erklärt sich dadurch, dass das Ozon in der Nacht in städtischen Gebieten infolge einer chemischen Reaktion mit anderen Schadstoffen (z.B. Stickstoffmonoxid NO) wieder abgebaut wird. Auf dem Land mit relativ sauberer Luft hingegen bleibt das Ozon bestehen. Am nächsten Tag kommt durch die erneute Ozonbildung wieder Ozon hinzu. Dies führt dazu, dass die Ozonbelastungsspitzen während andauernder Smogsituationen fast täglich zunehmen.

Die Lebensdauer von Ozon in höheren Luftschichten beträgt einige Wochen bis Monate. Je nach Wetterlage kann das Ozon in der Troposphäre (ca. 3-12 km Höhe) über weite Strecken transportiert werde.

Massnahmen

Um die hohe Luftschadstoffbelastung kurzfristig zu reduzieren, werden im Kanton Zürich bei Wintersmog-Situationen temporäre Massnahmen gemäss SMOG-Verordnung getroffen. Bei Sommersmog-Situationen sind kurzfristige und lokale Massnahmen oft nur wenig wirksam.

Das Problem der SMOG-Phasen lässt sich mit temporären Massnahmen alleine nicht lösen. Es sind Massnahmen notwendig, die die Schadstoffbelastung insgesamt dauerhaft absenken, wie es die langfristig-orientierten Massnahmen des Bundes (z.B. Aktionsplan Feinstaub) und der Kantone vorsehen.

Temporäre Massnahmen sind «Notfall-Konzepte», die nur bei ausserordentlichen Situationen der Luftbelastung zur Anwendung gelangen. Sie dienen dazu, Belastungsspitzen zu brechen beziehungsweise den weiteren Anstieg der Luftbelastung im Sinne der Schadensbegrenzung zu verhindern. Mit temporären Massnahmen kann also das Problem nicht dauerhaft gelöst, sondern nur vorübergehend entschärft werden. Nicht zu unterschätzen ist die psychologische Wirkung derartiger Massnahmen hinsichtlich der Sensibilisierung. Welche zu einer Erhöhung der Bereitschaft der Bevölkerung führt, einen persönlichen Beitrag zur Reduktion der Luftbelastung zu leisten.

Massnahmen Winter

Zum Schutz der Bevölkerung – insbesondere von empfindlichen Personen – haben die Kantone (konkret die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK) am 21. September 2006 ein Interventionskonzept für Wintersmog-Situationen beschlossen. Mit temporären Massnahmen wollen die Kantone koordiniert vorgehen, um die Luftqualität kurzfristig zu verbessern oder zumindest einen weiteren Anstieg der Luftschadstoffbelastung zu verhindern.

Für die Umsetzung des Interventionskonzepts im Kanton Zürich hat der Regierungsrat am 1. Dezember 2006 die SMOG-Verordnung, die drei Stufen umfasst, erlassen (RRB Nr. 1652/2006).

Stufe PM10-Belastung Massnahmen
Informationsstufe > 75 µg/m³
(1,5 x Grenzwert*)
Aufruf zu Aktionen in Eigenverantwortung:
- Umstieg auf den öffentlichen Verkehr
- Bilden von Fahrgemeinschaften
- vorausschauendes und niedrigtouriges Fahrverhalten im Strassenverkehr
- Verzicht auf das Entfachen von Feuern (Schwedenöfen, Cheminées, Verbrennen von Garten- und Forstabraum)
- Verzicht auf den Einsatz von Dieselmotoren ohne Partikelfilter
Interventionsstufe I > 100 µg/m³
(2 x Grenzwert*)
- Aktionen in Eigenverantwortung (wie bei Informationsstufe)
- Tempo 80
- Verbot des Betriebs von Zweitfeuerungen
- Verbot von Feuer im Freien
Interventionsstufe II > 150 µg/m³
(3 x Grenzwert*)
- Massnahmen der Interventionsstufe I
- Verbot des Einsatzes von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf Baustellen sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind

Jahresmittel-Grenzwert für Feinstaub (PM10) = 50 µg/m³

Voraussetzung für das Eintreten einer Stufe ist eine Wetterprognose der MeteoSchweiz, welche für die nächsten drei Tage eine stabile Wetterlage voraussagt.

Stufen der SMOG-Verordnung

  1. Bei Eintreten der Informationsstufe (Feinstaub PM10 > 75 µg/m³) informiert der Kanton Zürich die Bevölkerung und ruft sie mit einfachen Verhaltensempfehlungen auf, freiwillig und eigenverantwortlich zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen (Beispiele für freiwillige Massnahmen siehe Tabelle).
  2. Bei Eintreten der Interventionsstufe I (Feinstaub PM10 > 100 µg/m³) kann der Kanton Zürich auf Abschnitten von Autobahnen und Autostrassen Tempo 80 anordnen. Diese Massnahme wird mit den Nachbarkantonen koordiniert. Weiter dürfen im Freien keine Feuer entfacht werden. Zudem darf in Holz-Zusatzfeuerungen (z.B. Cheminées, Schwedenöfen) nur gefeuert werden, wenn sie über das Qualitätsgütesiegel von Holzenergie Schweiz oder einen Partikelfilter verfügen.
  3. Bei Eintreten der Interventionsstufe II (Feinstaub PM10 > 150 µg/m³) gelten weiterhin die Massnahmen der Interventionsstufe I. Zusätzlich dürfen in der Land- und Forstwirtschaft nur noch dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Fahrzeuge eingesetzt werden, die über Partikelfilter verfügen. Das Gleiche gilt für dieselbetriebene Baumaschinen.

Die Massnahmen werden aufgehoben, wenn der Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub PM10 (50 µg/m³) wieder unterschritten ist.

Die temporären Massnahmen werden auf ihre Wirkung überprüft. So zeigt eine Auswertung der erstmaligen Anordnung von Tempo 80 auf Autobahnen im Winter 2006, dass der Verkehr um rund zehn Prozent zurückgegangen ist. Immissionsmessungen lassen darauf schliessen, dass die Feinstaubbelastung im direkten Einflussbereich der Autobahn um bis zu zehn Prozent gesenkt werden konnte.

Die SMOG-Verordnung dient als Notfallkonzept bei ausserordentlichen Belastungssituationen. Für die längerfristige Verbesserung der Luftqualität müssen jedoch dauerhaft wirksame Massnahmen umgesetzt werden.

Massnahmen Sommer

Zum Schutz der Bevölkerung – insbesondere von empfindlichen Personen – haben die Kantone (konkret die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK) am 21. April 2005 nach Absprache mit den Bundesbehörden entschieden, die Bevölkerung bei hohen Ozonwerten aktiv zu informieren.

Sie orientiert sich dabei am europäischen Schwellenwert von 180 μg/m³; ab dem die Bevölkerung verstärkt informiert werden soll. 180 μg/m³ entsprechen dem anderthalbfachen Wert des Ozon-Immissionsgrenzwertes der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung. Die BPUK orientiert über die Belastungssituation und deren Entwicklung, gibt Verhaltensempfehlungen und macht Hinweise über freiwillige Massnahmen.

Verhaltensempfehlungen bei hohen Ozonwerten

Im Allgemeinen ist der Aufenthalt im Freien - zum Beispiel Spaziergang, Baden oder Picknick – unproblematisch. Bei empfindlich reagierenden Personen können aber Schleimhautreizungen in Augen, Nase und Hals auftreten. Bei körperlicher Anstrengung kann bei diesen Personen auch die Lungenfunktion reduziert werden.

Sportanlässe, Ausdauersport und sonstige starke körperliche Anstrengungen im Freien sollten so geplant werden, dass diese Leistungen möglichst dann erbracht werden, wenn tiefere Ozonwerte zu erwarten sind, also meist vormittags. Auf Menschen, die Beschwerden infolge der Ozonbelastung verspüren, soll kein Leistungszwang ausgeübt werden. Es empfiehlt sich das Sport treiben im Wald, da es dort schattiger und kühler ist und damit weniger belastend für den Körper als auf offenem Feld.

Regionale und internationale Massnahmen

Da das Ozon und seine Vorläuferschadstoffe über weite Strecken transportiert werden, haben kurzfristige Massnahmen nur einen beschränkten Einfluss auf die Luftqualität. Für eine wirksame Reduktion der Ozonbelastung sind langfristige Massnahmen notwendig.

Im Rahmen des Massnahmenplans Luftreinhaltung werden im Kanton Zürich verschiedene Massnahmen umgesetzt, welche die Vorläuferschadstoffe reduzieren. Zudem werden die Vorläuferschadstoffe auch durch stetige Verschärfungen von Emissionsgrenzwerten im schweizerischen und europäischen Recht vermindert. Wie Studien zeigen, lassen sich damit die Ozon-Belastungsspitzen während Sommersmog-Episoden senken.

Um die mittlere Ozonbelastung zu senken, sind jedoch zusätzliche internationale Anstrengungen notwendig. Der Import von Ozon aus asiatischen Ländern hat in den letzten Jahren zugenommen.

Was kann der Einzelne tun

  • Velofahren, zu Fuss gehen, öffentlichen Verkehr benutzen statt das Privatauto.
  • Fahrgemeinschaften bilden, statt allein in einem Auto zu fahren.
  • 2-Takt-Motoren, Fahrzeuge ohne Katalysator und Dieselfahrzeuge älter als zehn Jahre möglichst wenig benutzen.
  • Im Hobby- und Gartenbereich elektrische statt benzinbetriebene Geräte benutzen. Falls unumgänglich, sollte zum Beispiel ein Rasenmäher mit Viertaktmotor und Gerätebenzin verwendet werden.
  • Lösemittelfreie oder –arme Produkte verwenden (Farben, Reinigungsmittel, Kleber, Spraydosen und Holzschutzmittel).

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Monitoring

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 43 73

Kontaktperson Jörg Sintermann

E-Mail

joerg.sintermann@bd.zh.ch

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