Lärmsanierungsprojekte werden gemässe Strassengesetz projektiert. Beim Einspracheverfahren (§16/17 StrG) können direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen Einsprache gegen ein ausgearbeitetes Lärmsanierungsprojekt erheben.
Auflagebericht Strassenlärm, Zürcher-/ Kaiserstuhlstrasse , Neerach, Öffentliche Planauflage
Betrifft
8173 Neerach
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Angaben zur Auflage
Die Projektunterlagen liegen vom Freitag 11. September 2026 bis zum Montag 12. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung Neerach auf (Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter:
https://www.zh.ch/laerm-auflage
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Frist
30 Tage
Ablauf der Frist
12.10.2026
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Daniela Baumann, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Verfahrenshinweis
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie die bei der jeweiligen Gemeinde aufgelegten Originaldokumente.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
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Kontakt
Tiefbauamt – Fachstelle Lärmschutz, Strassenlärm