Veranstaltungen melden

Anleitung

  1. Meldepflicht prüfen

    Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93dB LAeq,1h müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Für regelmässig stattfindende Veranstaltungen sowie Clubs und Lokale mit eigenem Programm genügt eine Meldung pro Jahr, sofern alle Anlässe zur gleichen Kategorie gehören.

    Für Veranstaltungen im Kanton Zürich – ausgenommen die beiden Städte Zürich und Winterthur – ist die Fachstelle Lärmschutz zuständig. Vollständig ausgefüllte Meldeformulare können per E-Mail eingereicht werden. Mehr dazu im zweiten Schritt. 

    Für Veranstaltungen in den beiden Städten Zürich und Winterthur ist die entsprechende Abteilung der Gewerbepolizei beziehungsweise die Verwaltungspolizei zuständig. Für Laser ist das Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig.

  2. Formular ausfüllen

    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es per Mail an die unten genannte Adresse. 

    Tiefbauamt

    E-Mail

    fals@bd.zh.ch

  3. Vielen Dank

    Ihre Meldung wird bearbeitet. Die Meldung gilt nicht als Veranstaltungsbewilligung beziehungsweise Betriebsbewilligung – diese muss bei der Gemeinde eingeholt werden.

Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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