Analyse der Anforderungen von besonders auf Wasser angewiesene Lebensräume (Gewässer, Moore etc.)

Massnahme aus dem Bereich Klimaanpassung - Sektor Wasser und Gewässer

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
WG01
Kurzbeschreibung
Anhand prognostizierter Wasserstände werden Auswirkungen auf ausgeschiedene sensitive Feuchtgebiete und Uferlebensräume analysiert und kritische Schwellenwerte werden definiert. Zudem werden moorhydrologische Pufferzonen zum Schutz von Mooren ausgeschieden.
Bereich
Klimaanpassung
Sektor
Wasser und Gewässer
Umsetzungszeitraum
2020 - 2025
Stand
abgeschlossen
Status
--
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung
Fachstelle Naturschutz
Direktion (Co-Leitung)
Baudirektion
Amt (Co-Leitung)
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung (Co-Leitung)
Wasserbau
Kontakt
Sarah Fritsch, sarah.fritsch@bd.zh.ch

Inhalt

Die Qualität und Funktionalität von Mooren und Feuchtlebensräumen soll erhalten werden, damit Anpassungen der Arten und Lebensräume an klimabedingte Veränderungen möglich sind. Die Massnahme fokussiert auf:

  • ausreichende Wasserquantität von Gewässern im Bereich sensitiver Lebensräume 
  • intakte Moorhydrologie

Zur Sicherstellung der ausreichenden Wasserversorgung von Feuchtlebensräumen waren zwei Grundlagen im Rahmen von externen Aufträgen und gutachterlichen Einschätzungen vorgesehen:

  1. Ein externes gewässerökologisches Gutachten wird eingeholt, um zu beurteilen, ob die Veränderungen des Wasserdargebots für ausgeschiedene sensitive Feuchtgebiete/Uferlebensräume kritisch werden kann. Kritische Abflussmengen in Flussstrecken werden festgelegt. Auswirkungen auf Konzessionierungen werden ermittelt. 
  2. Um Moore werden mithilfe eines externen Auftrags moorhydrologische Pufferzonen ausgeschieden und ins GIS-ZH aufgenommen, innerhalb derer Konzessionen zur Wasserentnahme und Baubewilligungen mit potenziell moorhydrologisch relevanten Eingriffen in den Untergrund einer Zustimmung der Fachstelle Naturschutz (Amt für Landschaft und Natur) bedürfen.

Bei der Bearbeitung der Massnahme hat sich herausgestellt, dass sich das künftige Wasserdargebot auf Grundlage der Massnahme WG04 nicht in diesem Sinne ermitteln lässt und die Analyse der Auswirkungen auf die angrenzenden Feuchtgebiete sehr zeit- und kostenintensiv wäre. Daher wird diese Massnahme ohne Umsetzung abgeschlossen. 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


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E-Mail

luft@bd.zh.ch

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