Klimaverträgliche kantonale Beteiligungen
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Querschnittfelder
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Der Kanton hält in seinem Verwaltungs- und Finanzvermögen diverse Beteiligungen. Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG) des Regierungsrates führt der Kanton die bedeutenden Beteiligungen mit einer Eigentümerstrategie des Regierungsrates. Bei den als nicht bedeutend bewerteten Beteiligungen legt die zuständige Fachdirektion die Eigentümerstrategie fest. Die Eigentümerstrategie umfasst u.a. die strategischen Ziele, Vorgaben zur Berichterstattung und zur Risikobeurteilung. In bestimmten Fällen kann gemäss PCG-Richtlinien auf eine Eigentümerstrategie verzichtet werden. Über seine Beteiligungen kann der Kanton auf die Unternehmenstätigkeit Einfluss nehmen und darauf hinwirken, dass diese mit den Klimazielen vereinbar sind und Klimarisiken minimiert werden. Alle Beteiligungen werden systematisch bezüglich der Kongruenz mit den Klimazielen (Berücksichtigung direkter und indirekter Treibhausgasemissionen), der Klimarisiken und der Klimaverträglichkeit geprüft. Falls erforderlich, werden die Eigentümerstrategien angepasst mit dem Ziel, Klimarisiken zu minimieren und die Klimaverträglichkeit möglichst zeitnah sicherzustellen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Klima und Mobilität
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