Strategie und Regulierungsrahmen für Mobility Pricing

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Mobilität

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
MO15
Kurzbeschreibung
Ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility-Pricing ermöglicht eine verursachergerechte Mobilitätsfinanzierung und ist damit im Interesse des Kantons Zürich. Die Einführung einer umfassenden verursachergerechten Mobilitätsfinanzierung ist aber nur auf Bundesebene möglich. Der Kanton Zürich begleitet deshalb Bundesarbeiten und Pilotversuche im Bereich Mobility Pricing um sicherzustellen, dass die kantonalen Interessen gewahrt werden.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Mobilität
Umsetzungszeitraum
Laufend, Intensität abhängig von Bundesaktivitäten.
Stand
laufend
Direktion
Volkswirtschaftsdirektion
Amt
Amt für Mobilität
Abteilung
Mobilitätsentwicklung und -steuerung
Kontakt
Matthias Sieber, +41 43 259 31 44, matthias.sieber@vd.zh.ch

Inhalt

Ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility-Pricing ermöglicht eine verursachergerechte Mobilitätsfinanzierung und ist damit im Interesse des Kantons Zürich. Leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen und -angebote erhöhen die Standortattraktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons. Die Einführung einer umfassenden verursachergerechten Mobilitätsfinanzierung ist aber nur auf Bundesebene möglich. Indem der Kanton Zürich Bundesarbeiten und Pilotversuche im Bereich Mobility Pricing begleitet, stellt er sicher, dass die kantonalen Interessen gewahrt werden und seine Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass die Verantwortung für die kantonalen Infrastrukturen bei den Kantonen verbleibt und die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Zum Thema nutzungsabhängige Preise stellt der Bericht «Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip» eine wichtige Grundlage dar (vgl. Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität | Kanton Zürich (zh.ch)). Er wurde im Rahmen der Beantwortung des Postulats 126/2020 erarbeitet. In diesem Bericht findet sich eine umfassende Auslegeordnung zu den erforderlichen rechtlichen und praktischen Grundlagen sowie den erforderlichen politischen Entscheidungen, als Basis für eine Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip.

Die Massnahme ist Bestandteil von «Di-NaMo» (Strategie und Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich») --> Massnahme F.2 «Strategie und Regulierungsrahmen für Mobility Pricing».

Weiterführende Informationen

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Links

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

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8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 53

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