Strategie und Regulierungsrahmen für Mobility Pricing
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Mobilität
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Inhalt
Ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility-Pricing ermöglicht eine verursachergerechte Mobilitätsfinanzierung und ist damit im Interesse des Kantons Zürich. Leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen und -angebote erhöhen die Standortattraktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons. Die Einführung einer umfassenden verursachergerechten Mobilitätsfinanzierung ist aber nur auf Bundesebene möglich. Indem der Kanton Zürich Bundesarbeiten und Pilotversuche im Bereich Mobility Pricing begleitet, stellt er sicher, dass die kantonalen Interessen gewahrt werden und seine Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass die Verantwortung für die kantonalen Infrastrukturen bei den Kantonen verbleibt und die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Zum Thema nutzungsabhängige Preise stellt der Bericht «Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip» eine wichtige Grundlage dar (vgl. Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität | Kanton Zürich (zh.ch)). Er wurde im Rahmen der Beantwortung des Postulats 126/2020 erarbeitet. In diesem Bericht findet sich eine umfassende Auslegeordnung zu den erforderlichen rechtlichen und praktischen Grundlagen sowie den erforderlichen politischen Entscheidungen, als Basis für eine Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip.
Die Massnahme ist Bestandteil von «Di-NaMo» (Strategie und Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich») --> Massnahme F.2 «Strategie und Regulierungsrahmen für Mobility Pricing».
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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