Strategie Fussverkehr
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Mobilität
Inhaltsverzeichnis
Detailübersicht
Inhalt
Grundlage gemäss Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 (GVK) Kapitel 6, Strategie 6: Fussverkehr; Strategie 6.1: Fussverkehr – Fusswege: Der Kanton anerkennt den hohen Stellenwert des Fussverkehrs im Alltagsverkehr auf Weglängen von unter einem Kilometer und beim Zugang zum ÖV. Der Kanton erstellt die in den regionalen Richtplänen eingetragenen Fusswege und sorgt für attraktive, sichere und behindertengerechte Strassenräume sowie für direkte Wege in dicht besiedelten Gebieten. Bis 2024 werden die Netzlücken behindertengerecht geschlossen. Der Kanton sucht die aktive Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unterstützt diese im Rahmen der Agglomerationsprogramme dabei, bedarfsgerechte Zugänge zu den ÖV-Haltestellen bereit zustellen. Strategie 6.2: Fussverkehr – Wanderwege: Der Kanton erstellt das in den regionalen Richtplänen eingetragene Wanderwegnetz und gestaltet es attraktiv und sicher. Durch schrittweises Umsetzen von Ausbau- und Gestaltungsmassnahmen ermöglicht er auch geh- und sehbehinderten Personen den Zugang.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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