Verhinderung einer zunehmenden Verwendung von Neophyten
Massnahme aus dem Bereich Klimaanpassung - Sektor Landökosysteme
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Mit der Revision der Freisetzungsverordnung (FrSV), die am 1. September 2024 in Kraft getreten ist, dürfen zahlreiche invasive Neophyten nicht mehr verkauft werden. Dazu zählen unter anderem der Kirschlorbeer, die Paulownie, der Sommerflieder und der Götterbaum. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit invasiven Arten.
Allerdings gibt es weiterhin problematische Pflanzenarten, die zwar gekennzeichnet werden müssen, aber nach wie vor verkauft und gepflanzt werden dürfen. Die bereits angekündigte nächste Revision der FrSV soll hier weitere Verbesserungen bringen und den Schutz der einheimischen Biodiversität stärken.
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