Verhinderung einer zunehmenden Verwendung von Neophyten

Massnahme aus dem Bereich Klimaanpassung - Sektor Landökosysteme

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
LA05
Kurzbeschreibung
Biodiverse Ökosysteme sind die beste Versicherung gegen Umweltveränderungen. Zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität werden wichtige Stakeholder sensibilisiert, damit bei Begrünungen einheimische Arten gewählt werden und auf gebietsfremde Arten verzichtet wird.
Bereich
Klimaanpassung
Sektor
Landökosysteme
Umsetzungszeitraum
ab 2020, Daueraufgabe
Stand
laufend
Status
-
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Abfallwirtschaft und Betriebe
Kontakt
Sektion Biosicherheit, +41 43 259 32 60, neobiota@bd.zh.ch

Inhalt

Mit der Revision der Freisetzungsverordnung (FrSV), die am 1. September 2024 in Kraft getreten ist, dürfen zahlreiche invasive Neophyten nicht mehr verkauft werden. Dazu zählen unter anderem der Kirschlorbeer, die Paulownie, der Sommerflieder und der Götterbaum. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit invasiven Arten.

Allerdings gibt es weiterhin problematische Pflanzenarten, die zwar gekennzeichnet werden müssen, aber nach wie vor verkauft und gepflanzt werden dürfen. Die bereits angekündigte nächste Revision der FrSV soll hier weitere Verbesserungen bringen und den Schutz der einheimischen Biodiversität stärken.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


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13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
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E-Mail

klima@bd.zh.ch

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