Richtlinie nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Konsum und Güter
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Detailübersicht
Inhalt
Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinie für eine nachhaltige Gastronomie in den kantonseigenen Gastronomiebetrieben und Zielerreichung bis 2030:
– Adaptierung existierender Richtlinien für nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe / Beschaffung
– Umsetzung der Richtlinie in allen kantonseigenen Betrieben
– Messbare Ziele und Monitoring in den Bereichen Food Waste und Reduktion von Treibhausgasemissionen
– Zur Verfügung stellen der Richtlinie und Erfahrungsaustausch mit weiteren Gastronomiebetrieben
– Unterstützung von Weiterbildungen
Die Massnahme dient auch zur Umsetzung des Leitbilds «Nachhaltige Ernährung».
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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