Richtlinie nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Konsum und Güter
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Detailübersicht
Inhalt
Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinie für eine nachhaltige Gastronomie in den kantonseigenen Gastronomiebetrieben und Zielerreichung bis 2030:
- Adaptierung existierender Richtlinien für nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe / Beschaffung
- Umsetzung der Richtlinie in allen kantonseigenen Betrieben
- Messbare Ziele und Monitoring in den Bereichen Food Waste und Reduktion von Treibhausgasemissionen
- Zur Verfügung stellen der Richtlinie und Erfahrungsaustausch mit weiteren Gastronomiebetrieben
- Unterstützung von Weiterbildungen
Die Massnahme dient auch zur Umsetzung des Leitbilds «Nachhaltige Ernährung».
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Klima und Mobilität
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