Richtlinie nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Konsum und Güter

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
KG04
Kurzbeschreibung
Ausarbeitung und Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinie für eine nachhaltige Gastronomie in den kantonseigenen Gastronomiebetrieben und Zielerreichung bis 2030
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Konsum und Güter
Umsetzungszeitraum
2022-2025
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Luft, Klima und Strahlung
Kontakt
Sektion Klima und Mobilität, Sarah Böttinger, 043 259 43 60, sarah.boettinger@bd.zh.ch

Inhalt

Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinie für eine nachhaltige Gastronomie in den kantonseigenen Gastronomiebetrieben und Zielerreichung bis 2030:

– Adaptierung existierender Richtlinien für nachhaltige Gastronomie für kantonale Gastronomiebetriebe / Beschaffung

– Umsetzung der Richtlinie in allen kantonseigenen Betrieben

– Messbare Ziele und Monitoring in den Bereichen Food Waste und Reduktion von Treibhausgasemissionen

– Zur Verfügung stellen der Richtlinie und Erfahrungsaustausch mit weiteren Gastronomiebetrieben

– Unterstützung von Weiterbildungen

Die Massnahme dient auch zur Umsetzung des Leitbilds «Nachhaltige Ernährung».

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


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E-Mail

luft@bd.zh.ch

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