Klimaschutz bei kantonalen Kunstbauten wie z.B. Brücken, Unterführungen oder Lärmschutzwänden

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Industrie und Gewerbe

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
IG10
Kurzbeschreibung
Förderung klimaneutraler Baustoffe bei Kunstbauten durch: (1) Situativ sinnvollen Einsatz von klimaverträglicheren Baumaterialien, (2) Förderung der Entwicklung von klimaverträglicheren Baumaterialen, (3) Reduktion von klimaschädlichen Baumaterialien durch die Optimierung der Tragsysteme.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Industrie und Gewerbe
Umsetzungszeitraum
2023
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Tiefbauamt
Abteilung
Projektieren und Realisieren
Kontakt
Kunstbauten

Inhalt

Die objektbezogene Umsetzung findet laufend statt. 2023 erfolgt das Erarbeiten eines Merkblatts im Fachhandbuch Kunstbauten (FHB KB TBA ZH). Aufzeigen sinnvoller Handlungsfelder mit dem Ziel, den Einsatz von klimaverträglicheren Baumaterialen bei Kunstbauten des Tiefbauamts Kanton Zürich (Brücken, Bachdurchlässe, Über- und Unterführungen, Stützmauern, Lärmschutzwände auf dem Strassen-, Radweg- respektive Wanderwegnetz) zu fördern. Zu berücksichtigen ist der Ressourceneinsatz über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks, von der Erstellung, der Bauwerkserhaltung (Überwachung, Unterhalt, Veränderung) bis zum allfälligen Rückbau.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

luft@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: