Klimaschutz bei kantonalen Kunstbauten wie z.B. Brücken, Unterführungen oder Lärmschutzwänden
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Industrie und Gewerbe
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Detailübersicht
Inhalt
Die objektbezogene Umsetzung findet statt. Es werden wirkungsvolle Handlungsfelder in den Projekten im Rahmen der Erhaltungsstrategie und der Massnahmenplanung aufgezeigt mit dem Ziel, den Einsatz von klimaverträglicheren Baumaterialen bei Kunstbauten des kantonalen Tiefbauamts (Brücken, Bachdurchlässe, Über- und Unterführungen, Stützmauern, Lärmschutzwände auf dem Strassen-, Radweg- respektive Wanderwegnetz) zu fördern. Zu berücksichtigen ist der Ressourceneinsatz über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks, von der Erstellung, der Bauwerkserhaltung (Überwachung, Unterhalt, Veränderung) bis zum allfälligen Rückbau.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Klima und Mobilität
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