Anteil Ausbauasphalt erhöhen
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Industrie und Gewerbe
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Das Tiefbauamt (TBA) war an der 2021 publizierten Studie «Wiederverwendung Ausbauasphalt und Einsatz Niedertemperaturasphalt: Best Practice Guideline» aktiv beteiligt. Aufgrund der Studie wurden in den Submissionsunterlagen des TBA die maximal zulässigen Recyclinganteile für neuen Asphalt deutlich erhöht und Mindestanteile festgelegt. Ausserdem wurde der Recyclinganteil in Belägen als Zuschlagskriterium bei Unternehmersubmissionen festgelegt. In der Folge haben sich die Anteile beim eingebauten Asphalt erhöht und bewegen sich heute nahe beim zulässigen Maximum.
2024/25 hat das TBA ausserdem einen Ökobilanzrechner für Asphaltbeläge mitfinanziert, mit dem die Umweltbelastung von Asphalt werkspezifisch ermittelt werden kann. Es wird geprüft, ob künftig anstelle des Recyclinganteils die Umweltbelastung als Zuschlagskriterium verwendet werden soll.
Anteil Recyling-Material an den eingebauten bituminösen Schichten
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Klima und Mobilität
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