Energievorschriften im Gebäudebereich
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Gebäude
Detailübersicht
Anpassung Energiegesetz und Besondere Bauverordnung I
Mit der am 1. September 2022 in Kraft getretenen Änderung des Energiegesetzes wurden Vorschriften in folgenden Bereichen neu erlassen oder an den Stand der Technik angepasst:
- Energiebedarf von Neubauten weiter senken
- Eigenstromerzeugung bei Neubauten
- Wärmeerzeugerersatz mit erneuerbaren Energien
- Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien verbessern
- Sanierungspflicht für Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler
- Effizienz durch Betriebsoptimierung steigern
Die Ausführungsbestimmungen wurden mit einer Änderung der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) erlassen.
In der Medienmitteilung vom 29.05.2024 Revidiertes Energiegesetz wirkt: Über 98 Prozent der ersetzten Heizungen klimaneutral | Kanton Zürich (zh.ch) wurde über die Erfahrungen des ersten Jahres berichtet.
Ausblick: Für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Energievorschriften in den aufgeführten Bereichen wird im Rahmen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) weiterhin mit der EnDK zusammengearbeitet.
Anpassung Bewilligungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien ist auch eine Änderung bei den Verfahren zu nennen: Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderung der Bauverfahrensverordnung (BVV) wurden die Bewilligungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Wärmepumpen) verbessert. Unter anderem ist für Luft/Wasser-Wärmepumpen (wie auch für Solaranlagen, Fernwärmeanschlüsse, E-Ladestationen) neu grundsätzlich ein Meldeverfahren vorgesehen, wobei gewisse Fälle davon ausgenommen sind und die zuständigen Behörden in begründeten Einzelfällen die Durchführung eines Bewilligungsverfahrens anordnen können. Ein Lärmschutznachweis ist auch im Meldeverfahren erforderlich. Der Lärmschutznachweis sowie die dazu gehörige Vollzugshilfe wurden vom Cercle Bruit unter Mitwirkung der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich überarbeitet.
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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