Reduktion von Methanemissionen von Abwasserreinigungsanlagen

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Abfall-/Abwasserbehandlung

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
AB09
Kurzbeschreibung
Bei der Schlammbehandlung in den Abwasserreinigungsanlagen entstehen Methanemissionen. Bei Neu- und grösseren Umbauten der Schlammbehandlung müssen Massnahmen zur Verhinderung von Methanemissionen umgesetzt werden.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Abfall-/Abwasserbehandlung
Umsetzungszeitraum
seit 2019
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Gewässerschutz
Kontakt
Sektion Abwasserreinigungsanlagen

Inhalt

Methan ist der Hauptbestandteil des während der Schlammfaulung entstehenden Faulgases. Faulgas entsteht hauptsächlich im Faulraum, wo es gefasst und genutzt wird. In den nachfolgenden Schlammstapeln entsteht weiteres Faulgas, das häufig ungenutzt emittiert, da viele Stapelbehälter noch nicht abgedeckt sind.
Im Rahmen eines grösseren Umbaus oder einer umfassenden Sanierung der Schlammbehandlung (sofern BVV-Geschäft oder Projektbewilligung erforderlich ist) muss die Schlammbehandlung von Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugrösse ab 10'000 Einwohner gleichwerten (EW) so angepasst werden, dass der Gasverlust aus offenen Stapelbehältern minimiert wird. Als Zielwert gilt ein Verlust über die Stapelung von weniger als 3% der gesamten Gasproduktion.

Dazu gibt es zwei Varianten:

  • Abdeckung des Stapelbehälters respektive Umrüstung zu einem Nachfaulraum oder
  • Vermeidung respektive Verkürzung der Schlammstapelung.

Die entsprechenden Massnahmen werden innerhalb des Bewilligungsverfahrens festgesetzt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

luft@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: