Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen aus der Abwasserreinigung
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Abfall-/Abwasserbehandlung
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Detailübersicht
Inhalt
Die sich als wirksam und praktikabel erwiesenen Massnahemn zur Verhinderung der Lachgasbildung oder zur Lachgaszerstörung sollen auf den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) umgesetzt werden.
Eine Umsetzung kann dreistufig erfolgen:
- Richtlinien/Vollzugshilfen werden publiziert
- Die Umsetzung der Massnahmen wird vom Kanton finanziell unterstützt
- Erlass von entsprechenden Auflagen gestützt auf Art. 7 i.V.m. Art. 4 LRV
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
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