Anrechnung ausländischer Quellensteuern beantragen
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Voraussetzungen prüfen
Anspruch auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuern haben:
- juristische Personen, welche ihren Sitz zum Zeitpunkt der Fälligkeiten in der Schweiz haben
- natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Schweiz haben.
Was weiter zu beachten ist:
- Die ausländischen Kapitalerträge müssen brutto (zu 100 Prozent) deklariert bzw. versteuert werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Steueranrechnung.
- Die Steuer kann nicht beim ausländischen Staat zurückgefordert werden.
- Der Antrag auf Steueranrechnung ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.
- Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in welcher die Erträge fällig geworden sind, gestellt wird.
Wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt den Betrag von CHF 50 (ab Fälligkeiten 2020 CHF 100) nicht übersteigen, wird keine pauschale Steueranrechnung gewährt!
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Notwendige Angaben bereithalten
Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern muss folgende Angaben enthalten:
- AHV13-Nummer bei natürlichen Personen
- UID-Nummer bzw. Register-Nummer bei juristischen Personen
- IBAN-Nummer und Angaben zu Personen auf welche das Konto lautet
- sämtliche Bankbelege oder Sammelausweise zu jedem um den zusätzlichen Steuerrückbehalt gekürzten Betrag
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Formular ausfüllen
Für Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen:
- Formular DA-1 (natürliche Personen)
- Formular DA-2 (juristische Personen)
Für Quellensteuern auf Lizen- und Dienstleistungserträge:
- Formular DA-3 (natürliche und juristische Personen)
Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.
Formulare & Wegleitung 2019
- Download DA-1 Antrag für natürliche Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 874 KB
- Download DA-2 Antrag für juristische Personen 2019 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 752 KB
- Download DA-3 Antrag für natürliche und juristische Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 242 KB
- Download Wegleitung zum DA-1, DA-2 und DA-3 PDF | 2 Seiten | deutsch | 114 KB
- Download Muster DA-1 für natürliche Personen PDF | 1 Seiten | deutsch | 107 KB
Formulare & Wegleitung 2018
- Download DA-1 Antrag für natürliche Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 862 KB
- Download DA-2 Antrag für juristische Personen 2018 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 717 KB
- Download DA-3 Antrag für natürliche und juristische Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 242 KB
- Download Wegleitung DA-1, DA-2 und DA-3 PDF | 2 Seiten | deutsch | 80 KB
- Download Muster DA-1 natürliche Person PDF | 1 Seiten | deutsch | 888 KB
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Formular und Belege absenden
Bitte senden Sie den Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern an:
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Genehmigungsverfahren
Eine allfällige Steueranrechnung kann erst abgerechnet bzw. gutgeschrieben werden, wenn die Steuererklärung mit den betreffenden Fälligkeiten eingereicht worden ist und ein provisorischer oder definitiver Bezug errechnet wurde.
Kontakt
Kantonales Steueramt – Steueranrechnung
Öffnungzeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr