Anrechnung ausländischer Quellensteuern beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Anspruch auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuern ha­ben:

    • juristische Personen, welche ihren Sitz zum Zeitpunkt der Fälligkeiten in der Schweiz haben
    • natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Schweiz haben.

    Was weiter zu beachten ist:

    • Die ausländischen Kapitalerträge müssen brutto (zu 100 Prozent) deklariert bzw. versteuert werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Steueranrechnung.
    • Die Steuer kann nicht beim ausländischen Staat zurückgefordert werden.
    • Der Antrag auf Steueranrechnung ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.  
    • Der Anspruch erlischt, wenn der An­trag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in welcher die Erträge fällig geworden sind, gestellt wird. 

    Wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt den Betrag von CHF 100 nicht übersteigen, wird keine Steueranrechnung gewährt!

  2. Notwendige Angaben bereithalten

    Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern muss folgende Angaben enthalten:

    • AHV13-Nummer bei natürlichen Personen
    • UID-Nummer bzw. Register-Nummer bei juristischen Personen
    • IBAN-Nummer und Angaben zu Personen auf welche das Konto lautet
    • sämtliche Bankbelege oder Sammelausweise zu jedem um den zusätzlichen Steuerrückbehalt gekürzten Betrag
  3. Formular ausfüllen

    Für Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen:

    • Formular DA-1 (natürliche Personen)
    • Formular DA-2 (juristische Personen)

    Für Quellensteuern auf Lizenz- und Dienstleistungserträge: 

    • Formular DA-3 (natürliche und juristische Personen)

    Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.

    Möchten Sie die Formulare direkt im PDF ausfüllen, so müssen diese erst auf Ihrem Rechner gespeichert werden und dann mit dem Adobe Acrobat Reader bearbeitet werden.

    Das Ausfüllen über einen Web-Browser ist nicht möglich.

    Formulare für ältere Steuerperioden, finden Sie am Ende der Seite

  4. Formular und Belege einreichen

    Das Formular DA-1 und die entsprechenden Belege müssen Sie neu ab Steuerperiode 2022 nicht mehr separat in Papierform beim Kantonalen Steueramt einreichen. Reichen Sie einfach das Formular inkl. aller Belege zusammen mit der Steuererklärung ein.

    Die Formulare DA-2 und DA-3 sind
    direkt dem kantonalen Steueramt Zürich einzureichen.

  5. Genehmigungsverfahren

    Eine allfällige Steueranrechnung kann erst abgerechnet bzw. gutgeschrieben werden, wenn die Steuererklärung mit den betreffenden Fälligkeiten eingereicht worden ist und ein provisorischer oder definitiver Bezug errechnet wurde.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Wertschriften - Steueranrechnung

Adresse

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Telefon

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