Anrechnung ausländischer Quellensteuern beantragen
Anleitung
-
Voraussetzungen prüfen
Anspruch auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuern haben:
- juristische Personen, welche ihren Sitz zum Zeitpunkt der Fälligkeiten in der Schweiz haben
- natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Schweiz haben.
Was weiter zu beachten ist:
- Die ausländischen Kapitalerträge müssen brutto (zu 100 Prozent) deklariert bzw. versteuert werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Steueranrechnung.
- Die Steuer kann nicht beim ausländischen Staat zurückgefordert werden.
- Der Antrag auf Steueranrechnung ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.
- Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in welcher die Erträge fällig geworden sind, gestellt wird.
Wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt den Betrag von CHF 100 nicht übersteigen, wird keine Steueranrechnung gewährt!
-
Notwendige Angaben bereithalten
Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern muss folgende Angaben enthalten:
- AHV13-Nummer bei natürlichen Personen
- UID-Nummer bzw. Register-Nummer bei juristischen Personen
- IBAN-Nummer und Angaben zu Personen auf welche das Konto lautet
- sämtliche Bankbelege oder Sammelausweise zu jedem um den zusätzlichen Steuerrückbehalt gekürzten Betrag
-
Formular ausfüllen
Bitte laden Sie die ausfüllbaren Formulare zuerst runter und öffnen Sie diese dann zur Bearbeitung mit dem Adobe Reader. In den PDF-Viewern der Browser kann es zu Fehlern kommen.
Für Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen:
- Formular DA-1 (natürliche Personen)
- Formular DA-2 (juristische Personen)
Für Quellensteuern auf Lizenz- und Dienstleistungserträge:
- Formular DA-3 (natürliche und juristische Personen)
Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist für jede Steuerperiode separat auszufüllen.
Formulare & Wegleitung 2022
- Download DA-1 Antrag für natürliche Personen 2022 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 283 KB
- Download DA-2 Antrag für juristische Personen 2022 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 206 KB
- Download DA-3 Antrag für natürliche und juristische Personen 2022 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 260 KB
- Download Wegleitung DA-1,DA-2 und DA-3 2022 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 79 KB
Formulare für ältere Steuerperioden, finden Sie am Ende der Seite
-
Formular und Belege einreichen
Das Formular DA-1 und die entsprechenden Belege müssen Sie neu ab Steuerperiode 2022 nicht mehr separat in Papierform beim Kantonalen Steueramt einreichen. Reichen Sie einfach das Formular inkl. aller Belege zusammen mit der Steuererklärung ein.
Die Formulare DA-2 und DA-3 sind
direkt dem kantonalen Steueramt Zürich einzureichen. -
Genehmigungsverfahren
Eine allfällige Steueranrechnung kann erst abgerechnet bzw. gutgeschrieben werden, wenn die Steuererklärung mit den betreffenden Fälligkeiten eingereicht worden ist und ein provisorischer oder definitiver Bezug errechnet wurde.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Formulare & Wegleitung 2021
- Download DA-1 Antrag für natürliche Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download DA-2 Antrag für juristische Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download DA-3 Antrag für natürliche und juristische Personen PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Wegleitung DA-1,DA-2 und DA-3 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 58 KB
Formulare & Wegleitung 2020
- Download DA-1 Antrag für natürliche Personen 2020 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download DA-2 Antrag für juristische Personen 2020 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download DA-3 Antrag für natürliche und juristische Personen 2020 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 332 KB
- Download Wegleitung DA-1,DA-2 und DA-3 2020 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 54 KB
- Download Muster DA-1 für natürliche Personen 2020 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 107 KB
Kontakt
Kantonales Steueramt - Steueranrechnung
Postfach
8090 Zürich
Öffnungzeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr